„Pseudo-Argumente“: Wahlplakate von Bürgermeisterkandidat sorgen für Ärger

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Noch hängt das Wahlwerbeplakat von BVP-Bürgermeisterkandidat Fabian Kreitl an einem Geschäftsgebäude an der Ammergauer Straße. Wie lange noch, dürfte sich in der nächsten Gemeinderatssitzung am Dienstag entscheiden. © Hans-Helmut Herold

Der Wahlkampf in Peiting hat seinen ersten Aufreger. CSU, SPD, Grüne und ÖDP beantragen die Einführung einer Plakatierverordnung – just nachdem BVP-Bürgermeisterkandidat Fabian Kreitl mit großen Bannern im Ort auf seine Ambitionen aufmerksam gemacht hat. Zufall?

Peiting – Der erste Punkt auf der Tagesordnung für die nächste Gemeinderatssitzung am kommenden Dienstag klingt kryptisch. „Antrag der Fraktionen CSU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD sowie der ÖDP im Marktgemeinderat für eine Verordnung nach Art. 28 LStVG“ heißt es da. Wer das Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht des Freistaats gerade nicht im Kopf hat, erfährt erst nach dem Goo–geln, was es mit der Sache auf sich hat.

Der besagte Paragraf regelt demnach, dass Gemeinden „durch Verordnung Anschläge, insbesondere Plakate, und Darstellungen durch Bildwerfer in der Öffentlichkeit auf bestimmte Flächen beschränken“ können – „zum Schutz des Orts- und Landschaftsbilds oder eines Natur-, Kunst- oder Kulturdenkmals“.

Der Antrag für eine Plakatierverordnung, so schildert es Bürgermeister Peter Ostenrieder (CSU) auf Anfrage der Heimatzeitung, soll mit Blick auf die Kommunalwahl dem Wildwuchs von Wahlwerbung im Ort einen Riegel vorschieben. Zwar gibt es in Peiting bereits eine Regelung, die Wahlplakate auf den Zeitraum von sechs Wochen vor und eine nach der Wahl beschränkt und auch eine Höchstzahl pro Partei und Gruppierung festlegt. Sie gilt aber nicht für private Flächen. Diese Lücke soll die neue Verordnung schließen.

Dies sei laut den Antragstellern nötig, weil „wir zunehmend Gruppierungen haben, die demokratiefeindlich unterwegs sind“, sagt Ostenrieder. Er befürworte daher den Antrag.

Doch der Zeitpunkt des Vorstoßes wirft Fragen bezüglich des Motivs auf. Anfang September hatte Fabian Kreitl seine Kandidatur als Bürgermeister für die BVP mit einer Plakataktion begleitet und im Ort an mehreren Stellen Banner aufgehängt. Reiner Zufall also? Auf Nachfrage antwortet CSU-Fraktionschef Michael Deibler ausweichend. Dass hier etwas gemacht werden müsse, habe man schon länger im Kopf gehabt, sagt er. Kreitls Aktion habe der Sache allenfalls einen kleinen „Schubser“ gegeben. Er verweist auf eine alte Vereinbarung der Parteien und Gruppierungen im Gemeinderat aus dem Jahr 2011, wonach man sich damals schon auf die zeitliche Beschränkung verständigt habe.

Auch bei der SPD versucht Fraktionschefin Claudia Steindorf, selbst Bürgermeisterkandidatin, dem Eindruck einer zielgerichteten Aktion gegen einen Mitbewerber entgegenzutreten. Sie habe Kreitls Banner-Auftritt als gut gemacht empfunden. Gleichwohl sei es sinnvoll und richtig, auch mit Blick auf andere Parteien wie die AfD „die Sache zu regeln“, betont sie auf Anfrage.

Bei der BVP dagegen legt man sich fest: „Hätte es die Aktion von Fabian Kreitl nicht gegeben, wäre jetzt nicht über einen solchen Antrag gesprochen worden“, ist sich Sprecher Franz Seidel sicher. Schon am Tag der Kandidaturbekanntgabe habe er mehrere Anrufe von Ostenrieder und CSU-Gemeinderat Norbert Merk und bekommen. Es sei ihm gesagt worden, dass die Plakate der Sondernutzungssatzung widersprächen und man sie abhängen müsse. „Sie haben dann aber feststellen müssen, dass es rechtlich nicht angreifbar ist.“

Fabian Kreitl will in seinem Heimatort als Bürgermeister Verantwortung übernehmen.
Fabian Kreitl findet die Reaktion der anderen Parteien auf seine Banner-Aktion „schade“. © Sebastian Krbek/BVP

Freilich habe man deshalb keinen Streit haben wollen, sagt Seidel, und angekündigt, die Banner wieder zu entfernen. Das sei nicht gleich passiert, gibt er zu, er habe aber diesbezüglich nichts mehr gehört. Stattdessen erfuhr der BVP-Sprecher aus der Sitzungsladung vom Antrag für eine Plakatierverordnung.

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„Politisch anständig wäre es gewesen, wenn wir auch gefragt worden wären.“ Die angeführte Begründung, dass die BVP ja keine Partei, sondern nur eine Gruppierung sei und der Antrag von den Ortsvereinen ausgegangen sei, hält Seidel für vorgeschoben. „Man hat nur nach einer Möglichkeit gesucht, uns auszubooten.“ Dabei könne man dem Antrag in der Sache vielleicht sogar zustimmen. Der hat man aus Seidels Sicht nun eher einen Bärendienst erwiesen.

Kritik von den Unabhängigen

Auch bei den Unabhängigen Peitingern, die weitere Gruppierung im Gemeinderat und ebenfalls außen vor beim Antrag, findet man deutliche Worte. Der Vorstoß sei nicht gegen demokratiefeindliche Parteien, sondern „1:1“ gegen den Bürgermeisterkandidaten der BVP gerichtet, kritisiert ihr Sprecher Christian Lory. Hier würden „Pseudo-Argumente“ vorgebracht, um „sich die Konkurrenz vom Leib zu halten.“

Kreitl selbst findet die Reaktion auf seine Banner-Aktion vor allem „schade“. „Ich hätte mir mehr Mut für frische Ideen gewünscht und dass man auf Kreativität nicht mit Verboten reagiert.“ Sollte die Verordnung im Gemeinderat beschlossen werden, „werden wir uns natürlich daran halten“.

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