Wird Airbnb in Kempten zum Problem? Hotellerie und Wohnungsmarkt stehen unter Druck. Der Beirat für Tourismus und Stadtmarketing sieht Handlungsbedarf – und fordert Konsequenzen.
Kempten – Der Markt von Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie Airbnb wächst – auch in Kempten. Das bringt vor allem Probleme mit sich, wie in der jüngsten Sitzung des Beirats für Tourismus und Stadtmarketing deutlich wurde. „Fakt ist, dass diese Airbnb-Wohnungen in Konkurrenz zur Hotellerie stehen“, sagte Beiratsvorsitzender Joachim Saukel. „Und Fakt ist auch, dass uns Wohnraum fehlt, der hier anderweitig genutzt wird.“ Zudem entgingen der Stadt möglicherweise Steuereinnahmen.
Maximilian Bodenmüller, Leiter des Bauverwaltungs- und Bauordnungsamtes, berichtete über die aktuelle Situation. Die Zahlen schwanken, je nach Erhebungszeitraum sind es zwischen 120 und 140 Unterkünfte, die in Kempten über Airbnb angeboten werden. Ein Viertel davon sind Einzelzimmer, der Rest Wohnungen. Räume oder Gebäude, die auf Airbnb angeboten werden, sind baurechtlich als Ferienwohnung einzustufen. Eine solche Nutzung sei zum Beispiel im Bereich von Wohnbauflächen und gemischten Bauflächen generell zulässig.
Welche Möglichkeiten hat die Stadt?
Zwar gibt es die Möglichkeit, eine sogenannte Zweckentfremdungssatzung zu erlassen – damit können Gemeinden in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt per Satzung bestimmen, dass Wohnraum nur mit ihrer Genehmigung einem anderen Zweck zugeführt werden darf – doch die Rechtslage ist kompliziert: Kempten sei nach § 201a Baugesetzbuch (BauGB) ein Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt, im Sinne von § 250 BauGB aber nicht, so Bodenmüller.
Der Verwaltung liegen zudem keine belastbaren Daten vor: „Wir brauchen für jeden einzelnen Fall einen konkreten Anhaltspunkt. Einen allgemeinen Auskunftsanspruch gegenüber Airbnb gibt es nicht“, erklärte Bodenmüller. Die Hürden seien also sehr hoch und Personal habe man momentan auch nicht.
„Jetzt ist noch die Möglichkeit, gut gegenzusteuern“
Thomas Hartmann (Grüne) forderte dennoch mehr Initiative. Er gab zu bedenken, dass die bloße Existenz einer solchen Zweckentfremdungssatzung disziplinierend wirken könne. Hartmann verwies außerdem darauf, dass viele Eigentümer ihre Wohnungen bewusst leer stehen lassen, weil sie den Ärger mit den Mietern satt hätten oder die Renovierung scheuten. „Kann man die Satzung auch auf solche Fälle anwenden?“ Eine Zweckentfremdung liege vor, wenn der Wohnraum länger als drei Monate leer stehe, entgegnete Bodenmüller: „Über die Zweckentfremdungssatzung kann man deshalb auch dem Leerstand begegnen.“
Armin Kirchbach (Unternehmenskoordination Big Box Allgäu) zeigte sich ebenfalls besorgt über die Entwicklung. „Wenn man die 120 bis 140 überprüfen würde, würde herauskommen, dass die länger vermieten.“ Dass man es personell nicht umsetzen könne, verstehe er. „In drei Jahren reden wir vielleicht von 400 oder 500 Wohnungen. Jetzt ist noch die Möglichkeit, gut gegenzusteuern. Irgendwann ufert es aus.“
Registrierungspflicht kommt
Katharina Köhler, Abteilungsleiterin Stadtmarketing GmbH, wies darauf hin, dass sich die Situation in den kommenden Jahren verbessern könnte. Eine neue EU-Verordnung sieht ab 2026 eine digitale Registrierungspflicht für alle Vermieter vor: „Dann wird das Ganze hoffentlich transparenter und greifbarer. Es wäre dann leichter herauszufinden, wie viele Nächte tatsächlich vermietet werden.“
Am Ende der Diskussion entschloss sich der Beirat einstimmig, der Verwaltung eine Empfehlung mit auf den Weg zu geben: Sie soll prüfen, ob eine Zweckentfremdungssatzung für Kempten sinnvoll und umsetzbar wäre.
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