Stadt wählt neuen Weg bei Menagehaus-Zeile – „Ein, zwei Ideen“ für Bürgerbeteiligung
Der Penzberger Stadtrat will bei der Menagehaus-Zeile nun doch den Weg über einen klassischen Bebauungsplan gehen. Eigene Vorstellungen sollen in einem städtebaulichen Vertrag verankert werden. Wie eine Bürgerbeteiligung aussieht, die über das normale Verfahren hinausgeht, ist offen.
Die Stadt Penzberg hat sich für das weitere Vorgehen bei der Menagehaus-Zeile den Rat einer Anwältin geholt. Wie berichtet, will das Unternehmen Bayernwohnen die Zeile zwischen dem Menagehaus und der Einmündung der Friedrich-Ebert-Straße abreißen und durch Neubauten ersetzen. Zuletzt favorisierte die Stadt den Weg über einen vorhabenenbezogenen Bebauungsplan, um eigene Vorstellungen festzulegen. Von diesem Weg riet Rechtsanwältin Monika Herrmann jedoch ab.
Nachteil des bisher favorisierten Verfahren
Sie erklärte im Stadtrat, dass ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Durchführungsvertrag einen Nachteil hat. Ihr zufolge muss darin ein Realisierungszeitraum festgelegt werden, normalerweise zwei bis vier Jahre, in denen das Neubauprojekt verwirklicht sein muss. Schafft der Bauherr das nicht, folgen Sanktionen, zum Beispiel eine Vertragsstrafe. Diese Variante sei für Fälle geschaffen worden, in denen es um ein großes Vorhaben auf grüner Wiese oder einer Industriebrache geht. Voraussetzung sei, dass die Ausführungsplanung weit fortgeschritten und das Vorhaben in der Frist umsetzbar ist. Im Penzberger Fall gibt es laut Herrmann seitens des Investors keine konkrete Zeitschiene, da noch Mietverträge bestehen, und keine Ausführungsplanung.
Anwältin empfiehlt Bebauungsplan mit städtebaulichem Vertrag
Die Anwältin empfahl dem Stadtrat stattdessen, den Weg über einen Angebotsbebauungsplan und einen städtebaulichen Vertrag zu gehen, quasi jene klassische Variante, die der Bauausschuss vor fünf Monaten schon einmal favorisiert hatte, die dann aber wieder zu den Akten gelegt wurde. Hermann erklärte, dass alles, was der Bebauungsplan nicht regeln kann, im städtebaulichen Vertrag fixiert werden kann – vor allem die Gestaltung, wie sie anfügte. Bürgermeister Stefan Korpan (CSU) ergänzte, im Bebauungsplan werde zum Beispiel die Kubatur festgelegt, im städtebaulichen Vertrag unter anderem die Fassadengestaltung und die Dachform.
„Ein, zwei Ideen“ für Bürgerbeteiligung
Diesem Weg stimmte eine deutliche Stadtratsmehrheit zu. Offen blieb aber, wie eine Bürgerbeteiligung aussehen könnte, die über Beteiligung im Bebauungsplanverfahren hinausgeht. Hardi Lenk (SPD) sagte, es sei wichtig, dass während des Verfahrens genug Zeit ist, um die Bürger mitzunehmen, und sie Einwände nicht nur schriftlich abfassen können, sondern dass auch Treffen abgehalten werden, in denen man sich damit auseinandersetzt. Auf die Empfehlung der Anwältin, das Bebauungsplanverfahren mit einer frühzeitigen Beteiligung zu starten, entgegnete SPD-Fraktionschef Adrian Leinweber, dass es um mehr geht, als um das übliche Beteiligungsverfahren. Vorstellen könnte er es sich wie vor einigen Jahren bei den Hotel-Plänen. Bürgermeister Korpan sagte, man habe „ein, zwei Ideen, wie man eine Bürgerbeteiligung in dem Verfahren durchführen kann“. Dies sei aber noch nicht spruchreif.
Kritik an Verfahren: „Wunschkonzert eines Investors“
Im Stadtrat stimmte nur Kerstin Engel (Grüne) gegen das Verfahren. Es sei der falsche Weg, „das Wunschkonzert eines Investors“ in einen Bebauungsplan zu gießen und ihn dann erst Stück für Stück anzupassen. Sie forderte, sich erst selbst Gedanken zu machen, wie die Innenstadt aussehen soll, und dem Investor dann Leitlinien an die Hand zu geben. Adrian Leinweber entgegnete, dass die vorgesehene Reihenfolge richtig sei. Ein Privateigentümer, der sein Grundstück entwickeln will, komme mit seinen Vorschlägen. „Diese schauen wir uns an, und dann können wir diskutieren, was wir machen und was nicht.“ Man sollte erst einmal zuhören und nicht gleich reglementieren und verbieten, sagte er.
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Anette Völker-Rasor (PM) wollte sichergestellt wissen, dass der neue Angebotsbebauungsplan nicht auf Basis des alten Investoren-Konzepts (mit geschlossener Bauweise und sechs Stockwerken) fortgesetzt wird. Zugleich fragte sie, ob man den Bebauungsplan so aufstellen kann, dass er einen Bestandsschutz enthält und eine massive hohe Bebauung ausschließt. Die Rechtsanwältin antwortete, dass es bei der aktuellen Entscheidung für das Bebauungsplanverfahren noch nicht um Inhalte geht, sondern nur um die Verfahrensweise. Die Entwicklung der Entwurfsplanung beginne erst danach. „Darüber entscheiden Sie. Wenn es nicht passt, geht das Verfahren nicht weiter.“