Verbotene Bilder und Betrug: Geretsrieder (33) legt „volles Geständnis“ ab
Ein 33-jähriger Geretsrieder wurde am Wolfratshauser Amtsgericht wegen Kinderpornografie und Betrugs zu drei Jahren Haft verurteilt.
Geretsried – Der Angeklagte war entschlossen, reinen Tisch zu machen. „Ich lege ein volles Geständnis ab. Es würde nichts bringen, wenn ich etwas beschönigen würde. Das war beides verkehrt“, sagte der Geretsrieder, der sich wegen zwei Anklagen vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Wolfratshausen verantworten musste: nämlich wegen Verbreitung, Erwerbs und Besitzes kinder- und jugendpornografischer Schriften sowie Betrugs. Der bereits mehrfach – auch einschlägig vorbestrafte – Arbeitslose wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.
Kinderpornos und Betrug: Geretsrieder (33) legt „volles Geständnis“ ab
Bei einer Hausdurchsuchung im April 2022 waren auf dem Handy des 33-Jährigen 19 kinderpornografische Bilder und ein Video sichergestellt worden. Ein Jahr später beantragte er beim Jobcenter Arbeitslosengeld II und legte dazu eine Mietbescheinigung vor, die nicht seiner tatsächlichen Wohnsituation entsprach. So erhielt er 6936 Euro, auf die er keinen Anspruch hatte.
Während der Angeklagte bemüht war, sich vor Gericht geläutert zu zeigen, war ein Kripobeamter von der neuen Fassade wenig beeindruckt. „Er war nach seiner Haftentlassung wegen Sexualdelikten auf dem Schirm“, erklärte der Polizist, der in den vergangenen Jahren häufiger mit dem Beschuldigten zu tun hatte. „Ich habe ihn als schwierigen Typen kennengelernt“, so der Beamte. Sein Eindruck: „Wenn man ihm etwas sagt, hört er kurz zu, aber im Grunde geht es ihm am Arsch vorbei.“
Damit solle nun aber Schluss sein. „Ich will mein bisheriges Leben über den Haufen schmeißen und etwas draus machen“, beteuerte der Angeklagte. Nicht zuletzt, weil er eine neue Freundin habe, die „voll hinter mir steht. Seitdem bin ich aufgeblüht“, so der Geretsrieder. Sogar von Heirat war vor Gericht die Rede.
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Damit wird sich das Paar Zeit lassen können. Das Schöffengericht sprach den 33-Jährigen in beiden Anklagepunkten schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Außerdem ordnete das Gericht die Einziehung von 6936 Euro an – die Summe, die er vom Jobcenter erhalten hatte. „Wir meinen, eine gewisse Reue herausgehört zu haben“, erklärte Richter Helmut Berger in der Urteilsbegründung. Er machte deutlich: „Wenn das Geständnis nicht gekommen wäre, wären wir an die vier Jahre, die wir maximal aussprechen dürfen, herangegangen.“
Restlos überzeugt war das Gericht von dem bekundeten Sinnes- und Lebenswandel des Angeklagten letztlich jedoch wohl nicht. Aufgrund der Haftstrafe von drei Jahren bestehe „ein erhöhter Fluchtanreiz“, begründete Richter Berger, warum er gegen den 33-Jährigen – wie von der Staatsanwältin beantragt – Untersuchungshaft angeordnet hatte. Schon einmal, vor dem ersten Verhandlungstermin im September, war der Mann geflohen. Danach war er per Haftbefehl gesucht und nach erfolgter Festnahme nun zur neuen Hauptverhandlung aus der Haftanstalt vorgeführt worden.
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