Schwerer Sturz mit Zipfelbob auf der Zugspitze

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Auf der Zugspitze hat sich ein Amerikaner bei einer Rodelpartie mit einem Zipfel-Racer schwer verletzt. Er verklagte die Zugspitzbahn. Bald könnte das Urteil fallen. © Angelika Warmuth/dpa

Ein Ausflug auf die Zugspitze hatte 2015 für einen Amerikaner schwere Folgen. Beim Sturz mit einem Zipfel-Racer, das ist die größere Version des Zipfelbobs, erlitt er am Fuß schwere Verletzungen. Seinen Beruf als Arzt konnte der 55-Jährige nur noch eingeschränkt ausüben. Er verklagte die Bayerische Zugspitzbahn auf Schmerzensgeld und Schadenersatz. Nach neun Jahren könnte jetzt endlich ein Urteil fallen.

Seit 2018 läuft vor dem Landgericht München II ein Prozess um einen Rodelunfall auf der Zugspitze. 2015 war ein Amerikaner auf der Bahn am Sonnenkarlift auf seinem Zipfel-Racer verunglückt und hatte sich eine schwere Fußverletzung zugezogen. Seinen Beruf als Arzt konnte der Mann fortan nur eingeschränkt ausüben. Langes Stehen fiel ihm schwer. 2017 erhob er Klage gegen die Bayerische Zugspitzbahn. Er verlangte Schmerzensgeld und Schadenersatz im sechsstelligen Bereich. Jetzt könnte das Verfahren endlich zu Ende gehen.

Ausflug mit der Tochter in den Schnee

Der damals 55-Jährige hatte mit seiner Tochter einen Ausflug auf die Zugspitze unternommen. Die junge Frau studierte in den Niederlanden. Bei einem Europa-Besuch wollte sie mit dem Papa ein paar Stunden im Schnee verbringen. Sie fuhren auf die Zugspitze. Oben angekommen, liehen sich die beiden jeweils einen so genannten Zipfel-Racer aus. Das ist die größere Version des bekannten Zipfel-Bobs für Kinder. Doch für den 195 Zentimeter großen und knapp 130 Kilo schweren Mann aus dem mittleren Westen der Vereinigten Staaten war auch dieses Rodelgerät vielleicht zu klein. Bei der ersten Abfahrt jedenfalls saß er oft mit dem Gesäß im Schnee und fiel immer wieder um.

Statt die Rodelpartie zu beenden, entschied er sich für eine zweite Abfahrt. Dabei nahm er dann doch noch einmal Fahrt auf und krachte er in einer Linkskurve gegen einen Schneewall. Der Zugspitzbahn warf er eine Pflichtverletzung vor. Näheres war der Klage nicht zu entnehmen.

Langer Prozess-Stillstand wegen Corona

2018 wurde erstmals verhandelt, eine Vernehmung des Amerikaners war geplant. Dann kam Corona. Es folgten Jahre des Stillstands. Dann gab es Richterwechsel. Bis zu einer Vernehmung des Amerikaners per Videocall in den USA verging einige Zeit. Er entpuppte sich als symphathischer Zeitgenosse aus dem Mittleren Westen, der eigentlich keinen Groll gegen die Zugspitzbahn hegte.

Doch in der Sache kam das Landgericht München II nur schleppend weiter. Ein Gutachter wurde beauftragt, der eine mögliche Pflichtverletzung der Zugspitzbahn überprüfen sollte. Es vergingen erneut viele Monate. Am Montag nun wurde vor dem Zivilgericht in München ein Experte gehört. Der deutsche Rechtsanwalt des Klägers war zugeschaltet. Für die Zugspitzbahn kam Betriebsleiter Martin Hurm ins Gericht.

Der Gutachter erklärte in aller Deutlichkeit, dass der Zipfel-Racer für den Amerikaner ausreichend gewesen wäre. „Der Racer hat sich nicht verformt und ist nicht gebrochen“, sagte der Sachverständige. Durch seine Masse allein sei der Amerikaner nicht schneller geworden als andere Fahrer, auch wenn Laien das oft glaubten. Beim Bremsvorgang hätten allerdings masseabhängig deutlich höhere Kräfte gewirkt, führte er aus. „Die Unfallursache war ein Fahrfehler. Dadurch ist er gegen den Schneewall geprallt“, referierte der Experte.

Unfallursache war ein Fahrfehler

So ein Fahrfehler sei bedauerlich, komme aber immer wieder vor, sagte der Gutachter und: „Der Zipfel-Bob ist ein extrem einfaches Sportgerät, das sich intuitiv bremsen lässt. Schon Kinder fahren von klein auf damit den Berg herunter“. sagte er. Der Zugspitzbahn konnte er keine Pflichtverletzung attestieren. Ein Urteil soll im April fallen.

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