Burggen bekommt eine Speedball-Halle – aber mit Verzögerung und zeitlicher Befristung

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So soll sie aussehen: Die neue Speedball-Halle im Energiepark in Burggen. © Gemeinde

Sie war jetzt Thema im Burggener Gemeinderat. Der Antragsteller muss aber erst noch ein Lärm-Gutachten nachreichen. Die Halle soll ein Mehrwert für die Gemeinde sein.

Burggen –Jetzt also doch: Bereits zum zweiten Mal stand der Antrag auf Errichtung einer Leichtbauhalle im Burggener Energiepark auf der Tagesordnung der Burggener Gemeinderatssitzung. Und dieses Mal ging er durch. Wenn auch mit einer Einschränkung.

In der zurückliegenden Gemeinderatssitzung Mitte Mai war der Antrag noch zurückgestellt worden, denn der Gemeinderat wollte noch ein paar Punkte geklärt haben (wir berichteten). Dafür hat sich der Bauausschuss Ende Mai getroffen, um unter anderem „vom Bebauungsplan abweichende Sachverhalte“ vorzubesprechen.

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Diese sind eine Befreiung hinsichtlich der Fassadengestaltung und der Dacheindeckung. Beim Dach kommt der Antragsteller nach eigener Aussage nicht aus, denn die Leichtbauhalle hat er bereits fertig so gekauft.

Mit Planen ummantelt

Bei der Fassade schieden sich die Geister: Denn die Halle soll mit Planen ummantelt werden. „Innen werden zusätzlich Netze angebracht, damit sich die Lärmbelästigung in Grenzen hält“, führte der Antragsteller aus. Denn in der Halle wird künftig „Speedball“ gespielt.

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„Optisch gewöhnungsbedürftig“ befanden die Räte diese Halle. Zudem befürchteten sie, einen „Bezugsfall“ zu schaffen, der dazu führen könnte, dass im Energiepark eine „Zeltstadt“ in den freien Lücken entsteht.

Später eine „richtige“ Halle?

Grundsätzlich wäre allerdings eine Ummantelung allein mit Netzen, ohne Plane, laut Bayerischer Bauordnung verfahrensfrei. „Das heißt doch, dass die Halle eh kommt, die Frage ist jetzt nur, ob mit mehr oder weniger Lärmschutz“, brachte es Gemeinderätin Susanne Taebling auf den Punkt. Zudem könne sich der Antragsteller auch vorstellen, später eine „richtige“ Halle hinzustellen, wenn die Sache gut läuft. Und: „Ich bin definitiv daran interessiert, dass das Angebot einen Mehrwert für die Gemeinde darstellt.“

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Von Rat Richard Lang kam der Kompromissvorschlag, die Genehmigung auf fünf Jahre zu begrenzen. Mit dem Hinweis, dass der Betreiber der Halle noch die im Bebauungsplan festgesetzten Lärmwerte nachweisen muss, folgte der Gemeinderat dem Vorschlag Langs – mit zwei Gegenstimmen.

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