Ausgleich für Guggemos-Projekt im Fokus

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Das Gelände mit dem baufälligen Guggemos am See und dem aktuell nicht-öffentlichen Parkplatz wird komplett neu bebaut. Dafür muss in Gmund Retentionsfläche geschaffen werden. © Thomas Plettenberg

Dass das Herzogliche Brauhaus Tegernsee für die Neu-Bebauung des Guggemos-Areals ein Ausgleichsbecken am Seeufer in Gmund anlegen muss, hat Fragen aufgeworfen. Es gibt Antworten, die unter anderem am Rande der Bauausschuss-Sitzung geliefert wurden.

Tegernsee – Eine feuchte Wiese am Gmunder Seeuferweg wird zum Ausgleichsbecken – 33 Meter lang, 18 Meter breit, bis zu 1,20 Meter tief und verbunden mit einem knapp zwölf Meter langen Rohr durch die Schilfzone. Bäume, Büsche und Sträucher müssen für die Baumaßnahme entfernt werden, doch soll die „Mulde“ wieder bepflanzt werden, beziehungsweise von selbst wieder zuwachsen. Für diese Baumaßnahme hatte der Gmunder Bau- und Umweltausschuss Ende 2023 einstimmig grünes Licht gegeben. Am Rande der Bauausschuss-Sitzung bat Marcus Staudacher (Grüne) um weitere Erklärungen.

Darum geht’s: Das Herzogliche Brauhaus Tegernsee will seinen ehemaligen Gasthof Guggemos in Tegernsee abreißen und das komplette Areal zwischen Bundesstraße und See neu bebauen. Fünf Gebäude sind geplant: Zwei je viergeschossige, mit einer überdachten Passage verbundene Häuser mit Läden, Büros, Praxen und unterschiedlich Wohnungen (teils zu vergünstigen Konditionen im Tegernseer Modell), dazu ein Gastrogebäude mit Terrasse und Biergarten am See sowie zwei kleinere Wohnhäuser direkt am See. Auch eine Tiefgarage mit 47 Stellplätzen sieht die Planung vor.

Im August und September 2022 lag der Entwurf für den Bebauungsplan „Guggemos, Hauptstraße 23“ nach einem Mehrheitsbeschluss im Stadtrat öffentlich aus. Darin enthalten ist auch die Forderung nach neuem Retentionsvolumen, das den Verlust durch die Bebauung der Fläche in Tegernsee ausgleichen soll. Ein Verlust an Retentionsvolumen im Umfang von 364 Kubikmetern wurde laut Antrag errechnet, über den die Gemeinde Gmund entschieden hatte. Die Fläche in Gmund mit einer Größe von 400 Kubikmetern soll diesen Verlust ausgleichen.

Bürgermeister Johannes Hagn (CSU) erklärte auf Nachfrage Staudachers auch Grundsätzliches: So müsse man aktuell, wenn man in der HQ100-Zone baue, also im Bereich, der bei einem eintretenden JahrhundertHochwasser überflutet würde, zum einen höher bauen. Zum anderen müsse man Fläche, die in dieser Zone bebaut werde, woanders ausgleichen, um das Niveau des Tegernsees im Hochwasserfall nicht zu erhöhen.

Dies ist beim Guggemos-Projekt der Fall. Es liegt teilweise im Überschwemmungsgebiet. Laut einer Verordnung des Landratsamts ist die Ausweisung von neuen Baugebieten oder die Errichtung von Bauten dort untersagt. Ausnahmsweise könne die Ausweisung aber zugelassen werden, „wenn unter anderem die Hochwasserrückhaltung nicht beeinträchtigt und der Verlust von verlorenem Rückhalteraum umfang-, funktions- und zeitgleich ausgeglichen wird“, heißt es in dem Antrag zur Ausgleichsmaßnahme in Gmund.

Guggemos-Bebauung: Wohnhaus statt Parkplatz

Befürchtungen, es werde Fläche sogar aufgeschüttet, wies Hagn mit Verweis auf seine Erklärungen zurück. Es werde lediglich dichter bebaut. „Wo bisher ein Parkplatz ist, steht künftig ein Haus“, so Hagn. Brauhaus-Geschäftsführer Christian Wagner bestätigt auf Nachfrage, dass sich bei der geplanten oberirdischen Bebauung auch Teile der Gebäude in der HQ100-Zone befinden und erklärt auch: „Das Grundstück fällt von der Straßenkante bis zum See um etwa einen guten Meter ab. Der Geländeausgleich erfolgt in erster Linie durch den Bau der erforderlichen Tiefgarage.“

Wie geht’s weiter? Das kann auch Wagner nicht sagen. Probleme mit der Verlegung des Abwasserkanals seien noch nicht gelöst. „Es werden nach wie vor Überlegungsansätze auf Durchführbarkeit geprüft“, so Wagner. Und aus dem städtischen Bauamt heißt es, dass für die Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens die Genehmigung für den Retentionsausgleich abgewartet werde. „Die Rechtssicherheit ist wichtig für das weitere Verfahren“, sagt Bettina Koch. Als nächstes stehen die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und der Entwurf des Durchführungsvertrags an. „Einen Zeitpunkt für die weitere Beratung im Stadtrat können wir noch nicht nennen“, so Koch.

Der Anblick der Guggemos-Ruine bleibt Tegernsee also noch eine Weile erhalten. Denn erst wenn ein rechtskräftiger Bebauungsplan und auch ein genehmigter Bauantrag vorliegen, könne der Abbruch in Angriff genommen werden. Das hatte der Brauhaus-Chef zuletzt betont.

gr

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