Saurüsselalm vor neuem Urteil
Am Donnerstag, 12. September, findet vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München die Berufungsverhandlung zur Saurüsselalm statt. Es geht erneut um die Baugenehmigung und um den Gastrobetrieb mit 15 Sonderveranstaltungen, auch wenn die Alm seit Dezember 2021 geöffnet hat. Der Verein zum Schutz der Bergwelt als Kläger erwartet ein „richtungsweisendes Urteil“ für den gesamten bayerischen Alpenraum.
Bad Wiessee/München - Seit Dezember 2021 hat die Saurüsselalm hoch über dem Söllbachtal geöffnet. Ebenso lange wird um sie gestritten. Wenn am Donnerstag, 12. September, ab 11 Uhr im Sitzungssaal 1 des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in München der Berufungsprozess öffentlich verhandelt wird, dann geht es nicht nur um die Baugenehmigung als solche und den Gastrobetrieb mit 15 Sonderveranstaltungen. Erwartet wird ein „richtungsweisendes Urteil“ für den gesamten bayerischen Alpenraum.
Zur Erinnerung: Der Verein zum Schutz der Bergwelt (VzSB) klagte bereits gegen Baugenehmigung durch das Landratsamt, unterlag jedoch nach einer Verhaltung vor Ort im Juni 2022. Dass vom Gericht zumindest die ursprünglich angesetzten 15 Sonderveranstaltungen verboten wurden, war ein Teilerfolg für die Kläger. Sowohl der Verein (vertreten durch die Würzburger Kanzlei Baumann Rechtsanwälte), als auch Alm-Eigentümer Franz Haslberger (vertreten durch die Münchner Kanzlei Labbé & Partner) legten Berufung ein. Sie wurde zugelassen – „wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils“, wie es in der Ankündigung des Gerichts zum Termin heißt. Weil im Rahmen eines vom Senat durchgeführten Erörterungstermin dann keine Einigung der Parteien zustande kam, geht es jetzt noch einmal ums Ganze. „Die Sach- und Rechtslage wird nach Ansicht des Senats neu bewertet“, erklärt VGH-Sprecher Florian Schlämmer, der darauf verweist, dass es sich strenggenommen um zwei Verfahren handle, nämlich die beiden Berufungsklagen von Verein und Haslberger. Das Gericht mit dem Vorsitzenden Richter Felix Koehl werde freilich auf bereits vorliegende und ermittelte Fakten zurückgreifen, so der Sprecher. Beklagt ist der Freistaat Bayern mit dem Landratsamt Miesbach als dessen verlängerter Arm. Beigeladen ist die Gemeinde Bad Wiessee.
Gewinnmaximierung darf nicht zu ungesteuertem Wildwuchs führen“
Für den VzSB hat die Auseinandersetzung um die Alm und die Maßnahmen in deren Umfeld grundsätzliche Bedeutung. Schließlich solle die „idyllisch und einsam gelegene Alm, die bisher ausschließlich landwirtschaftlich genutzt wurde und ein landschaftliches Kleinod darstelle“, dauerhaft in eine „Eventgaststätte ohne jeden Bezug zum Almbetrieb“ umgewandelt werden. „Abgesehen von den vielen nicht genehmigten Baumaßnahmen im Umfeld und der Überschreitungen der Baugenehmigung halten wir eine solche Genehmigung im absoluten Außenbereich und in einem derart sensiblen Naturraum für unvertretbar“, so Vize-Vorsitzender Lorenz Sanktjohanser im Vorfeld. „Die langen Öffnungszeiten für Hüttenabende und geschlossene Veranstaltungen mit dem damit verbundenen Lärm sowie der Shuttleverkehr bis tief in die Nacht sind dabei für die Natur besonders schädlich.“ Nach Ansicht der Kläger hätte die Genehmigung erhebliche Präzedenzwirkung für andere Hüttenstandorte im Landkreis. „Jeder Eigentümer könnte sich künftig auf diese Entscheidung berufen.“ Nach Ansicht der anerkannten Umweltvereinigung sei auch im sonstigen bayerischen Alpenraum, etwa am Jenner oder an der Kampenwand, das Interesse an der Eventgastronomie in möglichst exklusiven und landwirtschaftlich exponierten Bereichen deutlich spürbar. „Dass solche Konzepte wirtschaftlich interessant und erfolgreich sind, kann nicht der Maßstab sein“, so Sanktjohanser. Angesichts des nahen Ballungsraums München und der touristischen Attraktivität der Region sei die Nachfrage „praktisch unbegrenzt“. „Die Gewinnmaximierung darf nicht zu einem ungesteuerten Wildwuchs führen“, sagt Sanktjohanser, der vom Gericht eine Klärung der Rechtslage erwartet.
Bedauerlich, dass diese Angelegenheit vor Gericht gelandet ist.“
Auch Franz Haslberger äußert sich im Vorfeld. Es sei bedauerlich, dass diese Angelegenheit vor Gericht gelandet sei, lässt er durch einen Sprecher schriftlich mitteilen. „Bis zuletzt hofften wir darauf, die Streitpunkte sachlich und aus der Sicht aller Betroffenen am Runden Tisch zu klären. Leider zeigte sich der Verein gegenüber einem solchen Termin verschlossen und verweigerte konsequent die von verschiedenen Seiten vorgeschlagenen Gespräche“, so der Sprecher.