Der umstrittene Einflug von 132 Afghanen beschäftigt Medien, Politik und Bevölkerung. Jetzt stellt eine Anwaltskanzlei aus Konstanz Strafanzeige gegen Olaf Scholz – Auswärtiges Amt wehrt sich.
Konstanz - Nachdem eine Gruppe von 132 afghanischen Flüchtlingen per Charterflugzeug aus Islamabad nach Berlin eingeflogen wurde, hat eine Anwaltskanzlei aus Konstanz am Bodensee Strafanzeige gegen den noch amtierenden Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) gestellt.
Bereits im Vorfeld ist durch den Vorsitzenden der Bundespolizeigewerkschaft, Heiko Teggatz, ein Brandbrief aufgesetzt worden, in dem dieser einen sofortigen Stopp des Bundesaufnahmeprogramms verlangte. Problem sei demnach die Auswahl der Einreisenden durch Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und die Vorlage vermeintlicher „Proxy Pässe“, die durch die Taliban ausgestellt worden sein und demnach über keine internationale Gültigkeit verfügen sollen. Auch die Union fordert seit Kurzem den Stopp der umstrittenen Afghanistan-Flüge.
Nach Anwaltskanzlei soll massiver Verstoß gegen Aufenthaltsgesetz vorliegen
Laut Einschätzung der Kanzlei mit Sitz in Konstanz habe die Bundesregierung in insgesamt 147 Fällen gegen § 97 des Aufenthaltsgesetzes verstoßen. Demzufolge liege gegen Scholz der Vorwurf des „Einschleusen mit Todesfolge“ vor. Darüber hinaus wirft die Kanzlei Olaf Scholz die Gefährdung der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland vor.
Der Vorwurf lautet, es gebe keinerlei belastbare Rechtsgrundlage für die Einführung der afghanischen Passagiere. Außerdem klagt die Kanzlei an, dass die Bundesrepublik Deutschland die Kosten für die Passagiere trage, denen gegenüber man keinerlei Verpflichtung zum Einflug habe. Jedoch liege eine Verpflichtung gegenüber den Bürgern vor, „jegliche Belastungen fernzuhalten“. Scharfzüngig kritisiert der Anwalt am Ende des Schreibens, „dass Tausende Bürger zwangsweise für parteipolitische Manöver des Kanzlers aufkommen müssen.“
Auswärtiges Amt: Bei Geflüchteten aus Afghanistan handelt es sich um von Taliban-Terroristen verfolgte Menschen
Laut dem Anwalt für Wirtschafts- und Strafrecht liege ein Verstoß gegen das „Schleuseverbot“ vor. Im aufgesetzten Schreiben heißt es, der eigentliche Zweck des Fluges sei, Ortskräfte der Bundeswehr zurückzuholen. Unter den 157 Passagieren sollen sich aber lediglich zwei davon befunden haben, was im Widerspruch zum Schreiben der Polizeigewerkschaft steht. Demnach gehe es nämlich um drei ehemalige Ortskräfte.
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Tatsächlich gehe es allerdings – so ein Sprecher des Auswärtigen Amtes – bei den Geflüchteten aus Afghanistan um von Taliban-Terroristen verfolgte Menschen. Darunter seien neben den Ortskräften auch Menschenrechtsaktivistinnen, Journalisten sowie 57 schutzsuchende Minderjährige. 25 weiteren Menschen sei der Flug verwehrt worden, „weil die Bundespolizei auf mögliche Unstimmigkeiten der Dokumente hingewiesen hat“, heißt es laut Innenministerium. Die zurückgestellten Fälle würden nun behördlich geprüft.