Krankenhaus-Petition zu spät behandelt
Im Kampf um eine weiterhin gute Krankenhausversorgung in Schongau ärgern sich Bürger über den Umgang mit ihren Petitionen. Knapp drei Monate dauerte es, bis sich der Gesundheitsausschuss damit befasste. Zu spät, um noch etwas bewirken zu können, so Petentin Sieglinde Schuster.
Der „Erhalt des Krankenhauses Schongau zur Gewährleistung der Notfallversorgung in 24/7-Version“: So sind die Petitionen der Hohenfurcherin Sieglinde Schuster und der Schongauerin Regina Haugg überschrieben. Die beiden Petentinnen forderten die Bayerische Staatsregierung auf, eine Lösung zum Erhalt des Krankenhauses mindestens mit den Fachabteilungen Innere Medizin, Chirurgie und einer 24/7-Basisnotfallversorgung zu gewährleisten. Außerdem solle die Regierung notfalls Fördermittel zur Verfügung stellen, damit der Landkreis Weilheim-Schongau finanziell in der Lage sei, die geforderten Fachabteilungen aufrecht zu erhalten. Ein wohnortnahes Allgemeinkrankenhaus einschließlich Basisnotfallversorgung entspreche dem Anspruch auf körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 im Grundgesetz.
Petition am 1. Februar eingereicht
Außerdem fordern die Petentinnen die bayerische Staatsregierung auf, gemäß dem Artikel 3 der Bayerischen Verfassung gleichwertige Lebensbedingungen in Stadt und Land zu gewährleisten. Die Petition mitsamt einem persönlichen Anschreiben seien an Ministerpräsident Markus Söder, Gesundheitsministerin Judith Gerlach sowie Bernhard Seidenath gegangen, den Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses im bayerischen Landtag.
Eingereicht am 1. Februar, also vor der Wandlung des Schongauer Krankenhauses in ein Gesundheitszentrum am 1. März, befasste sich der Gesundheitsausschuss am 23. April mit den Anliegen. Schuster war nach München gefahren in Begleitung von Irmgard Schreiber-Buhl und Helmut Vollmann vom Aktionsbündnis „Pro Krankenhaus“. Wie Schuster, Schreiber-Buhl und Vollmann bei einem Pressegespräch berichten, sei ihnen schon vor Beginn der Sitzung deutlich gemacht worden, dass eine Petition aus rechtlichen Gründen keine vergangene Entscheidung aufheben könne, sprich zu spät kommt. Die Enttäuschung darüber ist groß: „Sowohl meine Petition als auch die von Regina Haugg wurde als erledigt betrachtet nach § 80.4 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag, das ist die einfachste Art“, klagt Schuster. Versucht habe man es dennoch. „Uns war wichtig, alles auszuschöpfen, was demokratisch möglich ist“, so Schreiber-Buhl.
Bürgerwille nicht gewürdigt
Die Kritik der Bürger: Zeitlich sei es durchaus möglich gewesen, die Petitionen zu behandeln – es habe frühere Sitzungen des Gesundheitsausschusses gegeben mit Platz auf der Tagesordnung. Das sei auch angesprochen worden im Landtag.
„Ich habe alles per Einschreiben mit Rückschein versendet, ich habe die Bestätigung, dass die Petition am 2. Februar eingegangen ist“, ärgert sich Schuster, der es wichtig ist, damit an die Öffentlichkeit zu gehen: „Die Bevölkerung soll wissen, wie damit umgegangen wird.“
Schreiber-Buhl betont: „Unser Wille als Bürger ist auf keine Weise gewürdigt, sondern schlicht ignoriert worden.“ Für sie bleibe der schale Geschmack zurück, dass nicht ordentlich gearbeitet werde. „Wenn schon die Petitionsstelle so schluderig arbeitet, möchte ich gar nicht erst wissen, wie dies an anderer Stelle ist“, so Schreiber-Buhl. Schuster ist der Auffassung, dass die Abgeordneten persönlich anderer Meinung gewesen seien, als sie dann letztlich kundgetan hätten, „weil der politische Wille ein anderer ist“.
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Schreiber-Buhl: „Es ist schizophren: Der Bürgerwille und der politische Wille driften sehr weit auseinander.“ Der Antrag der Petentinnen wurde gegen zwei Stimmen abgelehnt. Einig sei man sich im Gesundheitsausschuss aber gewesen, dass die Notfallsanitäter bisher noch zu wenig bestärkt worden seien.
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