Einmalige Ausnahmeregelung in Bad Tölz: Kinder und Jugendlichen müssen trotz Buß- und Bettag in die Schule

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Ab in die Schule müssen Kinder und Jugendliche am Buß- und Bettag in Bad Tölz. © sebastian Gollnow/dpa

Als Ausgleich für den freien Leonharditag gibt es in Bad Tölz heuer eine einmalge Ausnahmeregelung. Kinder und Jugendliche müssen zur Schule gehen.

Bad Tölz-Wolfratshausen – Es ist in Bayern der kompliziertesten Feiertage des Jahres: Während Kinder und Jugendliche keinen Unterricht haben, müssen Eltern am Buß- und Bettag arbeiten gehen. In der Kinderbetreuung kann das in so mancher Familie für Komplikationen sorgen. Doch wie gehen Unternehmen mit dieser Situation um?

Verwirrende Regeln am Buß- und Bettag: Schulen in Bad Tölz reagieren

Für die verwirrenden Regeln gibt es einen einfachen Grund: Die Bundesregierung entschied sich 1995 dazu, den Buß- und Bettag als gesetzlichen Feiertag zu „opfern“, um die Reform der Pflegeversicherung finanzieren zu können. Evangelische Arbeitnehmer können am Buß- und Bettag freinehmen, um religiösen Pflichten nachzugehen. Das gilt auch für Lehrer. Weil der Unterricht so möglicherweise nicht aufrechterhalten werden könne, ist in Bayern schulfrei.

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Für die Förderschule, das Schulzentrum und das Gabriel-von-Seidl-Gymnasium in Bad Tölz gilt diese Regelung heuer nicht. Grund sei eine einmalige Ausnahmeregelung, betont Holger Küst, Schulleiter des Gymnasiums. Nach Gesprächen mit Kirche und Eltern hätten sich die Schulen dazu entschieden, die Kinder als Ausgleich für den freien Leonharditag in die Schulen zu bitten. „Alle Kinder, die religiösen Verpflichtungen nachkommen wollen, werden selbstverständlich freigestellt“, sagt Küst. Dasselbe gelte auch für die Lehrerinnen und Lehrer.

Große Unternehmen haben kaum Schwierigkeiten mit dem Buß- und Bettag

Normalerweise wird der verpasste Unterricht an einem Samstag nachgeholt. In diesem Jahr hatten die Schulen angeregt, den Eltern entgegenzukommen. Außerdem sei an einem Samstag der Schülertransport nicht gesichert. Daher werde heuer ausnahmsweise der Buß- und Bettag herangezogen. Eine Dauerlösung sei das allerdings nicht, so Küst. Doch in den nächsten Jahren stelle sich die Frage sowieso nicht. Denn dann findet die Leonhardifahrt wieder in den Herbstferien statt.

In großen Unternehmen im Landkreis sind kaum Schwierigkeiten mit dem Buß- und Bettag und der Kinderbetreuung bekannt. „Wir hatten damit keine Probleme, auch nicht in der Vergangenheit“, teilt Johannes Stallauer, Personalleiter beim Tölzer Luft- und Raumfahrtunternehmen SAM, auf Anfrage mit. Dass Angestellte ihre Kinder mit in die Arbeit nehmen, sei nicht möglich. „Das geht schon aus sicherheitsrelevanten Aspekten nicht“, so Stallauer.

Im Einzelfall „haben wir immer eine gute Lösung gefunden“

Auch die Sparkasse Bad Tölz-Wolfratshausen ist vom Buß- und Bettag nicht betroffen. „Wir verzeichnen an diesem Tag nicht mehr Urlaubstage unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als sonst“, sagt Sprecher Thomas Bundschuh. „Selbstverständlich berücksichtigen wir bei Urlaubsanträgen besondere Situationen.“ Sollte es zu Komplikationen mit der Vereinbarung von Beruf und Kinderbetreuung kommen, „haben wir mit unseren Mitarbeitern immer eine gute Lösung gefunden“. Im Einzelfall könne ein Angestellter sein Kind auch mit in die Arbeit bringen.

„Der Buß- und Bettag ist in unserem Hause ein ganz normaler Arbeitstag“, teilt die Kochler Firma Dorst Technologies mit. Im Einzelfall sei das Unternehmen bereit, eine Lösung zu suchen. „Ein vergleichbarer Fall ist bisher nie an uns herangetragen worden.“ (vfi)

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