20 Minuten allein im Geschäft - Frau kauft bei Penny ein und wird nach Ladenschluss in Filiale eingeschlossen

In der österreichischen Hauptstadt Wien bekam der Begriff „ungestörtes Einkaufen“ eine ganz neue Bedeutung: Eine Kundin bemerkte nach 19.30 Uhr, dass sie plötzlich allein in einer Penny-Filiale eingesperrt war. „Heute.at“ berichtete über den kuriosen Vorfall.  

Mitarbeiter hätten mehrfach per Lautsprecherdurchsagen auf den Geschäftsschluss aufmerksam gemacht, die Kundin habe diese jedoch überhört, heißt es in einer Stellungnahme von „Penny“, aus der „heute.at“ zitiert. 

Frau nach Ladenschluss in Penny-Filiale eingeschlossen: 20 Minuten allein im Geschäft 

Auch ein Kontrollgang vor Ladenschluss brachte kein Ergebnis. Die Frau sei etwa 20 Minuten in der Filiale gewesen, als Mitarbeiter den Laden verließen und sahen, dass sich noch eine Person im Verkaufsraum befand. Daraufhin öffneten sie die Ladentüren wieder und befreiten die Kundin.

Allzu lange wäre die Frau ohnehin nicht eingesperrt geblieben. „Unabhängig davon hätten Mitarbeiter bei Verlassen der Filiale die Alarmanlage mit Bewegungsmelder aktiviert, was zu einem Auslösen des Alarms und zu einer polizeilichen Kontrolle geführt hätte", heißt es vom Discounter-Riesen. 

EIngeschlossen im Supermarkt: Welche Strafen drohen

Wenn Sie versehentlich in einem Supermarkt eingeschlossen werden, begehen Sie in der Regel keine Straftat, solange Sie keinen Schaden verursachen oder sich nicht rechtswidrig Zutritt verschafft haben. Es ist davon auszugehen, dass dies ein Missverständnis oder ein Versehen ist.

Folgende Punkte sollten Sie beachten:

  • Unverzügliche Kontaktaufnahme: Sobald Sie bemerken, dass Sie eingeschlossen sind, sollten Sie das Supermarktpersonal, den Sicherheitsdienst oder die Polizei kontaktieren, um die Situation zu melden. Dies zeigt, dass Sie keine böse Absicht hatten.
  • Keine Schäden verursachen: Versuchen Sie, keine Schäden an der Einrichtung oder dem Inventar zu verursachen. Wenn Schäden durch Eigenmaßnahmen entstehen, könnte dies rechtliche Konsequenzen haben oder zu Schadensersatzforderungen führen.
  • Kooperation: Seien Sie kooperativ und erklären Sie die Situation, sobald Hilfe eintrifft. Transparenz und Ehrlichkeit können Missverständnisse verhindern.
  • In den meisten Fällen wird der Supermarkt einfach bemüht sein, Sie so schnell wie möglich zu befreien und zu verstehen, wie es zu der Einschließung gekommen ist. Strafrechtliche Konsequenzen sind in einem solchen Fall unwahrscheinlich, es sei denn, es gibt Hinweise auf vorsätzliches oder kriminelles Verhalten.
  • Sollten jedoch Schäden entstehen oder der Verdacht auf Missbrauch bestehen, könnte der Supermarkt rechtliche Schritte in Betracht ziehen, wie z.B. Schadensersatzforderungen für entstandene Kosten.