Pflücken auf den öffentlichen Streuobstwiesen ist in Markt Schwaben ausdrücklich erwünscht

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Apfelbaum auf der Streuobstwiese in der Erdinger Straße beim Friedhof. © jödo

Zurzeit gibt es jede Menge Obst an den Bäumen. Auch auf Bäumen auf öffentlichem Grund. Doch darf man sich da einfach so bedienen?

Markt Schwaben - In der Marktgemeinde Markt Schwaben gibt es Streuobstwiesen u.a. am Erlberg, in der Münterstraße, Postanger, Erdinger Straße, Loderergasse und Isener Straße. Hier gibt es Apfel, Zwetschge, Kirsche, Birne und Ringlo. Bislang hat die politische Gemeinde keine spezielle Kennzeichnung angebracht. Man wird dies aber für die Zukunft überdenken und ggf. gelbe Bänder an den Bäumen anbringen oder auch Schilder aufstellen. Sie sollen kennzeichnen, dass es ausdrücklich erlaubt ist, hier an dieser Stelle Obst zu pflücken bzw. vom Boden aufzulesen.

Grundsätzlich darf sich jeder in haushaltsüblichen Mengen für den eigenen Gebrauch an reifem Obst bedienen, teilt die Markt Schwabener Verwaltung jetzt auf EZ-Nachfrage mit. Da Markt Schwaben noch keine spezielle Kennzeichnung hat, ist das Auflesen und auch Pflücken in kleinen Mengen derzeit also sogar ausdrücklich erwünscht, heißt es in einer entsprechenden Stellungnahme.

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Gerne wird die Möglichkeit schon in Anspruch genommen. Insbesondere geht es auch darum, mit den gesammelten Äpfeln zu einer Obstpresse zu gehen und sich dort seinen (fast) eigenen Apfelsaft pressen zu lassen. Eine zufällig getroffene Obstsammlerin berichtete der Heimatzeitung, dass man auf diese Weise fünf Liter besten Saft zum Preis von gerade einmal fünf Euro bekommen könne.

Wo gibt es das schon?

Wörtlich teilte die Gemeinde mit: „Wo Obstbäume mit einem gelben Band am Stamm gekennzeichnet sind, darf jeder gern zugreifen und ernten - kostenlos. Das Ganze ist eine Aktion des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und wird mittlerweile in immer mehr bayerischen Kommunen umgesetzt, um der Lebensmittelverschwendung entgegenzuwirken. Es gilt: bitte nur das nehmen, was man selbst verwerten kann und das natürlich nur von Bäumen ernten, die tatsächlich ein gelbes Band tragen.

Wer größere Mengen oder gar gewerblich sammeln will, muss sich eine Genehmigung der zuständigen Behörde besorgen. Das ist in der Regel die Untere Naturschutzbehörde des Kreises oder der Stadt. Einen solchen Antrag muss man immer schriftlich stellen.“

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