Ein Familienvater aus Münsing soll eine Jugendliche betatscht haben. Vor dem Amtsgericht wurde er verurteilt - er selbst bestreitet alles.
Münsing – Weil er in betrunkenem Zustand einem 15-jährigen Mädchen an die Brust gegriffen hatte, war gegen einen 46-jährigen Münsinger ein Strafbefehl mit einer Geldstrafe in Höhe von 2800 Euro erlassen worden. Dagegen legte der Mann Einspruch ein, weshalb er sich nun wegen sexueller Belästigung noch einmal vor dem Amtsgericht verantworten sollte. Der Prozess dauerte nur wenige Minuten.
Der Vorfall hatte sich am 25. September des vergangenen Jahres auf der Böhmwiese in Geretsried ereignet. Dort soll sich der bereits alkoholisierte Angeklagte am frühen Abend zu einer Gruppe Jugendlicher gesellt haben. Laut Anklageschrift habe sich der Mann irgendwann zu zwei der jungen Leute auf eine Bank gesetzt, um die Person in der Mitte herumgegriffen und das außen sitzende Mädchen betatscht.
Richterin wird stutzig bei Verteidigung: „War stockbesoffen...“
Obwohl dieses ihm deutlich zu verstehen gegeben habe, dass er das lassen solle, habe der Familienvater gezielt an die Brust der 15-Jährigen gegriffen und zugedrückt. „Das trifft so nicht zu“, begründete die Verteidigerin den Einspruch gegen den Strafbefehl. Ihr Mandant sei freizusprechen. Darauf reagierte Richterin Friederike Kirschstein-Freund mehr als stutzig. „Mit Verlaub“, entgegnete sie. „Ihr Mandant war stockbesoffen, kann sich an nichts erinnern, aber dass der Vorwurf nicht stimmt, dass weiß er?“
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Ein Familienvater aus Münsing soll eine Jugendliche betatscht haben
Die Anklage basiere auf der Aussage „von vier Zeugen, die übereinstimmend geschildert haben, wie er es gemacht hat“, führte die Richterin weiter aus. Sie gab zu bedenken, dass, sollte die Verhandlung durchgeführt werden, der Beschuldigte womöglich auch wegen sexueller Nötigung verurteilt werden könne. Dafür sieht der Gesetzgeber aber ausschließlich Haftstrafen vor – von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
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Allerhand kuriose und witzige Zitate: Die gab es im vergangenen Jahr wieder im Wolfratshauser Amtsgericht zu hören. Unser Gerichtsreporter hat sie gesammelt.
Nach einer kurzen Besprechung mit ihrem Mandanten nahm die Rechtsanwältin ihren Einspruch zurück. Die Staatsanwältin stimmte zu. Somit ist das Urteil aus dem Strafbefehl mit einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 40 Euro rechtskräftig.
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