Erschließungsbeiträge am Rosenweg sorgen für Unmut

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Der Einspruch beim Landratsamt hatte keinen Erfolg, berichten Eva und Helmut Rinberger. © SH/Archiv

Die Bewohner des Rosenwegs wehren sich gegen Erschließungsbeiträge. Ob ein Einspruch bei der Stadt den gewünschten Erfolg gebracht hat, davon berichtet das Ehepaar Rinberger.

Geretsried – Die Anwohner des Rosenwegs sollten Ende vergangenen Jahres Erschließungsbeiträge an die Stadt zahlen. Die Summen waren wie berichtet beachtlich, es handelte sich um Beiträge zwischen 10 000 und 20 000 Euro. Im Januar erklärte Thomas Loibl, Pressesprecher der Stadt, dass die Arbeiten an der Straße 2016 bis 2017 durchgeführt, und die Schlussrechnungen 2018 gestellt wurden. Aufgrund „personeller Vakanzen“ in der Verwaltung konnte mit der Abrechnung jedoch erst 2023 begonnen werden. Das wollten viele Betroffene nicht auf sich sitzen lassen. Auch die Anwohner Eva und Helmut Rinberger kritisieren die Beiträge und das Vorgehen der Stadt. Sie legten Einspruch ein, da es sich ihrer Meinung nach nicht um eine Ersterschließung handelte. Ob das den gewünschten Erfolg gebracht hat, davon berichtet das Ehepaar nun.

Frau Rinberger, Herr Rinberger, wie ist es nach dem Einspruch an die Stadt weitergegangen?

Nach dem schriftlichen Einspruch an die Stadt Geretsried wurde uns mitgeteilt, dass dem Einspruch nicht stattgegeben werden kann, und der Vorgang an das Landratsamt weitergeleitet wird.

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Was ist dann passiert?

Im März teilte uns das Landratsamt mit, dass der Erschließungsbeitragsbescheid rechtmäßig ist und der Widerspruch wohl keine Aussicht auf Erfolg haben wird. Wir bekommen stattdessen die Gelegenheit, den Widerspruch schriftlich zurückzunehmen, um höhere Kosten zu sparen.

Das haben Sie dann auch gemacht?

Ja, wir haben den Widerspruch Anfang April zurückgenommen. Am 19. April erreichte uns die Antwort des Landratsamts, dass das Widerspruchsverfahren eingestellt wird und wir die Kosten für den Bescheid in Höhe von 446,25 Euro zu tragen haben, plus 4,11 Euro für Auslagen.

Haben Sie mit so einer Summe gerechnet?

Nein. Es hieß, wenn man den Widerspruch zurücknimmt, müsse man nur eine anteilige Verwaltungsgebühr bezahlen. Wir haben mit unseren Nachbarn gesprochen, die haben ebenfalls Widerspruch eingelegt. Wir haben alle mit einer deutlich niedrigeren Summe gerechnet.

Wie viele Anwohner haben widersprochen?

Das wissen wir nicht. Es werden so um die 30 gewesen sein. Und 450 Euro mal – sagen wir – 35 Anwohner, ergibt eine nennenswerte Summe von 15 750 Euro.

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Das ist nicht wenig...

Ja. Man sieht, nicht nur die Stadt Geretsried braucht Geld – auch das Landratsamt. Auf diese Weise wird erreicht, dass man alles ohne Widerspruch hinnehmen muss, weil sich die meisten Bürger zu den spontan erhobenen Kosten nicht auch noch Einsprüche leisten können.

Was wollen Sie jetzt machen?

Wir werden fristgerecht bezahlen. Und enttäuscht sein, dass mit zweifelhaften Argumenten gearbeitet wurde. Wir sind vor fast 45 Jahren an den Rosenweg gezogen, es war eine Straße vorhanden mit Teerdecke und Kanalisation. Leider zählen weder ein Foto mit Kanaldeckel, noch eine Bestätigung einer Bank zur Gewährung eines Darlehens als Beweis für die bereits vorhandene Erschließung.

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