Tritte gegen Polizisten: Mann (42) bekommt Freiheitsstrafe und muss auf Entzug
Die Liste der Straftaten ist lang. Ein 42-Jähriger aus dem Landkreis Ebersberg beschäftigt die Justiz immer wieder. Jetzt wurde er zu Freiheitsstrafe verurteilt.
Ebersberg – Sachbeschädigung, Beleidigung, Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: Das ist nur ein Ausschnitt der Straftaten, für die sich ein 42-jähriger Mann aus dem Landkreis jetzt auf der Anklagebank des Amtsgerichtes Ebersberg wiederfand. Verhandelt wurden dort zwei Vorfälle, beide Male stand der Angeklagte unter starkem Alkoholeinfluss – doch nicht nur der beschäftigte Richter Benjamin Lenhart an diesem Verhandlungstag.
Angeklagter sorgt immer wieder für Polizeieinsätze
Ihren Anfang nahmen die Querelen des Mannes laut Anklage in einer Flüchtlingsunterkunft in Poing. In dem Bau ist der aus Afghanistan stammende Angeklagte seit einigen Jahren untergebracht – und sorgt dort immer wieder für Polizeieinsätze. So soll der Mann Ende 2022 im Vollrausch zunächst den Bauzaun demoliert haben, der das Gelände umschließt, und anschließend auf zwei Sicherheitsmitarbeiter losgegangen sein. Eine hinzugerufene Streife der Polizei habe den 42-Jährigen daraufhin in Gewahrsam nehmen wollen. Doch der Angeklagte machte es den Beamten nicht leicht: Mit Händen und Füßen habe sich der Poinger gewehrt, soll immer wieder um sich geschlagen und sich in die Tür des Steifenwagens gestemmt haben.
Bei einem zweiten Einsatz im Januar dieses Jahres soll sich den Beamten eine ähnliche Situation gezeigt haben. Diesmal soll der Angeklagte betrunken mehrere Passanten angepöbelt haben. Den daraufhin von der Polizei erteilten Platzverweis habe der 42-Jährige nicht hinnehmen wollen. Er soll sich daraufhin an einen Laternenmast geklammert und die Beamten beleidigt haben. Nur mit Mühe hätten die Einsatzkräfte den Mann ins Polizeiauto verfrachten können – und auch dort habe der Poinger keine Ruhe gegeben. Immer wieder habe ums sich getreten und versucht, Kopfnüsse zu erteilen.
Für den Staatsanwalt hat der Mann nur ein Grinsen übrig
Die Schilderungen des Staatsanwaltes quittiert der Angeklagte vor Gericht mit einem breiten Grinsen. Über seinen Dolmetscher erklärt er: „Ich habe die Taten nie begangen. Ich kann keinem Menschen etwas zuleide tun.“ Dem entgegnet Richter Benjamin Lenhart stirnrunzelnd: „Ab zwei Promille gelten diese Ehrenvorsätze vermutlich nicht mehr.“ Schließlich können die Bodycam-Bilder der Polizisten die Vorfälle zweifelsfrei nachweisen. Um dem Angeklagten die Ernsthaftigkeit seiner Situation deutlich zu machen, klatscht Richter Lenhart auf einen Stapel Akten. „Die sind alle von Ihnen. Sie sind auf direktem Weg ins Gefängnis und eine Entziehungsanstalt.“ Der Angeklagte bleibt unbeeindruckt. „Selbst wenn ich getrunken habe, bin ich ganz normal“, erklärt er.
Mehrere als Zeugen geladene Polizisten können die These des Angeklagten jedoch widerlegen. „Er vernichtet sich und dreht dann durch“, berichtet ein Beamter vom Alkoholkonsum des Angeklagten. Der 45-Jährige habe schon öfter mit dem Mann zu tun gehabt. „Ich kenne ihn gar nicht nüchtern. Er will immer Stress.“ Auch ein Sicherheitsmitarbeiter der Flüchtlingsunterkunft beschreibt den Mann als „hochgradig aggressiv“. Betrunken sei der Angeklagte aufbrausend, schmeiße mit Steinen, trete Türen ein und versuche immer wieder, das Sicherheitspersonal anzugreifen. Eine kurze Recherche von Richter Lenhart zeigt: Allein in diesem Jahr verursachte der 42-Jährige zehn Einsätze der Polizei.
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Dass hinter dem Verhalten des Angeklagten mehr als nur eine starke Alkoholabhängigkeit steckt, bestätigt ein psychiatrischer Sachverständiger. Er attestiert eine Wahrnehmungsstörung. „Er hört Stimmen und sieht Gestalten. Diese Wesen wollen ihn verletzten. Durch Alkohol kann er besser mit seinen Gefühlslagen umgehen“, erklärt der Gutachter. Dem Mann schreibt er aufgrund seiner Erkrankung eine verminderte Schuldfähigkeit zu. Richter Benjamin Lenhart verurteilt den 42-Jährigen schließlich zu einem Jahr und vier Monaten ohne Bewährung und ordnet die Unterbringung in einer Entzugsanstalt an. Zudem muss er 100 Euro Schmerzensgeld an einen Polizisten zahlen.