Marktsonntag in Peiting: Nicht mehr alle Geschäfte dürfen öffnen
Wenn in Peiting Marktsonntag ist, dürfen künftig nicht mehr alle Geschäfte im Ort aufsperren. Der Gemeinderat hätte sich am liebsten gegen diese Änderung gestellt.
Peiting – Der Peitinger Marktgemeinderat war schon fast am Ende seiner öffentlichen Sitzung angekommen, als Bürgermeister Peter Ostenrieder noch ein „schwieriges Thema“ aufmachte. Die Marktsonntage, die in Peiting drei bis vier Mal im Jahr stattfinden, können nicht mehr gleichzeitig als verkaufsoffene Sonntage gelten. „Das ist nicht erlaubt“, machte der Rathauschef klar.
Grund ist eine Verordnung im Ladenschlussgesetz, die das Aufsperren von Läden an Sonntagen nur während Märkten, Messen und vergleichbaren Veranstaltungen erlaubt – und nur, wenn die Geschäfte auch in direkter Umgebung zum Veranstaltungsort liegen. Die Menschen sollten wegen des Markts und nicht wegen der geöffneten Läden zum Einkaufen gelockt werden, erklärte Geschäftsleiter Stefan Kort den Hintergrund der Verordnung.
Ladenschluss-Verordnung: In Peiting dürfen an Marktsonntagen nicht mehr alle Geschäfte öffnen
In anderen Kommunen hat man sich diesem Thema schon vor einiger Zeit angenommen. So entschied etwa der Schongauer Stadtrat bereits im Dezember 2021 zähneknirschend, dass an Marktsonntagen nur noch Geschäfte in der Altstadt öffnen dürfen. Peiting sei bei diesem Thema ein „Nachzügler“, räumte Ostenrieder ein. Während Corona habe man die Verordnung nicht vollzogen, aber jetzt sei die Marktgemeinde „angemahnt worden, das zu machen“.
Die Mehrheit der Gemeinderäte zeigte sich alles andere als begeistert darüber, dass an den Marktsonntagen künftig nur noch die Geschäfte im Ortskern aufmachen dürfen. „Der Markt Peiting ist ein Markt“, echauffierte sich etwa Franz Seidel (BVP). „Da sollte jeder aufsperren können, der will.“
Kreiskämmerer Merk: „Muss dagegen stimmen, um ein Zeichen zu setzen“
Das sah auch Norbert Merk (CSU) so, der sich als Kreiskämmerer zwar als „gesetzestreuen Beamten“ sieht, aber die Sinnhaftigkeit der Ladenschluss-Verordnung dennoch in Frage stellt. „Zum Schluss schaden wir damit der Gewerbesituation“, meinte er. Merk sagte auch, dass ohnehin immer mehr Menschen im Internet statt vor Ort einkaufen würden. „Ich muss dagegen stimmen, um ein Zeichen zu setzen.“
Stefan Kort wies das Gremium darauf hin, dass es im Grunde keine andere Wahl habe, als für die Verordnung zu stimmen. „Der Sonn- und Feiertagsschutz hat Verfassungsrang“, erklärte er. Da komme auch das Landratsamt nicht aus, das die Verordnung in jedem Fall durchsetzen müsse – selbst, wenn der Gemeinderat den Beschluss nicht fasst. Und dann könnten die Regelungen für Geschäfte an Marktsonntagen sogar noch strenger ausfallen, als es jetzt der Fall ist. Beispielsweise, indem das angebotene Sortiment eingegrenzt wird. Insgesamt habe man aktuell eine recht „ladenfreundliche Regelung“, sagte Merk.
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Auch Bürgermeister Ostenrieder wies darauf hin, dass der „Schuss nach hinten losgehen“ könnte, wenn sich das Gremium gegen die Verordnung stellt. Zudem würde sich für die meisten Geschäfte in Peiting nicht viel ändern. Der Bürgermeister sprach von drei Läden, die wegen der neuen Verordnung wohl nicht mehr an den Marktsonntagen öffnen dürften.
Gemeinderat Thomas Elste (Grüne) schlug vor, den Geltungsbereich der Marktsonntage auf einen zweiten Ortsbereich auszuweiten. Das wies der Bürgermeister aber zurück. Mit Blick auf die Zahl der Händler, die seit Corona deutlich geschrumpft ist, sei ein „zweiter Marktstandort utopisch“ – so schön Ostenrieder das auch finden würde. Letztlich sprach sich das Gremium mehrheitlich für den Beschluss aus. Fünf Räte stimmten dagegen.
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