Sie kümmerte sich um ihn - Rentner (82) verschenkt 776.000-Euro-Haus an Kellnerin - nun wehrt sich seine Familie
Ein Rechtsstreit um ein Haus im Wert von 650.000 Pfund (etwa 776.000 Euro) endete damit, dass eine Kellnerin ihr geschenktes Haus nicht behalten durfte. Dies berichtet "Metro". Der 82-jährige Richard J., der nie verheiratet war und keine Kinder hatte, übertrug sein Haus 2018 Mariia R., einer Kellnerin aus der Ukraine. 2020 verstarb er und seine Familie will nicht, dass sie das Haus behält.
Gericht entscheidet gegen Kellnerin im Fall um 650.000-Pfund-Haus
Laut "Metro" behauptete die Kellnerin, der Rentner habe ihr die Hausurkunde übergeben und gesagt: „Das Haus gehört dir. Ich möchte, dass du das Haus behältst.“ Sie hätte sich seit Jahren um den Mann gekümmert, mit ihm viel Zeit verbracht.
Als sie sich 2011 zum ersten Mal trafen, bot sie ihm an, ihm nach einem Krankenhausaufenthalt beim Einkaufen zu helfen. Daraus wurden mehrere gute Taten und sie zog letztendlich sogar bei ihm ein.
Cousin des Verstorbenen klagt gegen Helferin
Die Frau behauptete, sie habe den Mann wie einen Onkel behandelt. Sie erklärte, sie habe mit dem Mann gemeinsam Krimis geguckt und sogar Schach gespielt, wodurch seine Zurechnungsfähigkeit erwiesen sein soll. Doch der Richter sah dies anders.
Der Cousin des Mannes und Nachlassverwalter, Martin Larney, klagte gegen die Ukrainerin und argumentierte, der Rentner sei mental zu schwach gewesen, um seine eigene Entscheidung zu verstehen.

Ein Geschenk wider Willen: Kellnerin verliert Haus durch Gerichtsurteil
Die "Metro" berichtet weiter, dass das Gerichtsurteil schließlich im Streit um das Haus gegen die Kellerin ausfiel, wodurch das Haus an seine Familie und Freunde ging. Der Richter hatte festgestellt, dass das Testament von 2011 gegenüber der Schenkung zu priorisieren sei.
Beide Parteien des Rechtsstreits haben sich nach Verhandlungen hinter den Kulissen auf eine Beilegung ihres Streits geeinigt.
Testament ändern in Deutschland
Wer sein Testament in Deutschland ändern oder widerrufen möchte, muss dies persönlich und bei voller Testierfähigkeit tun. Änderungen können durch handschriftliche Ergänzungen oder ein neues Testament erfolgen, wobei Letzteres das alte Dokument ungültig machen kann.
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- Ein neues Testament kann alte Dokumente ungültig machen.