Genaue Regelung - 10.000 Euro oder mehr wird schwer: Warum der Zoll bei Bargeld genauer hinguckt

Obwohl es viele technologische Möglichkeiten und beliebte Alternativen gibt, bleibt Bargeld in Deutschland weiterhin das bevorzugte Zahlungsmittel. Dennoch sollten Personen, die größere Beträge mit sich führen, vorsichtig sein.

Regelungen für Bargeld

Bargeld zu haben und zu verwenden, bietet diverse Vorteile. Es erleichtert das Sparen, da man genau verfolgen kann, wie viel man ausgibt. Zudem ist es als Notgroschen zu Hause hilfreich bei unerwarteten Ausgaben oder Problemen mit der Bank.

Besonders wohlhabende Personen müssen jedoch beachten, dass das Mitführen großer Bargeldsummen und die Nichtmeldung oder absichtliche Verweigerung gegenüber dem Zoll strenge Regeln und hohe Strafen nach sich ziehen können.

Bundesbank warnt: Zugang zu Bargeld wird immer schwieriger
Bundesbank warnt: Zugang zu Bargeld wird immer schwieriger Elisa Schu/dpa

10.000 Euro oder mehr müssen angezeigt werden

Laut Zoll müssen bei der Einreise nach Deutschland aus einem EU-Staat und bei der Ausreise aus Deutschland in einen EU-Staat Bargeldbeträge von 10.000 Euro oder mehr auf Anfrage mündlich angezeigt werden. Selbst wenn dieser Betrag nicht erreicht wird, besteht eine Informationspflicht gegenüber dem Zoll.

Wer dieser Aufforderung nicht nachkommt oder nur unvollständig nachkommt, muss mit erheblichen Strafen rechnen: „Wenn Sie mitgeführte Barmittel oder gleichgestellte Zahlungsmittel nach Aufforderung pflichtwidrig nicht oder nicht vollständig anzeigen, handeln Sie ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden.“

Übrigens: Neben Bargeld gelten auch Sparbücher, Edelsteine, Gold und andere Edelmetalle als gleichgestellte Zahlungsmittel. Allerdings ist Schmuck aus diesen Materialien von der Anzeigepflicht gegenüber dem Zoll ausgeschlossen.

Von Dana Neumann

Das Original zu diesem Beitrag "Bargeld: Wer so damit umgeht, zahlt Strafe – „ordnungswidrig“" stammt von futurezone.de.