Russlands Präsident bleibt verbannt - G20-Gipfel ohne Putin: ICC setzt klare Grenze mit Haftbefehlen
Der russische Präsident Wladimir Putin wird aufgrund eines internationalen Haftbefehls des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) nicht zum G20-Gipfel im November 2025 in Johannesburg eingeladen. Der ICC erließ am 17. März 2023 mehrere Haftbefehle gegen Putin und die russische Kinderrechtsbeauftragte Maria Lvova-Belova. Laut „RBC“ sind insgesamt 123 Länder, die das Römische Statut ratifiziert haben, demnach befugt, Putin festzunehmen.
Auswirkungen auf BRICS- und G20-Gipfel 2023
Schon 2023 konnte Putin wegen des Haftbefehls nicht am BRICS-Gipfel in Südafrika teilnehmen. Im November 2023 verzichtete er auch auf den G20-Gipfel in Brasilien, mit der offiziellen Begründung, die „normale Arbeit des Forums nicht stören zu wollen". Laut „RBC" setzen jedoch viele Länder, die das Römische Statut ratifiziert haben, die Haftbefehle nicht durch. So die Mongolei, die Putin am 2. September 2023 trotz seines Besuchs nicht verhaftete. Das Land begründete dies mit ihrer Abhängigkeit von russischen Energieprodukten.
Der Haftbefehl des ICC stellt für den russischen Präsidenten ein großes Hindernis dar. Länder müssen entscheiden, ob sie ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen oder wirtschaftliche Interessen wahren wollen. Das Beispiel der Mongolei zeigt, dass wirtschaftliche Abhängigkeiten oft wichtiger sind als völkerrechtliche Verpflichtungen. Diese Situation könnte Putins Teilnahme an zukünftigen internationalen Treffen weiter erschweren und seine Rolle auf der globalen Bühne einschränken.