Für Besitzer von E-Autos gilt es aufzupassen. Denn nicht überall kann man sein Fahrzeug ohne Zeitlimit aufladen. Dies musste jetzt ein Hesse in Murnau feststellen. Folge: Der Mann fand einen Strafzettel in seinem Postkasten.
Murnau – Andreas Lauterbach wohnt in Hessen, genauer gesagt, in der Stadt Hungen. Er und seine Frau halten sich aber öfters in der Staffelsee-Gegend auf. Sie haben eine kleines Holz-Wochenendhaus aus den 1920er Jahren, das der Münchner Urgroßvater der Frau in Unterau als Fischerhütte errichtet hatte und das sie als Zweitwohnsitz nutzen.
Seit zwei Jahren besitzt Lauterbach ein E--Auto. Mit seinem Hyundai Kona kommt er rund 380 Kilometer weit, wenn er voll geladen ist. Kürzlich ist ihm in Murnau jedoch etwas passiert, dass er „kurios“ findet. In einer E-Mail ans Tagblatt berichtet er, dass er einen Strafzettel wegen zu langen Ladens bekommen hat. Er fuhr mit seinem Elektroauto an die Schnellladesäule am Burggraben 49 neben dem Feneberg-Markt. Er wollte seinen Wagen für eine längere Fahrt mit Strom versorgen. So stellte er das Fahrzeug auf einen der beiden freien Plätze ab und startete den Vorgang. Es vergingen mehr als zwei Stunden, bis das Fahrzeug komplett geladen war.
Einige Wochen später flatterte dem Hessen ein Strafzettel ins Haus. Er sollte 35 Euro wegen zu langen Parkens bezahlen. Denn erlaubt sind nur maximal zwei Stunden. Der Feneberg-Parkplatz ist mit Kameras ausgestattet, die die Zeit messen, welche ein Kfz auf dem Areal abgestellt ist. „Ich habe das bezahlt. Die waren da kompromisslos“, sagt Lauterbach. Er findet: „Es ist schon beschämend, wie wenig Elektromobilität in Deutschland im Alltag angekommen ist.“ Der Hesse fragt sich: „Warum darf man an einer Ladesäule sein Kfz nicht vollladen?“ Lauterbach dachte, dass an der Säule kein Schild angebracht ist, dass die maximale Parkzeit für die Abstellfläche auch für die Ladestationen gilt. Dies trifft aber nicht zu. Es gibt einen solchen Hinweis.
Firma: Säulen vor allem für Kunden
Das Münchner Unternehmen Parkdepot ist damit beauftragt, den Feneberg-Parkplatz zu bewirtschaften. Tamara Oertel, Senior PR & Marketing Manager, teilt zur Frage, wieso man sein E-Auto nicht länger als zwei Stunden laden kann, mit: „Die geltenden Parkregelungen werden individuell in Abstimmung mit unserem Partner getroffen und sind daher an die standortspezifischen Gegebenheiten angepasst.“ Die E-Ladesäule steht ihr zufolge vor allem der Kundschaft der Feneberg-Filiale zur Verfügung und soll von dieser während ihres Einkaufs genutzt werden können. Da die Station „in einem belebten Bereich Murnaus liegt, soll verhindert werden“, dass Nicht-Kunden „die E-Ladesäulen über lange Zeit hinweg besetzen, so dass die tatsächliche Kundschaft diese nicht nutzen kann“.
Der Bundesverband eMobilität sieht bei der Firma kein Fehlverhalten. Der Parkraumbewirtschafter beziehungsweise der Eigentümer des Areals „kann und darf im Rahmen der gesetzlichen und regulatorischen Möglichkeiten bestimmen, ob und wie lange geparkt werden darf“, sagt Vorstand Markus Emmert. Das Gesetz und das Regelwerk sei sehr eindeutig und lasse auch keinen Spielraum für Interpretation. „Maximal zwei Stunden sind eben maximal zwei Stunden.“
Lauterbach sagt, es sei nicht ohne Weiteres zu erkennen, dass sich das Angebot am Burggraben vor allem an Feneberg-Kunden richtet. Nach seiner Schilderung erlebt man als E-Auto-Besitzer „eine Menge kurioser Situationen“. Jeder, der ein solches Fahrzeug besitzt, „hat eine ähnliche Leidensgeschichte“. Einen Strafzettel nach dem Laden seines Hyundai hatte Lauterbach allerdings bis dato noch nicht bekommen.
Auch interessant: Chinesische Hersteller erobern die Straßen