Jeder 5. Patient kommt nicht - Ärzte fordern bis zu 100 Euro Strafgebühr bei Nichterscheinen zu Terminen

Wer zu einem fest vereinbarten Arzttermin nicht erscheint, soll künftig eine Ausfallgebühr zahlen. Eine entsprechende Regelung für Kassenpatienten fordern führende Ärztevertreter in der "Bild"-Zeitung (Dienstagsausgabe). Jakob Maske, Vorstand des Bundesverbandes der Kinder- und Jugendärzte, hält laut dem Bericht „ein Ausfallhonorar von bis zu 100 Euro“ für angemessen, „je nach Länge des vorgesehenen Termins“.

Bis zu 20 Prozent kommen nicht zum vereinbarten Termin

Nach Angaben des Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, werden zehn bis 20 Prozent der Arzttermine nicht wahrgenommen. Das hieße, dass jeder fünfte Patient nicht erscheint. Der oberste Kassenarzt Gassen hält eine Gebühr von bis zu 20 Euro für angemessen. Eine solche „No-Show-Gebühr“ sei mittlerweile „in fast allen Lebensbereichen üblich“, sagte Gassen.

Darauf angesprochen, warum sie nicht zum Termin erschienen seien, nennen die Patienten laut Uwe Kraffel, Vorstand des Deutschen Facharztverbands, zum Teil hanebüchene Ausreden: „Man bekommt zunehmend die Rückmeldung: Das habe ich vergessen. Oder: Ich bin um 12 Uhr aufgewacht und habe festgestellt, ich hatte ja um 11 einen Termin", berichtete Kraffel der „Bild“.

„Wertigkeit der Arztbehandlung“ deutlich machen 

Politiker begrüßten den Vorstoß: „Solange die Ressource Arztbehandlung knapp ist, muss deutlich werden, dass ein Termin eine Wertigkeit besitzt. Deshalb ist eine Gebühr bei Nicht-Erscheinen ohne wichtigen Grund ein Vorschlag, über den man nachdenken kann“, sagte Klaus Holetschek, CSU-Fraktionschef und lange Jahre Gesundheitsminister in Bayern, der „Bild“.

Verbraucherschützer warnen jedoch. Noch gebe es keine Rechtssicherheit darüber, wann und in welcher Höhe Ausfallhonorare zulässig seien. Gerichte hätten dazu bisher nur nach Einzelfall entschieden. 

Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und die Deutsche Stiftung Patientenschutz widersprachen bisher solchen Plänen. Sie führen an, dass die Ärztevergütungen bereits Zeiten berücksichtigten, in denen Patienten nicht erscheinen. Durch Ausfallgebühren würden die Ärzte dann doppelt an Absagen dieser Patienten verdienen. Zudem erhielten Patienten auch keine Entschädigung für Wartezeiten trotz Terminvergabe. Strafen für Terminprobleme müssten dann für beide Seiten gelten, sagen die Krankenkassen.

mit Material von dpa