Putins Auslandsreisen: Russlands Präsident verdoppelt Staatsbesuche – trotz Haftbefehl
In rund 120 Staaten müsste Putin aufgrund des Haftbefehls gegen ihn verhaftet werden. Die Verpflichtung hat Russlands Präsident 2024 auf die Probe gestellt.
Moskau – Sechs Reisen ins Ausland hat Russlands Präsident Wladimir Putin nach Angaben des Kreml im Jahr 2023 absolviert. Der Haftbefehl, den der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag im März 2023 erlassen hat, beschränkt den Kreml-Chef in seiner Wahl der Reise-Ziele stark. Rund 120 Länder, darunter auch Verbündete Russlands, erkennen die Zuständigkeit des Strafgerichtshofs an und haben das entsprechende Statut ratifiziert.
Putins Staatsbesuche trotz Haftbefehl: Russlands Präsident verdoppelt Auslandsreisen
Im Vergleich zu 2023 soll Putin die Zahl seiner Auslandsreisen im Jahr 2024 jedoch fast verdoppelt haben. Das geht aus einem Bericht der russischen staatlichen Nachrichtenagentur Tass hervor. In dem Bericht der Nachrichtenagentur heißt es, Putin sei im Jahr 2024 elfmal in andere Länder gereist. Das deckt sich ebenso mit Angaben des Kreml über Auslandsreisen des russischen Präsidenten.

Im Jahr 2023 sei Putin nach Kirgisistan, China, Kasachstan, Belarus, in die Vereinigten Arabischen Emirate und nach Saudi-Arabien gereist. Keines der Länder gehört zu den Vertragsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs. Auf der Liste der Reiseziele des Kreml-Chefs standen im Jahr 2024 China, Nordkorea, Vietnam, Usbekistan, die Mongolei, Aserbaidschan und Turkmenistan. Jeweils zweimal sei Putin nach Kasachstan und Belarus gereist. Anders als 2023 schien Putin 2024 die Folgen des Haftbefehls gegen ihn testen zu wollen.
Putin in der Mongolei: Russlands Nachbar missachtet internationalen Haftbefehl gegen Russlands Präsidenten
Die Mongolei erkennt den Internationalen Strafgerichtshof an. Nach dem Besuch des Kreml-Chefs im September hatte der Gerichtshof dem Land vorgeworfen, den Haftbefehl missachtet zu haben. „Die Mitgliedsstaaten und diejenigen, die die Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs anerkennen, sind verpflichtet, Personen, gegen die ein Haftbefehl des IStGH vorliegt, unabhängig von ihrer offiziellen Position oder Staatsangehörigkeit zu verhaften und auszuliefern“, hieß es vonseiten des Gerichtshofs. Der IStGH kann Haftbefehle zwar erlassen, vollstrecken müssen den Haftbefehl jedoch Staaten.
Der Kremlchef hätte eigentlich in der Mongolei festgenommen werden müssen. Allerdings wird das dünn besiedelte Land mit seinen gerade einmal 3,4 Millionen Einwohnern von den Großmächten Russland und China umschlossen und bemüht sich um ein ausgewogenes Verhältnis zu beiden mächtigen Nachbarn sowie zum Westen. Eine Festnahme Putins galt schon wegen der wirtschaftlichen Abhängigkeit von beiden Nachbarstaaten als unwahrscheinlich.
Putin-Haftbefehl wegen Kriegsverbrechen im Ukraine-Krieg – Kreml-Chef reist weniger ins Ausland
Dennoch: Im Vergleich mit der Zahl der Auslandsbesuche vor Beginn des Ukraine-Kriegs im Februar 2022 und vor Erlass des Haftbefehls gegen Putin sind elf Auslandsreisen nach wie vor wenig. Im Jahr 2019 noch war der russische Präsident 20 Mal ins Ausland gereist – darunter nach Frankreich, Italien und Finnland. An Treffen wie der G20-Gruppe der führenden Wirtschaftsmächte in Brasilien konnte Putin aufgrund des Haftbefehl 2024 nicht mehr teilnehmen – in Brasilien hätte Putin eine Festnahme riskiert.
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Der Haftbefehl gegen Putin war erlassen worden, weil er nach Ansicht des Gerichts im Angriffskrieg gegen die Ukraine für die Verschleppung ukrainischer Kinder nach Russland verantwortlich ist. Ukrainischen Angaben nach sollen Tausende Kinder nach Russland oder in russisch besetzte Gebiete der Ukraine gebracht worden sein. Russland weist die Vorwürfe zurück. (pav mit dpa)