Weiterhin Eiszeit zwischen Bürgermeistern: „Habe keine Zeit, Bichl das Leben schwer zu machen“

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Zwischen den Bürgermeistern knirscht es: Benedikt Pössenbacher (links) und Anton Ortlieb. © Arndt Pröhl/Archiv

In der Verwaltungsgemeinschaft Benediktbeuern rumort es weiter. Die Lage zwischen dem Bichler und Benediktbeurer Bürgermeister hat sich nicht entspannt.

Bichl/Benediktbeuern – Mit dem Frühling steigen die Temperaturen im Tölzer Land. Weiterhin äußerst frostig zu geht es dagegen in der Verwaltungsgemeinschaft von Benediktbeuern und Bichl. Wie berichtet zieht der Bichler Bürgermeister Benedikt Pössenbacher einen Austritt in Betracht. Bei einer denkwürdigen VG-Sitzung im Oktober vergangenen Jahres kam das Thema erstmals auf die Tagesordnung.

„Welche Leistungen bekommen wir?“: Pössenbacher zweifelt Verwaltungsgemeinschaft an

„Die Zusammenarbeit ist vorhanden – nicht mehr und nicht weniger“, sagt Pössenbacher trocken. Intern gibt es dem Vernehmen nach schon länger Zwist zwischen dem Bichler Rathauschef und Anton Ortlieb, Bürgermeister von Benediktbeuern und zugleich VG-Vorsitzender. Gebessert hat sich das Verhältnis seit der Sitzung im Oktober nicht. Im vergangenen Jahr sei es ihm zunächst darum gegangen, sich die Zahlen einmal anzusehen, betont Pössenbacher. „Wir zahlen so viel für die Verwaltungsgemeinschaft, welche Leistungen bekommen wir dafür?“, fragt sich der Bichler.

Benedikt Pössenbacher ist Bürgermeister von Bichl.
Benedikt Pössenbacher ist Bürgermeister von Bichl. © Arndt Pröhl/Archiv

Benediktbeuern ist eben der große Partner und wir sind nur der Junior.

Laut der Haushaltsplanung muss die Gemeinde Bichl in diesem Jahr rund 451 000 Euro Umlage für die Verwaltungsgemeinschaft berappen, ein Plus von 34 000 Euro im Vergleich zum Vorjahr. Laut Kämmerer Florian Hlawatsch ist das auf die gestiegenen Personalkosten zurückzuführen sowie auf allgemeine Ausgabensteigerung in allen Bereichen der VG. Weil die Verwaltungsgemeinschaft selbst kaum wachsende Einnahmen hat, schlagen diese Kostensteigerungen direkt auf die Umlage um. Genauso davon betroffen ist Benediktbeuern, das aufgrund seiner Größe für die VG mehr bezahlt.

Pössenbacher stellt die Zusammenarbeit mit der Nachbargemeinde offen infrage. Er fühlt sich in der VG seit Langem benachteiligt. „Benediktbeuern ist eben der große Partner und wir sind nur der Junior.“ Ein möglicher Austritt Bichls aus der Verwaltungsgemeinschaft liege aber nicht an ihm persönlich, beteuert er. „Ich höre 2026 garantiert auf.“ Wenn Bichl bei der nächsten Kommunalwahl einen hauptamtlichen Bürgermeister bekomme, dann müsse man sich den Austritt überlegen. Darüber soll der Gemeinderat vor der Kommunalwahl 2026 entscheiden.

Benediktbeuerns Bürgermeister bleibt gelassen: „Ich mache meine Arbeit wie bisher“

Der Bürgermeister von Benediktbeuern bleibt derweil gelassen. „Die VG arbeitet weiter wie bisher. Ich mache meine Arbeit“, sagt Anton Ortlieb. Die VG sei noch nie eine „Liebesheirat“ gewesen, gibt er zu. „Aber ich habe keinen Elan und auch keine Zeit, Bichl das Leben schwer zu machen.“ Der Benediktbeurer hat nach eigenen Worten „noch nie einen Bichler schimpfen hören, dass er für einen Behördengang zu uns muss“. Für Ortlieb wäre eine Trennung gerade angesichts des Fachkräftemangels „keine Option“.

Anton Ortlieb ist Bürgermeister von Benediktbeuern.
Anton Ortlieb ist Bürgermeister von Benediktbeuern. © Arndt Pröhl

Ich habe keinen Elan und auch keine Zeit, Bichl das Leben schwer zu machen.

Der Austritt aus einer Verwaltungsgemeinschaft ist kein leichtes Unterfangen. Involviert sind das Landratsamt, die Regierung von Oberbayern und das bayerische Innenministerium. Entscheidend sind dafür „Gründe des öffentlichen Wohls“, etwa wenn durch die Entlassung die Erfüllung kommunaler Aufgaben erleichtert, vereinfacht, wirtschaftlicher oder im Wirkungsgrad gesteigert wird. Die betreffende Gemeinde muss zudem die notwendige Leistungsfähigkeit besitzen.

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Innenministerium: Kein Rechtsanspruch auf Entlassung aus einer Verwaltungsgemeinschaft

„Die Entscheidung über einen Antrag auf Entlassung aus einer Verwaltungsgemeinschaft liegt im gesetzgeberischen Ermessen und wird durch den Bayerischen Landtag getroffen“, schreibt das bayerische Innenministerium auf Anfrage. Ein Rechtsanspruch auf die Entlassung einer Gemeinde aus einer Verwaltungsgemeinschaft bestehe indes nicht.

„Änderungen der kommunalen Gliederung wurden seit Abschluss der Gemeindegebietsreform in jeder Legislaturperiode jeweils durch ein Sammelgesetz vorgenommen“, informiert das Ministerium. Das letzte Änderungsgesetz stamme vom 23. Juni 2021.

In den letzten zehn Jahren wurden vier Gemeinden aus einer VG entlassen

„Es sind schon viele Verwaltungsgemeinschaften aufgelöst worden, viele wurden auch nie umgesetzt“, argumentiert Pössenbacher. Regelmäßig entscheide der Landtag über die Anträge. „Es funktioniert also“, resümiert der Bichler. Tatsächlich sind in den vergangenen zehn Jahren laut Innenministerium sieben Anträge auf Entlassung aus einer Verwaltungsgemeinschaft gestellt worden. Davon wurden insgesamt vier Gemeinden entlassen. Bichl stünde ein langer Weg bevor. (vfi)

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