„Verhör“ mitten im Laden - Frau (20) bekommt 20.000 Euro Entschädigung nach Vorfall in Zara-Umkleide

Eine TikTok-Influencerin hat im Rechtsstreit gegen die Zara-Filiale in der Blanchardstown-Mall von Dublin und deren Sicherheitsfirma Bidvest Noonan 20.000 Euro Schadensersatz zugesprochen bekommen. Krystal Joyce, Mitglied der Traveller-Community mit mehr als 125.000 Online-Followern, fühlte sich verleumdet. Ein Gericht gab ihr Recht.

"Verhör" im Laden erfüllt Bedingung für Verleumdung

Die Richter des Circuit Civil Court befanden die Schilderungen von Joyce laut einem Bericht des irischen öffentlich-rechtlichen Rundfunks RTE als glaubwürdig. Besonders betroffen machte sie, dass eine Sicherheitsmitarbeiterin den Vorhang der Umkleidekabine aufzog, in der sich die 20-Jährige befand, während sie nur teilweise bekleidet war. 

Rechtsanwältin Esther Earley berichtete dem Gericht, dass Joyce regelmäßig Kleidung in Geschäften anprobiert und diese auf TikTok empfiehlt. Sie war schockiert, als ein Sicherheitsmitglied laut sagte: „Ich rufe die Polizei.“ Joyce durfte die Umkleide zunächst nicht verlassen und wurde schließlich im Laden „verhört“.

Darum wird Verleumdung vor Gericht so hart bestraft

Damit sahen die Richter die Bedingungen der Verleumdung erfüllt. Diese gibt es auch in Deutschland.

  • Das Strafgesetzbuch (StGB) unterscheidet zwischen Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung.
  • Beleidigung umfasst einfache Ehrverletzungen wie Fäkalausdrücke oder unerlaubte Anreden mit „Du“. Höchststrafe ist hier ein Jahr Gefängnis.
  • Üble Nachrede nach § 186 StGB ist die Behauptung eines ehrverletzenden Sachverhalts ohne Beweis. Auch hier droht bis zu ein Jahr Knast.
  • Verleumdung nach § 187 StGB setzt eine bewusste, unwahre Behauptung voraus und kann mit bis zu zwei Jahren oder in schweren Fällen bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.

Das Schwerwiegende an dem Tatbestand der Verleumdung ist, dass hier bewusst falsche Tatsachen verbreitet werden. Die Aktion der Sicherheitsmitarbeiter habe es so aussehen lassen, als ob Joyce in dem Laden geklaut habe, obwohl das nicht stimmt, beschreibt RTE die Argumentation der Richter. 

Zara-Mitarbeiter filmt Studentin in Umkleide

In einer Zara-Filiale in der Münchner Innenstadt entdeckte eine 25-jährige Frau beim Umkleiden ein Handy über dem Spiegel. Ein Mitarbeiter filmte sie nackt aus der Nachbarkabine. Laut „Bild“-Zeitung schrie die Frau um Hilfe, doch der herbeigerufene Sicherheitsmann lachte und sah sich das Video mit dem Angestellten mehrfach an. Die Frau rief die Polizei, die nun wegen „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“ ermittelt. 

Den Mitarbeitern drohen bis zu zwei Jahre Haft. Die Zara-Geschäftsleitung reagierte umgehend und suspendierte die beteiligten Mitarbeiter.