Was tun mit 100.000 Euro? Stadt bekam Kasse von aufgelöstem Verein übertragen
1982 löste sich der Schwimmbadverein auf und übertrug der Stadt Wolfratshausen sein Vermögen. Nun steht die Frage im Raum: Was tun mit dem Geld?
Wolfratshausen – Vor 42 Jahren strich der Förderverein „Schwimmbadverein Wolfratshausen und Umgebung“ die Segel. Mit Wirkung zum 1. Januar 1982 löste sich der Verein auf. Etwas mehr als 45 000 Mark lagen zu diesem Zeitpunkt in der Kasse, das Vereinsvermögen wurde der Stadt Wolfratshausen als Sondervermögen übertragen. Aufgrund von Zinserträgen, die in den 1980- und 1990er-Jahren noch erklecklich waren, beträgt der Kontostand mittlerweile etwas mehr als 100 000 Euro. In seiner Sitzung am Dienstag beauftragte der Stadtrat die Verwaltung, zu prüfen, ob die sogenannte fiduziarische Stiftung „Schwimmbadverein“ aufgelöst werden kann. Für die Verwendung des Vermögens machten die Mandatsträger Vorschläge. Stadtkämmerer Peter Schöfmann gab aber zu bedenken, dass die Rechtsaufsicht am Landratsamt ein Wort mitsprechen wird.
Den Verwendungszweck hatte der Schwimmbadverein für den Fall seiner Auflösung 1981 festgelegt: Die Kommune darf das Vereinsvermögen „ausschließlich nur für den Neubau eines beheizten Freischwimmbads in Wolfratshausen verwenden“. Immer wieder grübelten Bürgermeister und Stadträte in den vergangenen Jahrzehnten, ob eine „Umwandlung des Verwendungszwecks“ möglich wäre. 2016 ließ die Rechtsaufsicht der Kreisbehörde die Kommune wissen, dass das Sondervermögen grundsätzlich für den Neubau eines Freibads „zu erhalten ist“. Doch da die Rechtsaufsicht der Überzeugung war, dass „aufgrund der Höhe der vorhandenen Mittel der Neubau eines beheizbaren Freischwimmbads tatsächlich nicht zu finanzieren ist“ und die Stadt nicht verpflichtet sei, „Geldmittel aus eigenem Bestand zuzuschießen“, um das Vereinsziel zu erreichen, kam sie zum Schluss: „Eine Umwandlung des Stifterzwecks kommt grundsätzlich in Frage.“
Auflösung der Stiftung ist laut Rechtsaufsicht grundsätzlich möglich
Dem Stadtrat billigte die Rechtsaufsicht 2016 zu, „in Auslegung des Stifterwillens“ entscheiden zu dürfen, dass Kapitalerträge des Vermögens „zur Förderung beziehungsweise Bezuschussung des Schwimmsports“ in der Flößerstadt investiert werden. In der Folge formulierte der Stadtrat eine Richtlinie, gemäß der aus den Zinserträgen der Stiftung in den Jahren 2017 bis 2020 jeweils einmal Vereine, die sich dem Schwimmsport verschrieben haben, bezuschusst wurden.
Bei der jüngsten Prüfung durch den Kommunalen Prüfungsverband stellte sich jedoch heraus, dass der Werterhalt des Kapitalvermögens nicht nachgewiesen werden konnte. Genau genommen müsste die Kommune „inflationsbedingte Wertverluste“ ausgleichen. Das will die Stadt partout nicht und hakte stattdessen bei der Rechtsaufsicht nach, ob die Stiftung aufgelöst werden könnte. Die Rechtsaufsicht antwortete nach Rücksprache mit der Regierung von Oberbayern: Die Auflösung sei möglich, bei der Umsetzung könne die Rechtsaufsicht helfen.
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Vize-Bürgermeister warnt vor „Ideen, die nicht umsetzbar sind“
Für die Stadt ist die Antwort auf eine zweite Frage wichtig: Wie dürfen die gut 100 000 Euro Stiftungsvermögen verwendet werden? Ein Vorschlag der Verwaltung: Das Geld in das neue Lehrschwimmbecken investieren, das im Zuge der laufenden Sanierung und Erweiterung der Grund- und Mittelschule am Hammerschmiedweg gebaut wird. In Stadtratskreisen kursiert aber auch die Idee, das Sondervermögen fürs interkommunale Hallenbad in Geretsried herzunehmen. Wie berichtet hat sich Wolfratshausen verpflichtet, einen Teil der Betriebskosten des Bads zu bezahlen.
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Weitere Vorschläge machte in der Sitzung Jennifer Layton (Grüne). Statt das Geld „vorschnell“ in den Bau des Lehrschwimmbeckens zu stecken – 100 000 Euro sind für sie angesichts der Gesamtinvestition von mehr als 50 Millionen Euro nur ein Tropfen auf den heißen Stein –, regte Layton die „Reinigung des Badweihers“ oder das Anlegen eines „strandartigen Teilabschnitts“ an der Loisach an.
Rathauschef und Kämmerer glauben nicht, „dass wir mit dem Geld machen können, was wir wollen“
Vize-Bürgermeister Günther Eibl (CSU) warnte „vor Ideen, die nicht umsetzbar sind“. Rathauschef Klaus Heilinglechner (BVW) betonte, dass zunächst nur beschlossen würde, die Option auszuloten, die Stiftung aufzulösen. Über die Verwendung des Stiftungsvermögens „beschließen wir zu einem späteren Zeitpunkt.“ Er wie Kämmerer Schöfmann gehen nicht davon aus, „dass wir mit dem Geld machen könne, was wir wollen“, so Heilinglechner. Der Stiftungszweck dürfe nicht außer Acht gelassen werden.
Das neue Lehrschwimmbecken entspreche dem ursprünglichen Ziel des 1982 aufgelösten Vereins am ehesten, meinte Eibl. Dr. Hans Schmidt (Grüne) plädierte dafür, die Verwendung des Geldes „offenzulassen“ und nicht jetzt schon „eine Präzisierung“ vorzunehmen. Der Sprecher der SPD/FDP-Fraktion, Fritz Meixner, sah’s ähnlich. Wenn die Verwaltung mit der Rechtsaufsicht die Auflösung der Stiftung prüfe, solle bei dieser Gelegenheit „über die mögliche Verwendung des Geldes im Sinne des Stiftungsgebers gesprochen werden“. Dieser Beschluss fiel einstimmig. (cce)