Die von Anwohnern viel kritisierte Bebauungsplan-Änderung für stärkere Nachverdichtung auf zwei Grundstücken im Paradeis ist erst mal aufgeschoben. Die Stadt will noch weitere Gutachten einholen – und dann zu einer Anliegerversammlung einladen.
Man darf dieses Votum getrost als Erfolg der vehementen Anwohnerproteste werten: Einstimmig hat der Bauausschuss des Weilheimer Stadtrates am Dienstag (6. Mai) entschieden, die geplante Änderung des Bebauungsplans „Im Paradeis“ für massivere Bebauung auf zwei städtischen Grundstücken an der Ybelherstraße fürs erste zurückzustellen. Wie berichtet, hatten insbesondere Bürger aus der Nachbarschaft gegen die Pläne protestiert, das bereits 1994 geschaffene Baurecht auf den beiden Wiesen östlich und westlich des Wohnblocks an der Ybelherstraße 4 auszuweiten.
Frisch gegründete „Initiative Paradeis“ hat rund 300 Unterschriften gesammelt
Bis dato darf auf diesen Arealen jeweils ein zusätzliches Mehrfamilienhaus mit einer Größe von maximal 10 auf 15 Metern, drei Stockwerken und Satteldach gebaut werden. Vergangenen Dezember hatte der Bauausschuss dann einhellig beschlossen, dieses Baurecht – wie es hieß – „angemessen auf den heutigen Bedarf zu erweitern“. Vorgesehen sind nun zwei Mehrfamilienhäuser mit Grundflächen von 18 beziehungsweise 20 auf 10 Metern und jeweils vier Vollgeschossen (die vierte Etage als zurückgesetztes Penthouse) und Flachdach – samt entsprechender Tiefgaragen und oberirdischer Autostellplätze.
Nachdem unsere Zeitung darüber berichtet hatte, formierte sich Anwohnerprotest gegen die Pläne. Moniert wurden unter anderem, dass die Wohnungen in den Nachbarbauten weniger Licht bekämen, deren Wert gemindert würde, durch einen Tiefgaragenbau die bestehenden Gebäude in Mitleidenschaft gezogen werden könnten und Grünflächen wegfallen, die angesichts zunehmender Starkregenereignisse dringend nötig seien. Im März hatte die frisch gegründete „Initiative Paradeis“ im Rathaus Listen mit rund 300 Unterschriften gegen die Bebauungsplan-Änderung übergeben.
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Gutachten soll klären, wie sich Neubauten auf die Keller der vorhandenen Häuser auswirken
Und die Botschaft scheint angekommen zu sein. Eigentlich sollten im Ausschuss am Dienstag die Anregungen und Bedenken aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zu der Bebauungsplan-Änderung besprochen und abgewogen werden. Doch angesichts der „Vielzahl von Einwendungen aus der Nachbarschaft“ verzichtete die Stadtverwaltung vorerst auf einen Abwägungsvorschlag. Mit Bürgermeister Markus Loth (BfW) – der an der Sitzung am Dienstag wegen eines anderen Termins nicht teilnehmen konnte – habe man abgesprochen, die Entscheidung zu vertagen, erklärte Manfred Stork, der Leiter der städtischen Bauverwaltung. Nachdem bereits Gutachten zum Baugrund und zum Niederschlagswasser auf den betroffenen Arealen eingeholt worden seien, wolle die Stadt auch noch ein „Aufstau-Gutachten“ bezüglich möglicher Verdrängungseffekte beim Grundwasser erstellen lassen. Dieses solle klären, wie sich die neue Bebauung auf die Keller der vorhandenen Häuser auswirke. Denn in die dringe schon jetzt immer wieder mal Wasser ein. Wenn diese Untersuchung vorliegt, wolle die Stadt darüber informieren und eine Anliegerversammlung abhalten.
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„Gut, dass sich so viele Leute gerührt haben“
Dieses Vorgehen trug der Bauausschuss unisono mit und stimmte für die vorgeschlagene Vertagung. Ein „Aufstau-Gutachten“ bräuchte man auch bei Umsetzung des vorhandenen Baurechts, befand Klaus Gast (CSU). Und eine Anliegerversammlung sei wichtig, um „miteinander zu reden“ und nicht weiter nur Schriftstücke auszutauschen. In diesem Sinne sei es „gut, dass sich so viele Leute gerührt und auch ausdrücklich auf diesen Punkt hingewiesen haben“, so Gast.
In den Einwendungen seien „viele wichtige Hinweise von den Anwohnern dabei“, betonte auch Rupert Pentenrieder (BfW) – allerdings finde sich darunter „auch einiges, was nicht von der Stadt beachtet werden kann“. So seien etwa Lärmbelastungen durch eine Baustelle oder auch etwaige Wertminderungen aufgrund von Neubauten durchaus hinzunehmen. Auch in den Stellungnahmen von Fachbehörden zu der geplanten Bebauungsplan-Änderung fänden sich „Hinweise auf einzelne kleine Schwachstellen“, so Pentenrieder weiter. Man müsse demnächst „fachlich sauber abwägen“ und die Pläne „mit den Anwohnern absprechen“.