„Nicht korrekt abgewickelt“ - Bank kassierte doppelt und muss Rentner (93) 48.000 Euro zurückzahlen

Eine Bank dreht vor fünf Jahren dem damals 89-jährigen Rentner aus Südtirol riskante Finanzprodukte an. Nach einer Beschwerde bei der Verbraucherschutzzentrale urteilte das Anlegerschiedsgericht zugunsten des Rentners

Der Mann investierte zwischen 2020 und 2022 etwa 260.000 Euro in Unit-Linked-Versicherungen und ein Zertifikat, was zu hohen Verlusten führte. Die „Neue Südtiroler Tageszeitung“ berichtet, dass der Rentner im Februar 2023 die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) anrief. 

Bank kassiert doppelt und hat Rentner falsch beraten

Er hatte laut dem Bericht 200.000 Euro allein in die Unit-Linked-Produkte investiert und damit hohe Verluste gemacht. Diese Finanzprodukte sind eine Kombination aus Lebensversicherung und Investmentprodukt, wobei ein Teil der Prämie in Investmentfonds eingezahlt wird. Die VZS bemängelte, dass die hohen Kosten und das fortgeschrittene Alter des damals 89-Jährigen eindeutig gegen die Vermittlung von Unit-Linked-Versicherungen sprachen. 

So kassierte die Bank doppelt, indem sie Prämien für Verwaltungskosten und Anfangskosten einstrich. Nach Ablehnung einer Beschwerde rief die VZS laut der „Neuen Südtiroler Tageszeitung“ das Anlegerschiedsgericht „Arbitro per le Controversie Finanziarie“ (ACF). Dieses befand, dass die Transaktion „nicht korrekt abgewickelt“ wurde, und empfahl eine Erstattung von 41.000 Euro zuzüglich einer Aufwertung von 7000 Euro.

Investment-Verluste: So sollten Anleger vorgehen

Die Bank kam der Empfehlung nach, obwohl diese nicht rechtlich bindend ist. Laut dem Zeitungsbericht zeigt sich die VZB zufrieden. Der Fall unterstreiche zudem die Bedeutung des ACF für den Schutz von Kleinanlegern. In Deutschland wären die Verbraucherzentralen zuständig. 

  • Beschweren: Eine Beschwerde kann direkt online eingereicht werden. Dafür sollten Anleger alle Gespräche und Unterlagen sorgfältig dokumentieren.
  • Rechtliche Hilfe: Die Verbraucherzentralen bieten Beratung und rechtliche Hilfe an. Für einige Fälle gibt es Musterklagen.
  • Rechtsanwälte: Bei besonderen Fällen oder höheren Summen kann es sinnvoll sein, selbst einen Rechtsanwalt zu beauftragen.
  • Bedingungen: Laut der Kanzlei Herfurtner sind die häufigsten Gründe unvollständige Risikoaufklärung, mangelnde Prüfung der finanziellen Situation des Kunden, Interessenskonflikte oder Unklarheiten über die Optionen.
  • Rückerstattung: Dann können die Anlagesumme, angefallene Kosten oder entgangene Zinsen erstattet werden. 

89-Jähriger kommt nicht an sein 152.000-Euro-Konto ran

Don Lowe, ein 89-jähriger Rentner, der auf der griechischen Insel Hydra lebt, kämpft seit fünf Jahren erfolglos darum, 126.000 Pfund (etwa 152.000 Euro) von der Yorkshire Building Society zurückzubekommen. Die Bank schloss vielen Auswanderern nach dem Brexit die Konten und räumte Lowe lediglich eine dreitägige Kündigungsfrist ein.

Lowe konnte den von der Bank geschickten Scheck nicht einlösen, da sein griechisches Konto eingefroren war. Die Yorkshire Building Society erklärte „The Telegraph“, dass sie in regelmäßigem Kontakt mit Lowe stehe und sich bemühe, ihm zu helfen.