Dritte Petition zur Wasserschutzzone: Nun soll die Prüfung der Altrechte erzwungen werden

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Neuerliche Übergabe: Im Landtag händigten gestern (v.l.) Marion von Kameke, Bürgermeister Gerhard Braunmiller, die Vereinsvertreter Andreas Hallmannsecker und Josef Bögl sowie Anwalt Benno Ziegler die Petition an Alexander Flierl und Landtagspräsidentin Ilse Aigner aus. © marcus Schlaf

Ohne Eingabe beim Bayerischen Landtag geht es bei der Wasserschutzzone Thalham-Reisach-Gotzing offenbar nicht. Zum dritten Mal wenden sich Kommunen und Landwirte aus dem Landkreis mit einer Petition an den Umweltausschuss mit der Bitte, sich für ein rechtlich sauberes Verfahren einzusetzen.

Miesbach – Den Sitzungstag im Landtag am Dienstag hat eine Delegation aus dem Landkreis Miesbach genutzt, um sich erneut im Umweltausschuss Gehör zu verschaffen. Zusammen mit Vertretern der Stadt Miesbach sowie der Gemeinden Valley, Warngau, Hausham und Schliersee, des Vereins der Wasserschutzzonengeschädigten Miesbach-Thalham-Darching und des Vereins Unser Wasser sowie des Zweckverbands zur Abwasserbeseitigung am Tegernsee überreichte der Münchner Rechtsanwalt Benno Ziegler die nunmehr dritte Petition an den Vorsitzenden des Umweltausschusses, Alexander Flierl (CSU), sowie an Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU).

„Wasserentnahme beschäftigt die Menschen“

Die Stimmkreisabgeordnete betonte dabei erneut: „Die Frage nach der gerechten, aber auch juristisch gerechtfertigten Wasserentnahme aus dem Mangfalltal beschäftigt die Menschen im Oberland. Dabei erlebe ich die Kommunen sowie den gesamten Landkreis im Gespräch mit den Stadtwerken München als konstruktiv und an einer einvernehmlichen Lösung interessiert.“ Die Petition sei ein weiterer Schritt, für die verlässliche Wassergewinnung Münchens und der Anwohner einzustehen, ohne die Entwicklungsperspektiven von Anrainern und Kommunen vor Ort aus dem Blick zu verlieren.

„Verfahren nachvollziehbar führen“

Flierl indes stellte fest, dass der Schutz des Trinkwassers und der Einzugsgebiete in ganz Bayern hohe Priorität habe. „Deshalb ist es notwendig, dass die Verfahren nachvollziehbar und auf tauglicher Grundlage geführt werden – dies gilt auch für die Landeshauptstadt München. Wasserschutz gelingt daher mit den Menschen und unter Einbindung aller Beteiligten auf Augenhöhe sowie unvoreingenommener Prüfung, die wir im Ausschuss zusichern.“

Es ist ein Manöver, das aufrütteln soll. Zum dritten Mal reicht Ziegler für seine Mandanten und die betroffenen Kommunen im Streit um die Ausweitung der Wasserschutzzone Thalham-Reisach-Gotzing eine Petition beim Umweltausschuss ein. Zweimal hatte er damit bereits Erfolg (wir berichteten), auch diesmal ist er zuversichtlich. Das Ziel: Das Ausweisungsverfahren zum Wasserschutzgebiet soll so lange ausgesetzt werden, bis die umstrittenen Altrechte, auf die sich die Landeshauptstadt beruft, endgültig juristisch geklärt sind.

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Denn als Miesbach 2023 mit Valley und Warngau, Unser Wasser sowie den Biolandwirtschaftsbetrieben Gut Wallenburg und Fuchs ein selbst in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten vorgestellt hatte, ging man davon aus, dass die neuen Erkenntnisse ein Durchbruch sind. Immerhin hatte Umweltrechtsprofessor Martin Kment von der Uni Augsburg nachgewiesen, dass die von den Stadtwerken München (SWM) sowie dem Umweltministerium, der Regierung von Oberbayern und dem Landesamt für Umwelt (LfU) behaupteten Altrechte, nach denen München ohne jegliche Genehmigungsverfahren ihr Trinkwasser im Landkreis Miesbach bezieht, faktisch nicht existieren. Das heißt: München entnimmt Wasser ohne Rechtsgrundlage – seit über 100 Jahren.

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Anders als erhofft, zeigte die Gegenseite bislang aber keine Reaktion und geht weiter stillschweigend davon aus, dass die Altrechte bestehen. Für Ziegler ein Unding: „Regierung und Umweltministerium ignorieren nach wie vor hartnäckig die neuen Erkenntnisse zur Rechtswidrigkeit der Wasserentnahme der SWM im Mangfalltal.“ Dabei wäre es seiner Ansicht nach recht einfach, mit SWM und Ministerium zu einer kurzfristigen, einvernehmlichen Lösung zu kommen, die die Wasserversorgung der Landeshauptstadt genauso sichere wie die Existenz und Entwicklungsmöglichkeiten der betroffenen Kommunen und Bauern. Dies wolle man weiterhin erreichen – nach dem Motto: „Stadt und Land – Hand in Hand“.

Mit dem Vorstoß beziehen sich Landkreis-Vertreter auf eine Stellungnahme der damaligen Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU). Diese hatte 2014 angewiesen, dass vor weiteren Verfahren zunächst die behaupteten Altrechte zu prüfen seien – neutral und ergebnisoffen. Doch das ist laut Ziegler bis heute von staatlicher Seite nicht passiert. Nun soll die dritte Petition dieser Forderung Nachdruck verleihen.

Die zentrale Bedeutung der Altrechte

Die Altrechte sind für die Stadtwerke von zentraler Bedeutung, weil sie es der Landeshauptstadt ermöglichen, ihr Trinkwasser ohne jegliche Genehmigungsverfahren zu gewinnen. Normalerweise würden die SWM – wie alle anderen Wasserversorger auch – im Schnitt alle 25 Jahre ein solches Verfahren durchführen müssen. Professor Kment hat in seinem Gutachten aber nachgewiesen, dass diese Altrechte nicht entstanden sind, da die Stadt damals keine Berechtigung zur Bebauung der benötigten Grundstücke gehabt habe.

Hinzu komme, dass – selbst wenn dennoch solche Altrechte entstanden wären – diese durch einen Bypass, der ab 1924 gebaut wurde, erloschen wären, da diese Verbindungsleitung nicht der genehmigten Planung von 1908 entsprochen habe. Sorge, dass die Landeshauptstadt kein Trinkwasser mehr bekomme, brauche man in München nicht zu haben, betont Ziegler; „Niemand will die Versorgung infrage stellen.“ Jedoch mache es den Eindruck, dass sich die SWM über Recht und Gesetz sehen. „Und das darf nicht sein.“

ddy

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