Dritte Petition – dritter Erfolg: Schlappe für Stadtwerke München ist „großer Tag für Miesbach“

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Bereit für eine einvernehmliche Lösung: Im Anschluss an die Sitzung bewerteten (v.l.) Abgeordneter Christian Hierneis (Grüne), Miesbachs Bürgermeister Gerhard Braunmiller, Anwalt Benno Ziegler, Abgeordneter Nikolaus Kraus (FW), die Bio-Landwirte Alexandra und Alois Fuchs sowie Landtagspräsidentin Ilse Aigner die Entscheidung des Umweltausschusses. © Dieter Dorby

Im Streit um die Rechtsgrundlage für die Wassergewinnung der Landeshauptstadt München haben deren Stadtwerke (SWM) am Donnerstag im Bayerischen Landtag erneut eine herbe Niederlage einstecken müssen.

Der Umweltausschuss sprach der Petition gemäß Paragraf 80 Nummer 3 Landtagsgeschäftsordnung die Berücksichtigung aus – ein voller Erfolg also. Es ist die dritte Petition, mit der sich die von der Erweiterung des Wasserschutzgebiets Thalham-Reisach-Gotzing Betroffenen durchsetzen konnten.

Wie berichtet, hatten die Stadt Miesbach, die Gemeinden Valley, Warngau, Hausham und Schliersee, der Verein der Wasserschutzzonengeschädigten Miesbach-Thalham-Darching, der Verein Unser Wasser sowie der Zweckverband zur Abwasserbeseitigung am Tegernsee im Mai dieses Jahres die Petition eingereicht, um zu erreichen, dass die sogenannten Altrechte auf den Prüfstand kommen. Und das, bevor eine Entscheidung im umstrittenen Erweiterungsverfahren zum Wasserschutzgebiet getroffen wird – auch im Fall eines Machtworts, also Selbsteintritts, der Regierung von Oberbayern.

Paradigmenwechsel: „Endlich auf Augenhöhe“

Im Umweltausschuss bekräftigte Miesbachs Bürgermeister Gerhard Braunmiller als Sprecher der Petenten, dass Entscheidungen auf Grundlage der aktuellen Wassergesetze getroffen werden sollten und nicht auf über 100 Jahre altem Wasserrecht. Petenten-Anwalt Benno Ziegler sprach von einem „Paradigmenwechsel“: 60 Jahre lang habe man sich von staatlicher Seite regelmäßig hinter die Argumentation der Stadtwerke gestellt. Daher sei man nun den Ausschussmitgliedern zu großem Dank verpflichtet für die Bereitschaft, „über Dinge miteinander zu reden, die über Jahrzehnte nicht angeschaut wurden“. Dabei betonten Braunmiller und Ziegler, dass es nicht das Ziel sei, München das Wasser abzudrehen. „Aber wir wollen eine neutrale Bewertung“, so Ziegler, der feststellte: „Das ist ein großer Tag für den Landkreis Miesbach.“

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Der Streit ums Münchner Trinkwasser schwelt seit Jahrzehnten. Die SWM berufen sich bei der Gewinnung im Mangfalltal im Landkreis auf die aus dem Bayerischen Wassergesetz von 1907 abgeleiteten Altrechte, während die Petenten davon ausgehen, dass diese Rechte zumindest durch einen nachträglich zwischen 1924 und 1931 gebauten Bypass zwischen der westlichen und östlichen Ableitung erloschen sind, also den Bestandsschutz verloren haben. Der Grund: Dieser Verbindungsstollen sei geeignet, die geförderte Wassermenge zu erhöhen – wenn diese Rechte überhaupt entstanden sind, was ein Rechtsgutachten des Augsburger Umweltrechtsprofessors Martin Kment bereits verneint hat.

Für die Trinkwasserversorgung der Landeshauptstadt hätte das Fehlen oder Erlöschen der Altrechte kaum Auswirkungen. Die SWM müssten lediglich alle 20 bis 25 Jahre die Wasserentnahme neu beantragen – so wie es für alle übrigen Wasserversorger in Bayern gelebte Praxis ist. Eine Erschwernis, der die SWM seit jeher aber aus dem Weg gehen wollen.

Teurere Varianten ernsthaft einbeziehen

Für die betroffenen Kommunen und bio-landwirtschaftlichen Betriebe im Landkreis sind die Altrechte jedoch umso mehr relevant, weil die Stadtwerke ohne sie auch andere Wasserquellen wie im Hofoldinger Forst und im Loisachtal neu bewerten und gegebenenfalls stärker einbeziehen müssten. Das würde wiederum die Ausweitung des Schutzgebiets im Mangfalltal, die die Entwicklung von Kommunen und Betrieben noch stärker einschränken würde als bisher, infrage stellen. Was das Wasser aus dem Mangfalltal für München besonders attraktiv macht: Es fließt von allein in die Landeshauptstadt und muss nicht aus der Tiefe hochgepumpt werden.

Landtagspräsidentin Ilse Aigner, die sich stets für ein rechtlich sauberes Vorgehen eingesetzt hat, begrüßte als Stimmkreisabgeordnete des Landkreises das Ergebnis: „Ich hoffe auf ein gutes, geordnetes Verfahren.“ Auch im Interesse des Lärmschutzes an der Autobahn bei Darching, der wegen der Wasserschutzvorschriften nach wie vor auf die Umsetzung wartet.

Bio-Landwirt: „Auch wir brauchen Spielraum“

Wie sehr er als Bio-Landwirt von der Wasserschutzzone jetzt schon betroffen ist, schilderte Mitpetent Alois Fuchs aus Miesbach: „Auch wir müssen uns weiterentwickeln können und brauchen Spielraum.“ Seine Familie kämpfe seit zehn Jahren darum, einen Laufstall errichten zu dürfen – ohne Erfolg. „Dabei geht es darum, den Betrieb so aufzustellen, dass er für nachfolgende Generationen Bestand hat.“ Dass die Petition nun angenommen wurde, sei ein großer Erfolg. „I gfrei mi richtig!“

Freuen dürfte sich auch das Landratsamt Miesbach. Die Genehmigungsbehörde hat – wie berichtet – die Stadtwerke dazu aufgefordert, die Wasserentnahme erstmals neu zu beantragen. Die SWM haben dagegen Klage eingereicht. (ddy)

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