Abschiebe-Interview im ARD-Moma: ZDF-Frau drängt Frei in die Ecke – der wirft absurd hohe Prozentzahl in den Raum
Im ARD-"Morgenmagazin" konterte Kanzleramtschef Thorsten Frei am Mittwoch die Kritik am Vorgehen der Bundesregierung in der Migrationspolitik. Der CDU-Politiker lenkte zwar ein, dass man sich hier in „einem umstrittenen Rechtsbereich“ bewege. Die Zurückweisungen an der Grenze seien aber „ein wichtiger Bestandteil unserer Migrationspolitik“, so Frei. Das Kabinett hätte in den vergangenen Wochen auch weitere gesetzliche Maßnahmen beschlossen.
Frei verteidigt Vorgehen der Regierung : „Das ist europäisches Recht"
Es seien viele Bausteine, die zu „einer grundsätzlich anderen Migrationspolitik führen sollen.“ Moderatorin Sabine Scholt konfrontierte den Kanzleramtschef mit dem Regierungs-Vorgehen in Sachen Abschiebung: „Sie wollen ein Gesetz auf den Weg bringen, dass es Ihnen erlaubt, die Liste der sicheren Herkunftsländer zu erweitern. Das soll Abschiebungen erleichtern, das wollen Sie einfach per Rechtsverordnung tun und ohne Zustimmung und Beteiligung des Bundesrats. Laufen Sie da nicht schon wieder sehenden Auges in ein juristisches Risiko?", so die Moderatorin.
Der CDU-Politiker entgegnete sofort: „Nein, das ist europäisches Recht, das wir umsetzen." Das würden auch andere europäischen Länder so praktizieren. „Das bezieht sich dann nicht auf die Fälle des Artikel 16a Grundgesetz. Da wäre in der Tat ein Gesetz, das im Bundesrat zustimmungspflichtig ist, zu machen. Diese Fälle machen aber heute vielleicht ein knappes Prozent der Asylfälle noch aus", verteidigte er. Dann dreht Frei die Rechnung um und packt eine absurd hohe Prozentzahl aus: „Und insofern werden wir dieses Vorgehen für etwa 99 Prozent der Fälle umsetzen können."
Bundesregierung strebt Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten an
Die schwarz-rote Bundesregierung hatte eine drastische Verschärfung der Migrationspolitik versprochen, etwa durch Zurückweisungen an den Grenzen. Das Berliner Verwaltungsgericht hat nun in einem Eilverfahren entschieden, dass pauschale Zurückweisungen von Asylsuchenden rechtswidrig sind. Innenminister Alexander Dobrindt will jedoch trotzdem daran festhalten. Dies löste viel Kritik aus. Frei betonte in mehreren Interviews, dass das Berliner Verwaltungsgericht „selbstverständlich nicht über die Rechtslage von ganz Deutschland entscheiden“ könne.
Die Bundesregierung will künftig selbst festlegen, für welche Asylbewerber aus welchen Staaten verkürzte Prüfverfahren gelten. In den vergangenen Jahren war die Ausweitung der Liste sogenannter sicherer Herkunftsstaaten allerdings mehrfach im Bundesrat gescheitert.