Ausgleich für Bebauung am Guggemoos: Ein Becken neben dem See

  1. Startseite
  2. Lokales
  3. Tegernsee
  4. Gmund

Kommentare

Auf dieser grünen Wiese, angrenzend an den öffentlichen Spazierweg am Gmunder Seeufer, soll das Retentionsbecken zum Ausgleich für die Bebauung des Tegernseer Guggemos-Areals entstehen. © Thomas Plettenberg

Weil das Herzogliche Brauhaus Tegernsee das Guggemos-Areal neu überplant und teilweise aufschüttet, muss zum wasserrechtlichen Ausgleich eine andere Überflutungsfläche her.

Gmund/Tegernsee – Diese soll auf herzoglichem Grund in Gmund entstehen. Der Gmunder Bau- und Umweltausschuss gab dafür grünes Licht.

Geplant ist eine Mulde von 33 Metern Länge, 18 Metern Breite und maximal 1,20 Metern Tiefe, die südlich des Weges „Zum Seeblick“ und nördlich des bestehenden Seeuferwegs etwa 100 Meter vor dem Mangfallsteg auf der westlichen Uferseite ausgehoben werden soll. Mit diesem Becken in unmittelbarer Ufernähe soll ein Retentionsvolumen von 400 Kubikmetern geschaffen werden. Das Brauhaus muss diesen Nachweis erbringen, wenn es das Guggemos-Areal, neu überbauen möchte.

Retentionsfläche gegenüber der Schilfzone

Die Mitglieder des Bauausschusses erfuhren Details. So soll in das Retentionsbecken aus der gegenüberliegenden Schilfzone ein knapp zwölf Meter langes Rohr mit einem Durchmesser von 30 Zentimetern verlegt werden, damit im Hochwasserfall dadurch das neugeschaffene Becken mit Seewasser volllaufen kann. Dieses Rohr soll rund einen Meter unter dem Seeuferweg verlegt werden. Laut Dominik Salzer von der Immobilien- und Liegenschafts-Abteilung des Brauhauses werde das Rohr fast keinen Neigungswinkel aufweisen. Das Rohr soll verhindern, dass sich ansteigendes Wasser am Uferweg staut. Dieses soll sich im Fall eines Hochwassers den Weg durch das Rohr in das neu geschaffene Becken bahnen.

„Die vorgesehene Fläche war schon immer eine rechte Feuchtwiese und konnte auch bisher nicht für viel genutzt werden“, kommentierte Salzer den Antrag. Insgesamt soll das Becken als natürliche Mulde angelegt werden. Das Rohr soll am seeseitigen Ende mit einem Schutzgitter versehen sein, damit keine Kleintiere in das Becken gespült werden und dort beim Trockenlaufen des Beckens gefangen bleiben.

Bäume und Sträucher müssen weichen

Für die Baumaßnahme müssen auf einer Länge von acht Metern etliche Büsche und Sträucher entfernt werden – auch zwei Bäume, eine kleinere Esche und eine größere Vogelkirsche. Hierzu soll es einen Umweltbericht geben, der auch Auskunft darüber gibt, ob nach der Baumaßnahme die Fläche eventuell wieder bepflanzt, beziehungsweise selbstständig wieder zuwachsen könne, so Salzer auf Nachfrage.

Bauamtsleiterin Christine Wild erinnerte die Ausschussmitglieder daran, dass das Vorhaben in Außenbereich liege und es sich auch um ein Vorhaben handle, das wegen seiner besonderen Zweckbestimmung auch nur im Außenbereich ausgeführt werden könne.

Bei der Diskussion wurde gefordert, dass die Standsicherheit des Weges, der zu den beliebtesten und stark frequentierten Spazierwegen am Nordufer zählt, gewährleistet sein muss. Eventuelle Schäden müssen vom Antragsteller behoben werden. Die Ausschussmitglieder forderten die Verwaltung auf, entsprechende Vereinbarungen mit dem Antragsteller zu treffen. Außerdem soll geklärt werden, ob eine geplante Böschung in der Mulde so nah am öffentlichen Spazierweg sicherheitstechnisch unproblematisch sei. Sie forderten außerdem, dass die Pflege des Beckens und des Durchlasses gewährleistet sein muss. Empfohlen wurde, den Durchlass mit einem größeren Rohr, nämlich mit 60 Zentimetern Durchmesser, zu versehen.

Öffentlicher Spazierweg nicht beeinträchtigt

Zwar wurde der Antrag zur Errichtung eines Retentionsbeckens in der Sitzung einstimmig befürwortet, das Gremium wies aber darauf hin, dass die Baumaßnahme über das eigene Grundstück des Antragstellers nach Norden hin abgewickelt werden müsse und der öffentliche Spazierweg hierfür nicht genutzt werden dürfe.

Außerdem forderten die Gmunder Räte mit Blick auf den mit acht Metern sehr breit erscheinenden Baukorridor im Bereich des Seeufers, den Eingriff auf das Notwendigste zu minimieren. „Es sollen nur die wirklich erforderlichen Bäume, Sträucher und sonstiger Uferbewuchs entfernt werden“, hieß es im Beschluss am Ratstisch.

Auch interessant

Kommentare