Kempten: Stadtkämmerer verordnet strikte Haushaltsdisziplin

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Es führt kein Weg daran vorbei. Künftig steht in Kempten weniger Geld für Maßnahmen zur Verfügung. © Symbolfoto: Panthermedia/Rüdiger Rebmann

Die Stadt Kempten betritt Neuland bei der Haushaltsaufstellung. Künftig ist das zur Verfügung stehende Finanzbudget ausschlaggebend für Maßnahmen.

Bis dato war es so, dass die einzelnen Ämter ihren Finanzbedarf bei der Stadtkämmerei angemeldet haben. Die geforderten Gelder überschritten jeweils die zur Verfügung stehenden Finanzen erheblich, sodass in der Referentenrunde Kürzungen vorgenommen werden mussten. Die Finanzierung der Investitionen konnten dank der Rücklage gesichert werden, da die Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt zu keinem ausgeglichenen Haushalt führte.

Kemptener Stadtkämmerer warnt vor nicht genehmigungsfähigen Haushalten

Die Rücklage ist nun aufgebraucht. Daher müssen Kredite zur Finanzierung von Maßnahmen aufgenommen werden. Im Jahr 2027 wird die Gesamtschuldengrenze mit ca. 68 Millionen Euro nahezu erreicht. Grund hierfür sind unter anderem hohe Investitionen in den Jahren 2024 und 2025 mit jeweils rund 60 Millionen Euro.

„Solch extrem hohe Investitionen sind nicht mehr nachhaltig finanzierbar“, sagte Stadtkämmerer Matthias Haugg in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) diese Woche. Wenn weiter gewirtschaftet werde wie bisher, sei eine dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit nicht mehr gegeben, die künftigen Haushalte seien dann nicht nachhaltig aufgestellt und es drohe die Genehmigungsunfähigkeit, so Haugg.

Hinzu kommt, dass sogenannte „Outgesourcte“ Investitionen für eine zusätzliche Mittelbindung sorgen und dauerhaft jährlich neun Millionen Euro im Vermögenshaushalt binden. Darunter fallen etwa das Klinikum mit 2,3 Millionen Euro, die Dreifachsporthalle mit ein bis zwei Millionen Euro, das Berufsschulzentrum mit vier Millionen Euro.

Künftig ist in Kempten das Finanzbudget ausschlaggebend für Maßnahmen

Laut Finanzdirektor Wolfgang Klaus muss man sich Gedanken machen, „wie wir mit den Ressourcen umgehen. Mit den Anmeldungen aus den Ämtern können wir keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen. Das Geldlimit soll nun an den Anfang gestellt werden. In welchem Bereich wie viel Geld zur Verfügung stehen wird, danach richten sich die Maßnahmen“, so Klaus. Es geht also nicht mehr um die Abfrage, was gewünscht wird, sondern es wird vorgegeben, wie viel Geld künftig zur Verfügung steht.

Dieses neue Verfahren sei mit den Referenten und dem Oberbürgermeister abgestimmt. „In den nächsten Jahren sind nur Investitionen in Höhe von 20 Millionen Euro jährlich möglich. Mit dem zur Verfügung stehenden Geld muss gehandelt werden“, so Klaus. Für Oberbürgermeister Thomas Kiechle ist ein Umdenken unabdingbar: „Wir haben zu große Kleider und müssen eine Konfektionsgröße runter“, sagte er.

Wo kann gespart werden? Stadträte diskutieren

Die Mitglieder des HFA begrüßten die neue Art der Budgetierung. Prof. Dr. Robert Schmidt (CSU) regte an zu prüfen, ob man künftig Schulen und Kindertagesstätten über sogenannte Investorenmodelle bauen und betreiben kann.

Laut Alexander Hold (FW) muss man mit dem Geld effizienter sein. „Nicht weil wir weniger Geld haben, können wir weniger machen.“ Helmut Berchtold (CSU) prangerte die Personalkostensteigerung von 40 Prozent an: „Was passiert mit dem Personalbedarf, wenn wir bei den Investitionen herunterfahren? Serviceleistungen wurden extrem hochgefahren, das ist in Zukunft nicht mehr möglich. Man muss nicht innerhalb zehn Minuten ein Auto anmelden können, was macht es, wenn es einen Tag dauert?“ Katharina Schrader (SPD) zeigte sich anderer Meinung. Nach ihrem Dafürhalten sei mit dem hauszuhalten, was da sei. „Auf dem Rücken des Personals kann das nicht ausgetragen werden“, sagte sie.

Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss mit der Gegenstimme von Franz Josef Natterer-Babych (UB/ödp) die Umstellung des Prozesses in der vorgestellten Form und gab für die Aufstellung des Haushaltsplanes 2025 sowie der Finanzplanung 2026–2028 eine verbindliche Zuführung vom Verwaltungs- in den Vermögenshaushalt in Höhe von sechs Millionen Euro jährlich ab dem Haushaltsjahr 2025 vor. Ferner darf die Neuverschuldung höchstens 15 Millionen Euro pro Jahr, jedoch maximal 40 Prozent der Investitionen betragen. Für die Jahre 2025–2028 wird keine allgemeine Rücklage aufgebaut.

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