„Habe gesagt, dass ich nicht will“: Heizungsableser (63) belästigt 20-Jährige in ihrer Wohnung

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Vor Gericht stand ein Heizungsableser. © DPA

Erst war er im Keller beschäftigt. Dann kam er in die Wohnung der 20-Jährigen. Ein Heizungsableser soll einer jungen Frau zu nahe gekommen sein.

Wolfratshausen - Der Austausch eines Stromzählers hatte für eine 20-jährige Waldramerin am 19. Oktober des vergangenen Jahres sehr unangenehme Folgen. Ein Angestellter eines Energieanlagenunternehmens erledigte im Keller zwar zunächst seine Pflicht, bedrängte aber danach die junge Frau in ihrer Wohnung. Eine unerwünschte Umarmung und ein Kuss auf den Mund veranlassten sie zu einer Strafanzeige wegen sexueller Belästigung.

Weil sich der Mann auch während der Verhandlung am Amtsgericht uneinsichtig zeigte, erhöhte Richter Helmut Berger die im Strafbefehl vorgesehene Geldbuße von 2500 Euro auf 7200 Euro. „Ich habe mich nur nett mit ihr unterhalten“, behauptete der Angeklagte.

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Er schilderte den Ablauf seines Besuchs so: Im Keller des Hauses habe er sich zunächst mit der gelernten Konditorin unterhalten – etwa über das Thema Kuchen. Er wollte sich seinen Ausführungen zufolge zu einem späteren Zeitpunkt eine Torte bei ihr bestellen. Soweit deckte sich die Darstellung auch mit der der jungen Frau. „Deshalb habe ich ihm die Telefonnummer der Bäckerei, in der ich damals arbeitete, und meine Handynummer gegeben“, bestätigte die Waldramerin.

Er umarmte und küsste die Frau: 63-Jähriger wegen Belästigung vor Gericht

Spätestens als der Mann sie kurz vor der Verabschiedung nach einer möglichen Verabredung am Wochenende gefragt hatte, hätten bei ihr jedoch die ersten Alarmglocken geschrillt. „Ich hatte ihm gesagt, dass ich in einer festen Beziehung bin und das nicht will“, erklärte sie. Trotz dieser klaren Ansage umarmte sie der Mann und küsste sie auf den Mund. Der 63-Jährige stritt diesen Vorwurf vehement ab und verwies auf seine damalige Erkältung. Wegen seiner laufenden Nase habe er die Frau sogar noch von sich weg gestoßen. „Erzählen Sie mir keinen Unsinn“, ärgerte sich Richter Berger.

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Er hielt dem Penzberger vor, dass er im Polizeiverhör nichts von seiner vermeintlichen Erkrankung erwähnt hatte. Berger empfahl dem 63-Jährigen, auf seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zu verzichten und der Frau somit eine Vernehmung vor Gericht zu ersparen.

Opfer erlitt Panikattacke - Angeklagter zwingt sie zur Aussage

Unmittelbar nach dem Vorfall hatte sie eine Panikattacke erlitten und erschien deshalb nicht belastbar. Der Angeklagte verweigerte sein Geständnis, sodass die Waldramerin eine Aussage vor dem Amtsgericht machen musste musste. Da sie die dies glaubwürdig und ohne Belastungseifer gemacht habe, sah der Staatsanwalt den Nachweis für die Anklage erbracht. Er forderte 120 Tagessätze zu je 50 Euro – insgesamt also eine Strafe von 6000 Euro. Die Rechtsanwältin plädierte für einen Freispruch ihres Mandante. Das bemühen war vergeblich: Sie musste erleben, wie der Richter das Strafmaß auf 90 Tagessätze zu je 80 Euro festsetzte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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