Verzögerte Zahlungen: So wehren Sie sich, wenn die Firma Ihr Gehalt nicht überweist

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Wenn das Gehalt über Wochen und Monate nicht auf dem Konto ankommt, stehen Arbeitnehmern umfassende Rechte zu. So gehen Sie vor, um an Ihr Geld zu kommen.

Eine Verzögerung bei der Lohnauszahlung muss nicht immer mit Schwierigkeiten einhergehen. Wenn sich die Überweisung des Gehalts verzögert, stecken oft kleinere Pannen wie Fehler in der Buchhaltung oder ein nicht bedachter Feiertag dahinter. Bei den Abgeordneten im Bundestag, die ihr Gehalt normalerweise am ersten Tag des neuen Monats erhalten, steckte ein falsches Fälligkeitsdatum hinter der Zahlungsverzögerung. Statt dem 28. März sei der 28. April angegeben worden, berichtet die Bild. Handelt es sich hingegen um längere Zahlungsverzögerungen, sollen Sie schnellstmöglich von Ihren Rechten Gebrauch machen.

Für das Gehalt müssen Arbeitnehmer in Vorleistung gehen

Die Lohnzahlungen sind im Arbeitsvertrag geregelt: Im Tausch für die Arbeitskraft ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, das festgelegte Gehalt zu zahlen. Dabei müssen Arbeitnehmer grund­sätzlich in Vorleistung gehen, also erst arbeiten, bevor sie bezahlt werden, erklärt die Stiftung Warentest. Das Arbeits­entgelt sollte daher in der Regel am ersten Tag des folgenden Monats bei den Angestellten sein. In der Praxis überweisen viele Unternehmen die Gehälter bereits ab dem 25. eines Monats. In Arbeits- und Tarifverträgen finden sich aber auch Regelungen, die dem Arbeitgeber mehr Zeit zugestehen.

Verspätet sich die Auszahlung des Gehalts, sollte man immer erst einmal nachfragen. © Pond5 Images/Imago

Kommt das Gehalt nicht pünktlich auf dem Konto an, ist das Unternehmen automatisch in Zahlungsverzug. Die Kanzlei Hasselbach rät, sich zunächst mündlich an den Chef zu wenden. Auch in der Buchhaltung oder in der Personalabteilung können Sie sich Informationen über die verspätete Zahlung einholen, schreibt das Job-Portal Kununu. Wenn das Gehalt danach noch immer nicht auf Ihrem Konto ankommt, sollten Sie eine schriftliche Mahnung aufsetzen. Damit kann man später einem Gericht zeigen, dass man dem Arbeitgeber die Chance zum vertragstreuen Verhalten gegeben hat, erklärten die Juristen der Kanzlei Hasselbach.

Arbeitsverweigerung und fristlose Kündigung

Die Mahnung ist laut Kununu besonders wichtig, wenn die Gehaltszahlungen nicht auf einen bestimmten Termin festgelegt sind. Setzen Sie dem Arbeitgeber eine Frist von maximal zwei Wochen. Am besten verschicken Sie die Mahnung als Einschreiben und versehen den Brief mit Datum und Unterschrift. Nach einer zweiten Mahnung können Sie zu weiteren Maßnahmen greifen, beispielsweise können Sie die Arbeit verweigern, wenn das Gehalt länger als drei Monate ausbleibt, erklärt die Kanzlei Hasselbach.

Dabei haben Sie auch Anspruch auf Arbeitslosengeld. Als Nachweis für die ausbleibenden Lohnfortzahlungen können Sie der Agentur für Arbeit zum Beispiel Auszüge des Gehaltskontos vorlegen. Wenn Sie über längere Zeit kein Gehalt bekommen, haben Sie außerdem das Recht zur fristlosen Kündigung. Wie auch bei der Arbeitsverweigerung sollten Sie diesen Schritt unbedingt in einer vorherigen Abmahnung androhen, erklärt Martin Bechert, Fach­anwalt für Arbeits­recht der Stiftung Warentest. In beiden Fällen sollte die Verwarnung das Wort „Abmahnung“ enthalten und die geplanten Schritte darlegen.

So klagen Sie das Gehalt ein

Wenn die Abmahnungen keine Wirkung zeigen, können Sie Ihr Gehalt einklagen. Zunächst bietet sich ein Mahn­verfahren beim Arbeits­gericht an, um schnell und unkompliziert einen Voll­stre­ckungs­titel zu erwirken, erklärt die Stiftung Warentest. Das dafür nötige amtliche Formular bieten die Arbeits­gerichte in der Regel auf ihrer Webseite zum Herunter­laden an.

Wenn Sie allerdings davon ausgehen, dass die Gegen­seite die Forderungen nicht annimmt, können Sie gleich ein Klage­verfahren starten. Das geht in einfachen Fällen auch ohne Anwalt. Wenn Ihnen zum Beispiel eindeutig Lohn zusteht, den Sie nicht erhalten haben, „können Sie das Verfahren in der Regel auch ohne anwalt­liche Vertretung führen“, betont Andrea Baer, Vorsitzende Richterin am Landes­arbeits­gericht Berlin-Brandenburg im Gespräch mit der Stiftung Warentest.

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Neben der Möglichkeit, das ausgebliebene Gehalt einzufordern, hat man in der Regel auch Anspruch auf Schadensersatz, erklärt die Kanzlei Hasselbach. Wenn Sie zum Beispiel Ihr Auto abgeben müssen, weil Sie wegen ausbleibender Gehaltszahlungen den Leasingvertrag nicht zahlen können, haben Sie das Recht, den finanziellen Schaden ebenfalls einzuklagen. Wie aussichtsreich die Zahlungsklagen sind, hängt unter anderem von der wirtschaftlichen Lage des Arbeitgebers ab. Wenn eine Insolvenz bevorsteht, ist es wichtig, sofort einen Antrag auf Insolvenzgeld bei der Arbeitsagentur zu stellen, schreibt die Kanzlei Hasselbach. So können Sie im Rahmen des Insolvenzverfahrens zumindest einen Teil des ausgebliebenen Lohns zurückbekommen.

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