Mit vorgehaltenem Messer: Mann (58) bedroht Wirt nach Schnapsbestellung
Ein 58-jähriger Mann aus Grafing bedroht den Wirt eines Restaurants mit einem Messer. Auslöser soll eine Diskussion über eine bestellte Flasche Grappa gewesen sein. Der Vorfall landete nun vor Gericht.
Grafing – Es ist ein aufgelöster Anruf, der die Polizei in einer kühlen Januarnacht aus Grafing ereilt: Ein Mann soll soeben den Wirt eines Restaurants mit einem Messer bedroht haben und anschließend geflüchtet sein. Die sofort anrückende Streife kann den Tatverdächtigen kurz darauf festnehmen. Der 58-jährige Mann aus Grafing musste sich nun wegen Nötigung und unerlaubten Waffenbesitzes vor dem Ebersberger Amtsgericht verantworten. Dort sorgte aber nicht nur die Kuriosität der Geschehnisse für Stirnrunzeln bei Richter Benjamin Lenhart.
Missverständnis um Schnapsflasche: Grafinger (58) zieht Messer aus Jackentasche
Denn dem Polizeieinsatz sei wohl ein Missverständnis vorausgegangen: Demnach soll der Angeklagte in jenem Restaurant gegen 21 Uhr einen Schnaps bestellt haben. Das Geld dafür, rund sieben Euro, habe er auf den Tresen gelegt. Der Kellner habe ihm dann auch ein Glas hingestellt. „Der Angeklagte ging aber davon aus, eine Flasche gekauft zu haben“, verliest die Staatsanwältin die Anklage. Immer wieder habe er den Wirt daher aufgefordert, besagte Grappaflasche herauszurücken. Ohne Erfolg. Schließlich soll der 58-Jährige ein verbotenes Fallmesser aus seiner Jackentasche gezogen und den Wirt bedroht haben.
„So einen Fall habe ich auch nicht jede Woche“, kommentiert Richter Lenhart die Schilderungen der Staatsanwältin. Der 58-jährige Grafinger, der ohne Anwalt erschienen ist, starrt indessen auf seine Hände, die er vor sich auf der Anklagebank abgelegt hat. „Ich habe schon bei der Polizei ausgesagt“, entgegnet er deshalb sichtlich verwirrt auf die Frage des Vorsitzenden, was denn an jedem Abend los war. Nochmal alles aufrollen, wolle er nicht. Also greift Richter Lenhart in den Aktenstapel und zieht die Aussage des Mannes bei der Polizei hervor.
Angeklagter aus Grafing scheint sich der Tragweite seines Handelns nicht bewusst
Damals habe der Grafinger sein Verhalten so erklärt: Nachdem er die Schnapsflasche bestellt und sie nach einer Viertelstunde noch immer nicht erhalten habe, sei er unruhig geworden. „Ich habe mich verarscht gefühlt“, erzählte er damals. Deshalb habe er das Messer gezogen. „Ich wollte ihn nicht abstechen“, beteuerte er auf der Dienststelle.
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„Sie haben da sichtbar ein Messer in der Hand“, betont Richter Lenhart. „Das war doch nur Schauspielkunde“, entgegnet der Angeklagte völlig verständnislos. Warum er auf der Anklagebank sitze, könne er ohnehin nicht nachvollziehen. „Ich habe mich schon entschuldigt“, sagt er.
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Nach Bedrohung mit Messer: Richter beauftragt Gutachter
Dass der Grafinger die Tragweite seines Handelns nicht ganz begriffen zu haben scheint, bestätigt wenig später eine als Zeugin geladene Polizistin. „Er meinte, seine Reaktion sei normal“, schildert sie. Auch zwei weitere Zeugen berichten von einer „komischen Art“ des Angeklagten. Der habe „sehr emotional gewirkt“ und „wirre Sachen geredet“, so eine zweite Polizistin.
Deshalb – und weil der Wirt als Hauptzeuge nicht vor Gericht erschienen ist – vertagt Richter Lenhart die Verhandlung. „Sie machen auf mich den Eindruck, als würden sie einen Pflichtverteidiger benötigen“, erklärt er an den Angeklagten gewandt. Zudem ordnet er ein psychiatrisches Gutachten zur Untersuchung der Schuldfähigkeit des Grafingers an.