SPD geht auf CDU zu: Welche Bürgergeld-Änderungen sich schon jetzt abzeichnen
Die neue Grundsicherung der Union könnte schon bald Realität werden. Nach den Gesprächen von Union und SPD zeichnen sich zentrale Bürgergeld-Änderungen ab.
Berlin – Union und SPD verhandeln über eine gemeinsame Koalition. Nach der Einigung bei der Ausnahme von Verteidigungsausgaben bei der Schuldenbremse und dem Sondervermögen für Investitionen in die Infrastruktur stehen nun weitere Themen auf der Tagesordnung. Mit dem Bürgergeld steht damit ein zentrales Projekt der SPD auf der Kippe. Es soll durch die „neue Grundsicherung“ ersetzt werden.
Neue Grundsicherung soll das Bürgergeld ersetzen: Welche Änderungen sich abzeichnen
SPD-Spitzen hatten beim Bürgergeld bereits Kompromissbereitschaft signalisiert. So zeichnen sich etwa Verschärfungen bei den Sanktionen für Bürgergeld-Beziehende ab. Die Union mit Kanzlerkandidat Friedrich Merz hatte dabei vor allem sogenannte „Totalverweigerer“ in den Blick genommen. Bereits vor der Bundestagswahl hatte Olaf Scholz ein Entgegenkommen signalisiert, als er „geförderte Jobs“ für diese Gruppe und harte Sanktionen forderte.
Bereits in der Ampel-Koalition hatte die SPD härtere Sanktionen beim Bürgergeld geplant. Das damalige Kabinett unter Führung von Olaf Scholz und mit SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil hatte sich etwa auf Leistungskürzungen von 30 Prozent über eine Dauer von drei Monaten beim ersten abgelehnten Jobangebot geeinigt. Auch bei verpassten Terminen im Jobcenter sollten Kürzungen in diesem Umfang möglich sein, allerdings nur über einen Monat Dauer.
SPD könnte bei härteren Sanktionen auf die Union zukommen
Eine Einigung auf Sanktionen im Rahmen der Sondierungen mit CDU und CSU ist damit realistisch. „Wir müssen jetzt gemeinsam Ziele verfolgen“, sagte auch Hubertus Heil der Süddeutschen Zeitung im Zuge der Gespräche. „Beim Bürgergeld heißt das: Erwerbsfähige aus der Arbeitslosigkeit bringen.“ Dazu müsse „bei Mitwirkungspflichten und Sanktionen“ nachgesteuert werden.
Konkrete Aussagen zur Höhe der Sanktionen oder zu den von der Union geforderten Totalstreichungen der Grundsicherung bei abgelehnten Arbeitsangeboten machte Heil nicht. Doch Letzteres hatte die Ampel-Koalition bereits im März 2024 ermöglicht, konkret den Entzug des Bürgergelds über zwei Monate in Folge von zwei abgelehnten Angeboten innerhalb eines Jahres.
SPD soll offen für Bürgergeld-Umbenennung in „Neue Grundsicherung“ sein
Ebenfalls eine Einigung könnte es laut dem Mediendienst Table.Media beim Namen geben. Die Union will das Bürgergeld umbenennen, weil das zu sehr an ein „bedingungsloses Grundeinkommen“ erinnere. Stattdessen schlagen CDU und CSU den Namen „Neue Grundsicherung“ vor. „Jetzt zu glauben, dass man allein einen Namen auswechselt und damit alles gut ist, ist gehörig naiv“, sagte Heil zwar im SZ-Interview. Letztendlich dürfte diese Detailfrage jedoch nicht entscheidend sein – was eine Umbenennung realistisch macht.
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Heil will beim Ziel, Erwerbsfähige aus der Arbeitslosigkeit zu bringen, auch auf das „Beiseiteräumen“ von Vermittlungshürden setzen. Das sind Merkmale, welche die Bürgergeld-Beziehenden bei der Arbeitsaufnahme hindern, also etwa Krankheiten und Behinderungen. Aber auch ein Alter von über 55 Jahren macht die Erwerbslosen unattraktiv für Unternehmen. Dazu haben viele keine abgeschlossene Ausbildung, doch dafür gibt es kaum Stellen auf dem Arbeitsmarkt.
Bei der möglichen Bürgergeld-Reform von Union und SPD bleiben Fragen offen
Auch Alleinerziehende, häufig Mütter mit kleinen Kindern, haben es beim Ausweg aus dem Bürgergeld schwer. Dementsprechend betonte auch Hubertus Heil, dass 20 Prozent der Menschen im Bürgergeld arbeiten. „Das sind oft alleinerziehende Frauen, die zu einem niedrigen Lohn in Teilzeit arbeiten, die sind auf ergänzende Grundsicherung angewiesen.“ Bisher hat sich die Union dazu bedeckt gehalten. Immerhin fordert die Union eine Reform der Hinzuverdienstgrenzen, um finanzielle Anreize zu Mehrarbeit zu erhöhen.
Trotz der grundsätzlichen Reformbereitschaft der SPD seien die Partei zudem skeptisch, ob sich damit viel einsparen ließe, erklärte Table.Media. Einsparungen von zehn Milliarden Euro seien illusorisch. Vor allem angesichts des Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, das das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf harte Sanktionen bereits betont hat. Auch der Entzug des Bürgergelds für Geflüchtete aus der Ukraine würde nur wenig bringen. Sie sollen stattdessen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.