Wie die Kaffeesteuer: Özdemir legt Eckpunkte zur Abgabe auf Fleisch vor
Neben der geplanten Fleischsteuer will Landwirtschaftsminister Özdemir auch das Tierschutzgesetz reformieren. Strengere Regeln sollen Tierleid verhindern.
Berlin – „Wenn die Currywurst ein paar Cent teurer wird, dann ist die Angst vor dem Shitstorm groß“. So stellte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) seine Pläne für einen sogenannten Tierwohlcent vor. Özdemir hat sich mehrfach für eine Steuer auf Fleisch und Fleischprodukte ausgesprochen, deren Erlöse zur Unterstützung von Landwirten bei der Umgestaltung ihrer Ställe dienen sollen. Es sei lediglich „wenige Cent pro Kilo mehr“, erklärte der Politiker der Grünen Mitte Januar im Parlament.
Nun hat Özdemir laut einem Medienbericht die Grundzüge einer Verbrauchssteuer auf Fleischprodukte präsentiert. Das Grundlagenpapier für den Tierwohlcent wurde vom Ministerium für Ernährung an die Ampel-Koalition gesendet, so die Bild-Zeitung am Mittwoch (7. Februar), die sich auf das Dokument berief.
Özdemirs Pläne: Beim Tierwohlcent dient die Kaffeesteuer als Vorbild
Die Steuer soll auf bestimmte tierische Produkte erhoben werden und ist nach dem Modell der Kaffeesteuer gestaltet. Das Ziel der Steuer ist es laut dem Grundlagenpapier, „Steuereinnahmen für wichtige, vornehmlich landwirtschafts- und ernährungspolitische Vorhaben“ zu erzeugen.
Besteuert werden sollen „Fleisch, Fleischerzeugnisse und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse“, sowie „Verarbeitungsprodukte mit einem bestimmten Anteil von Fleisch, Fleischerzeugnissen oder genießbaren Schlachtnebenerzeugnissen“. Die Höhe des Steuersatzes muss laut dem Grundlagenpapier „politisch“ festgelegt werden.

Özdemir setzt sich für den Tierschutz ein
Zusätzlich plant der Landwirtschaftsminister weitere Vorgaben für bessere Lebensbedingungen von Tieren in der Landwirtschaft und bei Haustieren. Ziel sei es, den Tierschutz bei der Haltung und Nutzung umfassend zu stärken und Defizite zu beheben, heißt es in einem Referentenentwurf für eine Reform des Tierschutzgesetzes, den das Ministerium kürzlich an Länder und Verbände schickte. Vorgesehen sind unter anderem eine verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen, strengere Regeln für den Online-Tierhandel und ein grundsätzliches Verbot, Tiere angebunden zu halten.
Özdemir sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: „Seit 20 Jahren ist der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert, aber es zeigt sich, dass nach wie vor Defizite bestehen.“ Vorgesehen seien daher zahlreiche konkrete Maßnahmen. So sollten Geschäfte mit Tierleid verhindert werden. Etwa, indem der Verkauf von Tieren, die Merkmale von Qualzucht aufweisen, auf Online-Plattformen verboten wird. Auch Eingriffe, die nicht der Gesundheit dienten, wie das Kürzen von Schwänzen, sollten deutlich reduziert werden.
„Anbindehaltung“ von Rindern soll verboten werden
Der Entwurf sieht vor, dass künftig „ein Tier darf nicht angebunden gehalten werden“ darf. Insbesondere in Süddeutschland wird Rindern oft in Anbindehaltung gehalten. Für diese Praxis ist eine Übergangszeit von fünf Jahren geplant, um eine Umstellung zu erleichtern. Kleine Betriebe dürfen weiterhin bis zu 50 Rinder im Stall anbinden, vorausgesetzt, diese sind während der Weidezeit im Freien und haben mindestens zweimal pro Woche Zugang zu einem Freigelände außerhalb dieser Zeit. Die kurzzeitige Anbindung von Tieren, beispielsweise während Transporten, bleibt generell erlaubt.
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Im Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart, die Lücken in der Nutztierhaltungsverordnung zu schließen und das Tierschutzgesetz zu verbessern. (skr/AFP/dpa)
Der Redakteur Stefan Krieger hat diesen Artikel verfasst und anschließend zur Optimierung nach eigenem Ermessen ein KI-Sprachmodell eingesetzt. Alle Informationen wurden sorgfältig überprüft. Hier erfahren Sie mehr über unsere KI-Prinzipien.