Betreuungsanspruch für Grundschulkinder ab 2026: Gemeinde sorgt sich um Finanzierung

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Ab 2026 besteht ein Betreuungsanspruch für Grundschulkinder. (Symbolfoto) © Monkey Business 2/Imago

Eigentlich ist in Seeshaupt sparen angesagt – doch die nächste Ausgabe steht schon an: Ab 2026 haben nach und nach alle Grundschüler ein Recht auf einen Betreuungsplatz nach Schulschluss.

Seeshaupt – Die Gemeinde Seeshaupt muss dringend ihre Ausgaben in den Griff bekommen. Diese Warnung sprach Kämmerer Stefan Jocher beim Haushaltsbeschluss in der jüngsten Gemeinderatssitzung überdeutlich aus (siehe Kasten). Und trotzdem: Um weiteres Geldausgeben wird die Kommune nicht herumkommen – vor allem im Bereich „Soziale Sicherung“, wo neben dem Seniorenzentrum vor allem das Kinderhaus zu Buche schlägt.

Im Haushalt 2024 steht hier insgesamt ein dickes Minus von 1,3 Millionen Euro. Und jetzt steht also noch eine weitere Ausgabe ins Haus: der dringende Ausbau der Kindergarten- und Schulkindbetreuung.

Kindergartenplätze könnten schon in diesem Jahr nicht mehr ausreichen

Warum die erforderlich wird, stellte Geschäftsleiter Georg Bäck anhand einer Bedarfsanalyse dar. Während die Gemeinde Seeshaupt mit Krippenplätzen gut aufgestellt sei und diese auch in den nächsten Jahren „wohl ausreichend“ sein werden, hakt es bei der Betreuung der Kindergartenkinder und vor allem der Schulkinder. Schon mit Beginn des neuen Kindergartenjahres 2024/2025 könnten die Plätze nicht mehr ausreichen.

Und wenn der Bauwagen, in dem eine Gruppe des Kinderhauses Unterschlupf gefunden hat, im nächsten Jahr keine Betriebserlaubnis mehr bekommt, fehlt dann definitiv eine Gruppe. Die Empfehlung der Verwaltung: Es muss mindestens eine weitere Kindergartengruppe geschaffen werden.

Noch drängender ist das Problem aber bei den Grundschulkindern. Bayernweit haben ab 2026 alle Erstklässler und dann Jahr um Jahr auch die anderen Jahrgangsstufen einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz nach der Schule. Bis 2029 wird laut Prognose der Bedarf an Nachmittagsbetreuung für Schulkinder auf bis zu 80 Prozent steigen, so Bäck. Aktuell würden um die 60 Prozent der Seeshaupter Grundschulkinder im Kinderhaus-Hort betreut. Es wird also eng in den kommenden Jahren.

Überlegungen im Zeichen der angemahnten Sparsamkeit

Doch es gibt Lösungen: Geschäftsleiter Bäck erläuterte dem Gremium mehrere Ansätze, die verfolgt werden könnten. Dabei standen alle Überlegungen ganz im Zeichen der angemahnten Sparsamkeit.

Die günstigste Variante: eine Offene Ganztagsschule, angedockt an die Grundschule. Hier liegen Verantwortung und Kosten weitgehend beim Kultusministerium, der Besuch findet im Rahmen der Schulpflicht statt, die Betreuer müssten kein Fachpersonal sein. Würde man hingegen den Hort ausbauen, zahle das Defizit die Gemeinde. Außerdem sei diese Betreuungsform die teuerste – hier sei nämlich pädagogisches Fachpersonal erforderlich. Außerdem gäbe es noch weitere Mischformen, die es zu erwägen gelte.

Braucht die Gemeinde „externe Hilfe“?

Bäck empfahl dem Gemeinderat, sich nicht ad hoc auf ein Modell festzulegen, sondern „externe Hilfe“ heranzuziehen. Vor allem auch, weil die Kosten nicht aus dem Ruder laufen dürften. „Das Fatale ist, dass die Finanzkraft der Gemeinde so gut ist, dass sich das mindernd auf Förderungen in dem Bereich auswirkt“, so Bäck.

Dem stimmte Petra Eberle (GrAS) zu. „Wir brauchen einen professionellen Planer. Denn wir dürfen das Pädagogische nicht außer Acht lassen, und die Kosten auch nicht. Da ist eh die Frage: Was ist umsetzbar?“

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