Asyl: Oberbayern-Vergleich zeigt: „Der Landkreis hinkt den Quoten hinterher“
Laut einer Statistik der Regierung von Oberbayern hinkt der Kreis Miesbach bei der Aufnahme von Geflüchteten hinterher. Defizite, die durch Pausen entstehen, sollen später aufgeholt werden.
Landkreis – Gemessen an der Quote befindet sich die Region mit der Aufnahme von Geflüchteten im Rückstand. Das geht aus einer Statistik der Regierung von Oberbayern hervor, in der Miesbach gemeinsam mit Rosenheim, Ebersberg, dem Landkreis München und Erding das hintere Ende der Tabelle bildet. Neu ist diese Entwicklung nicht. „Der Landkreis hinkt schon seit jeher den Erfüllungsquoten hinterher, was von unserer Seite auch immer offen kommuniziert wurde“, sagt eine Sprecherin des Landratsamts auf Anfrage. „Gerade deshalb sind wir ja ständig am Akquirieren und Suchen von Immobilien und Flächen.“
Unabhängig davon, ob das klappt, ist ein Aussetzen oder Tauschen der Buszuweisungen aber nur in Ausnahmefällen möglich, erklärt die Sprecherin. Nach der oberbayernweiten Weihnachtspause von 23. Dezember bis 6. Januar sei das dem zuständigen Fachbereich am Landratsamt zuletzt nur geglückt, weil die Umverlegung der Menschen aus der Miesbacher Gymnasiumsturnhalle nach Warngau bevorsteht. „Die Regierung sieht von weiteren Zuweisungen in den nächsten Wochen ab.“ Das sei aber eine absolute Ausnahme. Im Normalfall erreicht den Landkreis alle 14 Tage ein Bus mit 50 Personen.

Auch beim letzten Mal war es der Auszug aus einer Turnhalle, der dem Landkreis Luft verschafft hatte: Wegen der Umverteilung der Geflüchteten aus der Tegernseer Gymnasiumsturnhalle ließ sich das Landratsamt Weilheim-Schongau für einen Tausch erwärmen und übernahm einen Bus mit Ukrainern, der eigentlich für Miesbach vorgesehen war. „Aus solidarischem Gedanken und in enger Abstimmung haben wir uns entschlossen, den Bus zu übernehmen“, heißt es aus Weilheim.
In der Folge kursierte jedoch das Gerücht, die Asylabteilung des dortigen Landratsamts würde Busse aus anderen Landkreisen umleiten, um eine besondere Dringlichkeit zu schaffen und mehr Personal fordern zu können. Das stimmt so nicht. Denn im Gegenzug habe Miesbach einen Bus mit Asylsuchenden übernommen, der für den Landkreis Weilheim-Schongau gedacht war.
Ausgleich findet auch nach Tausch statt
Finanziell gesehen, macht es für Landkreise dabei durchaus einen Unterschied, ob Asylsuchende oder Ukrainer kommen. Für die einen gilt das Asylbewerberleistungsgesetz, was besagt, dass die Kosten komplett von Bund und Land übernommen werden. Die Ukrainer indes haben sofort Anspruch auf Bürgergeld, was bedeutet, dass der Landkreis, bis die Betroffenen eine Arbeit aufgenommen haben und nicht mehr auf Bürgergeld angewiesen sind, einen Teil der Unterbringungskosten an das Jobcenter überweisen muss. Ein Ausgleich findet jedoch in der Form statt, dass in Absprache mit der Regierung von Oberbayern die beiden kommenden Buszuweisungen in Weilheim-Schongau zwei Busse mit Asylsuchenden sein werden.
Auch in Miesbach ist nicht ausgeschlossen, dass es nach dem Umzug nach Warngau nicht auch mal zwei Busse in zwei Wochen gibt, heißt es aus dem Landratsamt. Einfluss darauf, wer in den Bussen sitzt, habe der Landkreis aber nicht.
Die Verteilung folgt auf Landes- und Landkreisebene dem sogenannten Königsteiner Schlüssel. Der besagt, vereinfacht gesagt, dass die Geflüchteten gleichmäßig verteilt werden. Als Bemessungsgrundlage gilt dabei die Einwohnerzahl des Bundeslandes oder Landkreises. Wer viele Einwohner hat, nimmt mehr Geflüchtete auf, wer wenige hat, weniger.
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Bei der Verteilung auf die Gemeinden innerhalb eines Landkreises kommt der Königsteiner Schlüssel nicht zum Einsatz. Ganz einfach, weil praktische Gründe dem entgegenstehen. Das Landratsamt fordert deshalb bekanntermaßen Solidarität ein.
Defizite sollen später aufgeholt werden
Dies gilt – wenn auch nicht immer freiwillig – genauso auf Landkreisebene: „Die Regierung von Oberbayern steht mit den oberbayerischen Kreisverwaltungsbehörden in einem fortlaufenden Austausch. Bei temporären Engpässen einzelner Kreisverwaltungsbehörden konnten in der Vergangenheit stets sachgerechte und solidarische Lösungen gefunden werden. Allen Beteiligten ist dabei aber klar, dass vor dem Hintergrund der fortlaufenden Neuzugänge und des gesetzlichen Unterbringungsauftrags ein dauerhaftes Aussetzen Einzelner bei der Verteilung der Geflüchteten nicht möglich ist und durch vorübergehendes Pausieren entstandene Defizite später durch verstärkte Zuweisungen wieder aufgeholt werden müssen.“ nap
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