Nach Absage für Whiskey-Manufaktur: Investor wehrt sich und schaltet Anwalt ein – „Hatte keine Sicherheit“
Rathauschef Stefan Jocher hat in der Bürgerversammlung das Aus für die Whiskey-Manufaktur in Schlehdorf verkündet. Darauf meldet sich nun Christian Heinrich zu Wort. Der Investor aus Iffeldorf ist sich keiner Schuld bewusst und will an seinen Plänen festhalten. Er hat einen Anwalt eingeschaltet.
Schlehdorf – Dass die Gemeinde von ihrem Wiederkaufsrecht Gebrauch machen will, darüber habe ihn die Kommune zwar bereits vor einiger Zeit informiert. Irgendwie habe er das aber für einen Irrtum gehalten, sagt Christian Heinrich im Gespräch mit unserer Zeitung. Dass Bürgermeister Stefan Jocher in der Bürgerversammlung im März öffentlich darüber informiert hat, dass die Gemeinde den Wiederkauf des Grundstücks beschlossen hat: „Das hätte ich nicht gedacht.“
„Hatte keine Planungssicherheit“: Investor für Whiskey-Manufaktur meldet sich zu Wort
Wie berichtet gab der Rathauschef in der Versammlung bekannt, dass die Pläne zum Bau einer Whiskey-Manufaktur im Schlehdorfer Gewerbegebiet endgültig vom Tisch seien. Jocher begründete dies damit, dass Ende vergangenen Jahres immer noch keine vollständigen Bauunterlagen vorgelegen hätten. Deshalb habe der Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung im Dezember einstimmig „die Reißleine gezogen“ und den Wiederkauf des Grundstücks beschlossen. Der Rückkauf des Areals sei mittlerweile auch schon notariell beurkundet, sagte Jocher (wir berichteten).
Nachdem er von Jochers Aussagen erfahren hat, wandte sich Christian Heinrich an den Tölzer Kurier, um die Situation aus seiner Sicht zu schildern. Im Gespräch verweist er auf einen städtebaulichen Vertrag mit der Gemeinde, der zwar schon im Februar 2022 geschlossen, aber erst im August desselben Jahres rechtskräftig geworden sei. „Bis zu diesem Zeitpunkt wurde an diesem Vertrag gearbeitet, und ich hatte keine Planungssicherheit.“
Christian Heinrich verweist auf städtebaulichen Vertrag
Bis Februar 2023 habe er dann alle relevanten Unterlagen für eine Baugenehmigung beim Landratsamt einreichen müssen. „Das haben wir getan.“ Von der Behörde habe er noch im selben Monat eine Bestätigung bekommen, „dass unsere Unterlagen vollständig da sind“. Zwar habe das Landratsamt drei Monate später noch ein Schallschutzgutachten nachgefordert. Aber das „haben wir umgehend beauftragt“. Bis das Gutachten vorlag, habe es zwar gedauert. Doch dafür könne er nichts, so Heinrich. Mit Datum vom 25. März dieses Jahres liege die Baugenehmigung nun vor. Im Übrigen sei im städtebaulichen Vertrag ein Wiederkaufsrecht für die Gemeinde erst ab dem 1. Januar 2025 festgelegt – und nicht Anfang 2024.
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Bürgermeister hält an Vorgehen fest
Bürgermeister Jocher bleibt auf Nachfrage bei seinen Aussagen aus der Versammlung und betont erneut, der Investor Heinrich habe bestehende Auflagen nicht erfüllt. „Bis Dezember (2023, Anm. d. Red.) waren beim Landratsamt nicht alle Bauantragsunterlagen vollständig vorgelegen. Das hat uns das Landratsamt bestätigt.“ Heinrich hätte sechs Monate nach Inkrafttreten der Bebauungsplanänderung im August 2022 den Bauantrag vollständig einreichen müssen, also bis März 2023. „Das hat er nicht getan.“ Jocher verweist darauf, dass der Gemeinderat trotzdem noch in diesem Monat sein Einvernehmen zum Bauantrag erteilt habe – ein Mehrheitsbeschluss, dem eine kontroverse Diskussion im Gremium vorausgegangen war. Doch im Dezember 2023 habe es dem Gemeinderat dann gereicht.
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Zur Kritik Heinrichs, er habe bis August 2022 keine Planungssicherheit gehabt, entgegnet Jocher, ab diesem Zeitpunkt sei diese Sicherheit gegeben gewesen. Der Bürgermeister bemängelt auch eine mangelnde Kommunikation. Heinrich habe sich „seit 2022 nicht bei mir gemeldet“. Für seine Gemeinde sei das Nein zur Whiskey-Manufaktur endgültig.
Anwalt ist aktiv geworden
Heinrich seinerseits will das nicht akzeptieren. Er habe sehr viel Geld und Zeit in das Projekt investiert. „Per Anwalt habe ich die Gemeinde Schlehdorf aufgefordert, den bestehenden und gültigen Vertrag zu erfüllen.“ Nun wartet der Iffeldorfer auf Antwort. Wie es dann weitergehe, hänge von selbiger ab. Unabhängig davon sei er von der Vorgehensweise der Gemeinde „zutiefst enttäuscht“, so Heinrich. (fn)