Streit um Luxus-Hütte in Bad Wiessee kommt vor Gericht: Bleibt es beim geforderten Abriss?

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Mitten im Wiesseer Bergwald liegt die private Hütte, die zu einem hübschen Ferienhäuschen umgebaut wurde. Die Entscheidung, ob das Bauwerk abgerissen werden muss, liegt beim Verwaltungsgericht. © THOMAS PLETTENBERG

Eine zum schicken Ferienhäuschen umgebaute Hütte im Wiesseer Bergwald: Dieser Vorgang hatte 2022 für Furore gesorgt. Nun wird das Verwaltungsgericht wohl über das Schicksal der Hütte entscheiden.

Bad Wiessee - Im März 2022 war das hübsche Domizil oberhalb des Breitenbachtals erstmals in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Wanderern und Gemeinderäten war das kleine Bauwerk aufgefallen, nachdem es aufwendig saniert, mit breiter Fensterfront sowie Terrasse mit Seeblick und allerlei Schnickschnack wie einem beheizbaren Holzzuber ausgestattet worden war. Hier sei wohl aus einer alten Jagdhütte ein privates Ferienhäuschen entstanden, lautete die allgemeine Vermutung. Die Bitte um Überprüfung kam im Gemeinderat offiziell auf den Tisch – und fand Gehör.

Landratsamt sagt: Bestandsschutz der Hütte ist erloschen

Kurz darauf stattete die Bauaufsicht des Landratsamtes dem kleinen Chalet einen Besuch ab und prüfte die Umbaumaßnahmen. Das Ergebnis war deutlich und für den Eigentümer – einen im Tal ansässigen Unternehmer – eine bittere Pille: Weil die ursprüngliche Identität der Hütte durch die Umbauten verloren gegangen sei, sei auch der Bestandsschutz, der üblicherweise für solch alte Bauwerke gelte, erloschen. Komplettabbruch! So lautete das Urteil der Kreisbehörde.

Eigentümer hat gegen Abrissverfügung Klage eingereicht

Im September 2022 schickte das Landratsamt die Anordnung zur Beseitigung raus, kurz darauf reichte der Eigentümer beim Bayerischen Verwaltungsgericht München Klage gegen die Abrissverfügung ein. Fast auf den Tag genau zwei Jahre später findet nun die Verhandlung an Ort und Stelle statt. „Der Gerichtstermin ist für den 25. September angesetzt“, bestätigt das Landratsamt Miesbach auf Nachfrage. In der Behörde ist man zuversichtlich, dass das Thema danach schnell zu den Akten gelegt werden kann: „Wir gehen davon aus, dass das Verfahren bei diesem Termin abgeschlossen wird“, heißt es. Weitere Sitzungen und Termine seien daher vorerst nicht geplant.

Kreisbehörde: Urteil zugunsten des Klägers wäre „extrem bitter“

Tatsächlich könnte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eine wichtige Signalwirkung haben. Wird hier das konsequente Vorgehen des Landratsamtes gestützt? Oder lässt das Gericht Milde gegenüber dem Bauherrn walten, mit der Folge, dass die Hütte weiter bestehen darf? Ein Urteil zugunsten des Klägers „wäre extrem bitter für unsere Behörde“, macht Landratsamtssprecherin Sabine Kirchmair deutlich. Immerhin entscheide das Landratsamt in diesen Fällen nach Recht und Gesetz. Und gerade im Tegernseer Tal sind Schwarzbauten, auch im Außenbereich, keine Seltenheit.

Anordnung zur Komplettbeseitigung „eher selten“

„Es kommt immer wieder vor, dass Bauherren den zulässigen Rahmen verfahrensfreier Baumaßnahmen überschreiten“, erklärt das Landratsamt. Meistens ist es dann mit einer nachträglichen Genehmigung oder teilweisen Rückbauten getan. Dass ein solches Vorgehen zum kompletten Erlöschen des Bestandsschutzes und zur Anordnung der Beseitigung des gesamten Gebäudes führe, sei „eher selten“, räumt die Behörde ein. Der Bauherr sei im Laufe des Verfahrens – wie gesetzlich vorgeschrieben – angehört worden und habe sich über seinen Anwalt auch geäußert. An der Entscheidung hat das nichts geändert: „Vom Erlass der Anordnung konnte auch unter Berücksichtigung der vorgetragenen Argumente nicht abgesehen werden“, teilt das Landratsamt mit. Die endgültige Entscheidung liegt nun also beim Verwaltungsgericht.

Es ist übrigens nicht der einzige Hütten-Streit, der in diesem Monat vor Gericht ausgetragen wird: Neben dem privaten Chalet geht es am Donnerstag, 12. September, auch um die Zukunft von Franz Haslbergers prominente Saurüsselalm.

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