„War klar, dass es so kommt“: Kreistag beschließt massive Kostenerhöhung für Turnhallennutzung
Der Kreistag hat eine massive Erhöhung der Nutzungsgebühren beschlossen, die die Vereine für die Schulturnhallen zu bezahlen haben. Der Satz stieg auf mehr als das Doppelte. Allerdings gewährte man den drei betroffenen Vereinen eine Gnadenfrist.
Landkreis – Kreiskämmerer Norbert Merk stellte gleich zu Beginn der Debatte klar, dass die Aufgabe des Landkreises die Sicherstellung des Schulsports, nicht die Förderung des Breitensports sei. Dafür seien die Städte und Gemeinden zuständig, so Merk. Das bedeutet nicht, dass dem Landkreis die Vereinsarbeit egal ist. Schon in der Vergangenheit habe man lediglich ein Drittel der tatsächlich ansatzfähigen Kosten den Vereinen in Rechnung gestellt. In Weilheim und Penzberg übernahmen die Städte den Anteil, den normalerweise die Vereine zu zahlen hätten. In Schongau war das nicht der Fall.
Die Rechtssprechung sei mittlerweile eindeutig, so Merk. So habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof klargestellt, dass die Kosten durch die Nutzung der Sportstätten des Landkreises nach Schulschluss „so weit wie möglich durch Einnahmen zu decken“ seien. Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband habe zudem angekündigt, bei dem Thema genau hinzuschauen. Für den Landkreis geht es um viel Geld, weil daran auch die Vorsteuerabzugsberechtigung geknüpft ist (wir berichteten).
Erhebliche Kosten für den Landkreis
Dem Landkreis würden erhebliche Kosten durch die von ihm betriebenen Sportstätten entstehen, rechnete der Kreiskämmerer vor. Für Personal, Verwaltungsaufwand, Gebäudeunterhalt, Reinigung, Strom und Wasser. 92 Prozent des Gesamtbetrages von 1,3 Millionen Euro pro Jahr würden derzeit über die Kreisumlage finanziert. „Es bezahlen also alle 34 Gemeinden für die Nutzung der Sportstätten in Weilheim, Penzberg und Schongau“, so Merk. Durch die Neuregelung würde dieser Anteil auf knapp 85 Prozent sinken. Auf die Vereine würde de facto eine Verdoppelung der bisher gezahlten Nutzungsgebühren zukommen – und die Umsatzsteuer obendrauf: Der TSV Weiheim müsste dann 80 000 Euro pro Jahr mehr als bisher an den Landkreis zahlen, der TSV Schongau 40 000 Euro mehr, die Penzberger 22 000 Euro.
Da immer nach Schuljahren abgerechnet werde, solle die Neuregelung, die vom Kreisausschuss einstimmig beschlossen wurde, zum 1. September dieses Jahres in Kraft treten. Es bliebe den Vereinen viel zu wenig Zeit, um sich darauf vorzubereiten, meinte Tillman Wahlefeld (BfL/Weilheim) in der Debatte. Er beantragte, dass die neuen Gebühren erst zum 1. August 2025 fällig werden sollen, damit den Vereinen mehr Zeit bleibe, die Rahmenbedingungen anzupassen. Peter Erhard (CSU/Böbing) verwies darauf, dass sich die Städte Weilheim, Schongau und Penzberg den Bau „riesiger Sportanlagen sparen, weil sie unsere Landkreis-Hallen nutzen“. Daher seien sie am Ende auch dafür zuständig, ihren Vereinen bei der Finanzierung der Hallengebühren zu helfen: „Wir auf den Dörfern fördern unsere Vereine auch.“
Gnadenfrist bis 1. August 2025
Falk Sluyterman (SPD/Schongau) entgegnete, die umliegenden Gemeinden würden von den Angeboten der großen Vereine in den Städten ebenfalls profitieren. Da grätschte Max Bertl (CSU/Steingaden) dazwischen: „Wir zahlen für unseren Sportverein auch die Kosten für die Hallennutzung, die der Schulverband in Rechnung stellt. Und die sind deutlich höher als die des Landkreises.“ Am Ende stimmte der Kreistag bei sieben Gegenstimmen für die Erhöhung der Hallennutzungsgebühren, gewährte den Vereinen aber die von Wahlefeld angeregte Gnadenfrist bis zum 1. August 2025.
Anschie Haberstock, Teamvorstand des TSV Schongau, meinte im Anschluss: „Es war klar, dass es so kommt. Aber es ist gut, dass wir mehr Zeit haben.“ Erst vor drei Wochen habe man die Beiträge zum 1. Januar 2025 erhöht. Nun wolle man zunächst mit der Stadt Schongau über einen möglichen Zuschuss zu den Hallengebühren sprechen: „Es war uns völlig neu, dass die Städte Weilheim und Penzberg bisher die Kosten für ihre Vereine übernommen haben.“
Dieter Pausch, 1. Vorstand des TSV Weilheim, verwies im Gespräch mit der Heimatzeitung noch einmal auf den gesellschaftlichen Nutzen der Arbeit der Sportvereine hin. Jeder dort investierte Euro der Kommunen spare ein Vielfaches bei der Sozial- und Jugendarbeit. Er kündigte „harte Debatten“ mit der Stadt Weilheim an, die angekündigt habe, künftig nicht mehr die Hallengebühren des Landkreises in voller Höhe übernehmen zu wollen.
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Offener Brief
Die drei betroffenen Vereine haben sich im Vorfeld der Kreistagssitzug in einem offenen Brief an Landrätin Andrea Jochner-Weiß und den Kreistag gewendet. Darin verweisen sie auf die Bayerische Verfassung, in der stehe: Das kulturelle Leben und der Sport sind von Staat und Gemeinden zu fördern.“ Auf dieser Förderung und dem Ehrenamt ruhe die Existenz der Sportvereine. „Eine Verdopplung der Nutzungsgebühren zieht den Vereinen deshalb den Boden unter den Füßen weg“, heißt es weiter. Darüber hinaus werde „das Vertrauen in die Politik erschüttert, weil es entgegen vieler öffentlicher Bekenntnisse keine Kommunikation mit den Vereinen gab“.