Haslberger gibt Genehmigung für Saurüsselalm zurück - Betrieb soll trotzdem weitergehen

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Was wird aus der Saurüsselalm? Die Zukunft des Betriebs ist auch nach der jüngsten Verhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof offen. Der Eigentümer will einen neuen Bauantrag vorlegen. © Thomas Plettenberg

Franz Haslberger hat die Baugenehmigung für seine Saurüsselalm an das Landratsamt zurückgegeben. Er will einen neuen Antrag stellen. Doch was bedeutet das nun? Der Betrieb, sagt Haslberger, geht erstmal weiter.

Bad Wiessee - Alles auf Anfang heißt es im Genehmigungsverfahren für die Saurüsselalm. Franz Haslberger hat die vor drei Jahren erteilte Baugenehmigung an das Landratsamt zurückgegeben und will einen neuen Antrag stellen. Damit ist der Großgrundbesitzer am Donnerstag (12. September) einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zuvorgekommen. Doch was bedeutet das nun für die Alm? „Wir arbeiten erst einmal weiter“, ließ der Sprecher Haslbergers nach der Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof verlauten. Heißt: Die Saurüsselalm bleibt offen, sofern die Behörden den Eigentümer gewähren lassen.

Haslberger will zügig Unterlagen für neuen Bauantrag einreichen

Wie die Konsequenz aus Haslbergers Rückzug aussieht, war kurz nach dem Prozess nur schwer zu eruieren. Muss die Saurüsselalm nun von heute auf morgen schließen? Immerhin ist mit der Rücknahme des Bauantrags auch die Genehmigung der Nutzungsänderung erloschen. Zumindest am Donnerstag war von einer Schließung der Alm aber nicht die Rede. Sie bleibe erst einmal geöffnet, man werde zügig die Unterlagen für den neuen Bauantrag bei der Gemeinde einreichen, sagte Haslbergers Sprecher. Demnach solle es einen „überarbeiteten Bauantrag mit einer neuen Betriebsbeschreibung und geänderten Bauplänen“ für die bei der Schickeria so beliebte Alm im Söllbachtal geben. Besonders spannend wird dabei sein, wie die neue Betriebsbeschreibung aussieht – eine Umkehr zur einfachen Versorgerhütte für Wanderer und Radler scheint eher unwahrscheinlich.

Eigentümer rechnet in Erklärung mit klagendem Verein ab

In einer Erklärung lässt Haslberger keinen Zweifel daran, dass er den Betrieb der Saurüsselalm fortsetzen möchte. Er setze dabei auf „einen konstruktiven Austausch“ zwischen dem Landrat, der Gemeinde und dem Verein zum Schutz der Bergwelt, heißt es. Zugleich nutzt der Unternehmer in seiner Erklärung die Gelegenheit, um mit dem klagenden Naturschutzverband abzurechnen. Er spricht von „unaufhörlichen Angriffen einzelner Aktivisten“, die letztlich zu der Entscheidung geführt hätten, die Baugenehmigung zurückzugeben. Bei dem „jahrelangen Gerichtsprozess“ sei aufseiten des Klägers „jegliches Maß verloren gegangen“. In der Vergangenheit waren sowohl alle gerichtlichen als auch außergerichtlichen Einigungsversuche zwischen den verschiedenen Parteien gescheitert.

Wird das Landratsamt gegen den Betrieb der Alm einschreiten?

Mit seinem neuen Antrag spielt Haslberger den Ball nun zurück an Gemeinde und Landratsamt. Die Kreisbehörde erklärte in einer ersten Reaktion: „Das Landratsamt wird zeitnah Kontakt mit der Gemeinde Bad Wiessee und dem anwaltlichen Vertreter des Bauherrn aufnehmen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.“ Der Verzicht auf die Baugenehmigung bedeute zunächst nur, „dass ein weiterer Betrieb der Saurüsselalm formell baurechtswidrig wäre“, erklärt eine Sprecherin. Doch was heißt das konkret für Haslberger und seine Alm? Es stehe im Ermessen des Landratsamtes als Bauaufsichtsbehörde, „gegebenenfalls bauaufsichtliche Maßnahmen“ gegen den Weiterbetrieb einzuleiten. Mildestes Mittel sei stets die Forderung eines neuen Bauantrags, schärfstes Mittel der Erlass einer Beseitigungsanordnung. So weit dürfte es wohl kaum kommen. Seitens der Verwaltung müsse stets das mildeste Mittel gewählt werden, teilt das Landratsamt mit. Viel zu befürchten hat Haslberger also offenbar nicht.

Verein zum Schutz der Bergwelt hätte sich Grundsatz-Urteil gewünscht

Mit der Rücknahme des Bauantrags durch Haslberger war die Klage des Vereins zum Schutz der Bergwelt schlagartig gegenstandslos. Die Vertreter des Vereins betrachten das Ergebnis der Verhandlung „mit einem lachenden und einem weinenden Auge“, wie Vorsitzende Sabine Rösler erklärt. Der Verein hätte sich ein Grundsatzurteil zu dem Thema gewünscht. Damit wäre – auch im Hinblick auf ähnliche Vorhaben – endgültig geklärt gewesen, „was im Außenbereich zulässig ist und was nicht“, sagt Rösler. Das wäre durchaus auch im Sinne des Landratsamtes gewesen. Die Behörde erklärt: „Das Gericht hatte sich mit der Frage der Privilegierung der Alm erkennbar schwergetan und hatte angekündigt, im Falle eines Urteils eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zulassen zu wollen.“ Dies, so die Kreisbehörde weiter, hätte es dem Bauherrn und dem klagenden Verein ermöglicht, zu dieser Rechtsfrage „eine aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zu erwirken“. Auch das Landratsamt Miesbach hätte ein solches Urteil „sehr begrüßt“.

gab

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