Streit um Saurüsselalm: Haslberger kommt Negativ-Urteil zuvor

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Während der Verhandlung: Sabine Rösler (l.), Vorsitzende des klagenden Vereins zum Schutz der Bergwelt. Sie hätte sich ein Grundsatz-Urteil zur Alm-Frage gewünscht. © Sigi Jantz

In der Berufungsverhandlung um die Saurüsselalm gab es eine faustdicke Überraschung: Franz Haslberger zog seinen Bauantrag zurück. Damit war der Prozess vor dem Verwaltungsgerichtshof hinfällig. Aufgeben will der Großgrundbesitzer aber nicht.

Bad Wiessee/München - Der Zwist um die Saurüsselalm im Wiesseer Söllbachtal ist fast so alt wie der alpine Hotspot selbst. Beantragt als einfacher Wander-Einkehr, ist die Alm zum Lieblingsziel der Schickeria geworden, die hier bei Champagner das Bergidyll genießt. Gegen diese Art des Betriebs klagt der Verein zum Schutz der Bergwelt (VzSB). Jetzt fand die zweite Runde vor Gericht statt. Richter Felix Koehl rollte in der Berufungsverhandlung vor dem Münchner Verwaltungsgerichtshof den Fall noch einmal von vorne auf.

Die vom Miesbacher Landratsamt erteilte Genehmigung für die Saurüsselalm hat zum Teil unterkellerte Anbauten erlaubt. Darüber hinaus durfte Wirt Martin Frühauf zu 15 Sonderveranstaltungen pro Jahr in der ursprünglich landwirtschaftlich genutzten Hütte einladen. Viele Promis nahmen das Angebot gerne an, die Gäste ließen sich teils mit Pkw zur Hüttengaudi durch die Natur kutschieren.

Haslberger-Anwalt: Mandant sei kein „gieriger Investor“

Allerdings liegt die Alm im sogenannten Außenbereich, also weit entfernt von zusammenhängender Bebauung. Der Außenbereich ist sogenannten privilegierten Vorhaben vorbehalten. Dazu zählen etwa solche, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen. Gastronomiebetriebe sind grundsätzlich nicht privilegiert. Ausnahmsweise können sie zugelassen werden, wenn sie zur Grundversorgung der Allgemeinheit notwendig sind, erklärte der Vorsitzende Richter Koehl in der Verhandlung. Dies sei hier wegen des „erlebten Naherholungsdrucks“ der Fall, argumentierte Haslberger-Anwalt Herbert Kaltenegger. Pro Jahr kämen 80.000 Gäste. Sein Mandant sei kein „gieriger Investor”, sondern vielmehr von der Gemeinde Bad Wiessee gebeten worden, die Alm zu betreiben. „Herr Haslberger braucht keine Hütte”, betonte der Anwalt.

Klagender Verein kritisiert auch An- und Abfahrtsverkehr zur Alm

Sabine Rösler, Vorsitzende des klagenden Vereins zum Schutz der Bergwelt, argumentierte, dass ursprünglich nur wenige Wanderer in dem Bereich unterwegs gewesen seien. Ein gastronomischer Bedarf habe nicht bestanden, sondern sei erst mit dem Umbau der Saurüsselalm erzeugt worden. Speziell der An- und Abfahrtsverkehr sei „nicht lustig für die Tiere“. Wenn es nur um den Bedarf der Wanderer gehe, warum dann die geschlossenen Veranstaltungen?

Events sollen Wirtschaftlichkeit der Alm sicherstellen

Das konnte Peter Bachmann, der Anwalt der Gemeinde, erklären: Die Events sollen die Wirtschaftlichkeit der „klassischen Almhütte” sichern. Mit der Beschränkung auf 15 Veranstaltungen sei die Hütte im Vergleich zu anderen ohnehin „stark reglementiert“. Der gastronomische Bedarf habe schon vorher bestanden und sei durch den Erfolg der Hütte bestätigt worden. Die übrigen Hütten in der Umgebung hätten den Bedarf schon deshalb nicht decken können, weil sie laut Wander-Apps nur über mittelschwere oder schwere Wege erreichbar seien.

Bürgermeister steht hinter dem Betrieb der Saurüsselalm

Wiessees Bürgermeister Robert Kühn betonte ebenfalls, dass es die Saurüsselalm „zur Versorgung unserer Wanderer braucht”. Der Gemeinderat sei mit Einheimischen besetzt, die am besten über die Sinnhaftigkeit der Nutzungsänderung entscheiden könnten. Auch gegen das Argument, die Genehmigung könnte Präzedenzwirkung haben, wehrte sich der Rathauschef: Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens bedeute nicht, dass „wir das Feuer freigeben“.

Erstinstanzlich ist die Klage damals abgewiesen worden. Berufungsrichter Koehl ließ jedoch keinen Zweifel daran, dass er die Baugenehmigung für rechtswidrig hält: „Das Gesetz gibt‘s nicht her.” Als nicht privilegiertes Vorhaben beeinträchtige die Wirschaft die natürliche Eigenart der Landschaft. Mit der Rücknahme des Bauantrags hat Haslberger ein Urteil vermieden.

Haslberger will nun überarbeiteten Bauantrag einreichen

Sie sei „total erleichtert“, dass das Gericht die Rechtsauffassung des Vereins bestätigt habe, sagte Rösler nach der Verhandlung. Auch wenn sie sich ein Grundsatzurteil mit Präzedenzwirkung gewünscht hätte. Haslbergers Sprecher kündigte an, einen überarbeiteten Bauantrag mit einer neuen Betriebsbeschreibung und geänderten Bauplänen einzureichen. Haslbergers Anwalt deutete bereits in der Verhandlung an, dass sein Mandant bei der Gemeinde einen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans stellen werde. Der Gemeinderat hätte dann einen planerischen Ermessensspielraum und könnte den jetzigen Schwarzbau legalisieren.

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