Die noch amtierende Bundesregierung lässt weiter Afghanen nach Deutschland einfliegen. Über das Vorgehen ist zumindest ein beteiligter Beamter erzürnt.
Islamabad – Im Bundestagswahlkampf machte ein sogenannter Abschiebeflug von Deutschland nach Afghanistan von sich reden. Weil es erst der zweite seiner Art seit der Machübernahme der radikalislamischen Taliban in Kabul im Spätsommer 2021 war und er kurz vor dem Urnengang in der Bundesrepublik abhob, sah nicht nur die Opposition darin Symbolpolitik par excellence von der Regierung.
Mittlerweile schreiben wieder Flüge Schlagzeilen, die den entgegengesetzten Weg auf sich nehmen und Menschen aus Afghanistan nach Deutschland transportieren. Bereits am 25. Februar und damit zwei Tage nach der Wahl war ein in Pakistan gestartetes Charterflugzeug mit 155 besonders gefährdeten Afghanen in Berlin gelandet.
Flug von Afghanistan nach Deutschland: Offenbar nur eine Ortskraft unter 132 Passagieren
Nun folgte am Mittwoch (5. März) und damit nur gut eine Woche später eine Maschine, die Geflüchtete von Islamabad in die Hauptstadt Deutschlands brachte. 132 Passagiere waren an Bord, wie ein Sprecher des Bundesinnenministeriums laut der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mitteilte.
25 weitere Personen konnten den Angaben zufolge kurzfristig doch nicht mitfliegen, obwohl dies ursprünglich geplant war. Darunter soll sich eine ehemalige Ortskraft mit fünf Angehörigen befunden haben. Zu den Voraussetzungen für eine Einreise gehören unter anderem eine zweifelsfreie Identitätsklärung sowie eine umfassende Sicherheitsüberprüfung.
Wie der Focus berichtet, blieb somit nur eine weitere Ortskraft übrig, die im Flieger saß. Also eine Person, die der Bundeswehr oder der Bundespolizei während des Einsatzes in Afghanistan zugearbeitet hat und daher ins Visier der Taliban geraten könnte.
Bei den übrigen 131 Passagieren handele es sich um Familienangehörige, Kleinkinder sowie politisch und sexuell Verfolgte. Ihre Namen fanden sich entweder auf der Menschenrechtsliste des Auswärtigen Amtes oder im „Bundesaufnahmeprogramm“. Über Letzteres wurde bereits mehr als 45.000 Afghanen sowie ihren Familienangehörigen eine Aufnahme in Deutschland in Aussicht gestellt, wie das Bundesinnenministerium informiert.
Afghanen nach Deutschland geflogen: Trotz Zweifeln soll DNA-Test untersagt worden sein
Dem Bericht des Focus zufolge scheinen die Behörden bei der Einreise von Menschen aus Afghanistan aber durchaus ein Auge zuzudrücken. So würden Experten des Bundeskriminalamtes, der Bundespolizei und des Bundesamtes für Verfassungsschutz „kritisieren, dass sie auf enormen Druck und auf Anordnung des Auswärtigen Amtes in Berlin auch kritische Fälle durchwinken müssen“.
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Im aktuellen Fall sollen „arge Zweifel an der Familienzugehörigkeit eines jungen Mannes“ bestanden haben. Ein DNA-Test, der Aufschluss über das Verwandtschaftsverhältnis hätte geben können, sei untersagt worden. Heftige Vorwürfe. Aber das ist noch nicht alles.
Vorwürfe aus Afghanistan: NGOs sollen Menschen auf Asylantrag in Deutschland vorbereiten
In dem Artikel kommt ein Beamter zu Wort, der aus dienstrechtlichen Gründen nicht genannt werden dürfe, wie zu lesen ist. Dieser hält den Nichtregierungsorganisationen (NGOs) vor, sie würden in Afghanistan nach Menschen suchen, die per Asylantrag nach Deutschland reisen wollen. Und diese Personen obendrein auf Befragungen der deutschen Beamten vorbereiten.
„Fragen über Kontakte zu Talibankämpfern müssen strikt verneint werden“, wird die Focus-Quelle zitiert: „Details über politische Verfolgung, körperliche Gewalt und Gefängnis-Aufenthalte ergeben indes Pluspunkte.“
Das Magazin packt aber noch einen drauf. So soll in einem Antrag festgehalten worden sein, dass ein Mann wegen seiner Homosexualität in Afghanistan gefährdet sei. Doch als die Kontrolleure ihn auf seine sexuelle Orientierung angesprochen hätten, sei der Mann ausgeflippt und habe gewütet, er sei überhaupt nicht schwul. Der Focus-Autor schlussfolgert daher, NGO-Aktivisten hätten dem Afghanen beim Ausfüllen des Formulars die Hand geführt.
Kritik an Baerbock: „Das ist doch alles staatlich finanzierte Fluchthilfe“
Zum Abschluss des Rundumschlags wird noch ein nicht namentlich genannter hoher Berliner Regierungsbeamter zitiert. „Das alles ist doch staatlich finanzierte Fluchthilfe“, soll der Mann geschimpft haben: „Aber solange Ministerin Annalena Baerbock im Auswärtigen Amt sitzt, wird das wohl so weitergehen.“
Da sich Union und SPD zumindest bereits auf neue Sondervermögen und eine Reform der Schuldenbremse geeinigt haben, kann er wohl bald aufatmen. Die Neuauflage der Koalition aus Union und SPD scheint so langsam Formen anzunehmen.
Und mit CDU und CSU in Regierungsverantwortung dürfte sich der Wind beim Thema Afghanistan-Flüge schnell drehen. Diverse Politiker der Union, darunter Bayerns Innenminister Joachim Herrmann, setzten sich bereits lautstark für ein Ende der Aufnahmeprogramme ein. Stattdessen fordern sie größere Anstrengungen für weitere Abschiebeflüge nach Afghanistan.
Dem noch amtierenden Bundeskanzler Olaf Scholz soll das aktuelle Vorgehen bereits eine Strafanzeige eingebracht haben. Eine Anwaltskanzlei aus Konstanz wirft dem SPD-Politiker vor, gegen Paragraf 97 des Aufenthaltsgesetzes zu verstoßen. Dieser behandelt das „Einschleusen mit Todesfolge“. (mg)