Schwarzbauten: Verwaltungsgericht München verkündet Entscheidung

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Nach der mündlichen Verhandlung über die Abrissanordnungen für die drei Schwarzbauten in Wolfratshausen hat das Verwaltungsgericht München seine Entscheidung bekannt gegeben.

München/Wolfratshausen - Die Untere Bauaufsichtsbehörde am Landratsamt in Bad Tölz machte Anfang vergangenen Jahres Nägel mit Köpfen: Sie stellte dem Bauherrn und seiner Tochter, inzwischen Eigentümerin der mittlerweile bundesweit bekannten Einfamilienhäuser am Isarspitz in Wolfratshausen, Beseitigungsanordnungen zu. Die vom Kreisbauamt als Schwarzbauten klassifizierten Immobilien müssen abgerissen werden. Gegen diese Anordnung klagten Bauherr und Eigentümerin wie berichtet vor dem Verwaltungsgericht (VG) München. Nach der mündlichen Verhandlung berichtet der Pressesprecher des VG, Dr. Matthias Prinzler, am Freitag auf Nachfrage unserer Zeitung: Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts München hat die Klagen abgewiesen.

In der Verhandlung am Donnerstagnachmittag (wir berichteten) hatte der Vorsitzende Richter Johann Oswald mit insgesamt sechs Klagen, die sich gegen den Freistaat Bayern richteten, zu tun. Neben den Beseitigungsanordnungen kamen die Duldungsanordnungen auf den Prüfstand. Letztere verlangen von der Eigentümerin der Einfamilienhäuser am Isarspitz 24, 24a und 25 formal die Duldung des Abbruchs ihrer drei Immobilien. Das VG wies die Klagen laut Prinzler allesamt ab. Den Streitwert legte das Gericht auf 1,2 Millionen Euro fest. Auf Basis dieser Summe berechnet das Gericht die Gerichtskosten, und die Anwälte legen aufgrund des Streitwerts ihre Honorarforderungen fest.

Ebenfalls abgewiesen hat das Verwaltungsgericht die von einer Mietpartei erhobene Klage gegen die Duldungsanordnung. In dieser Sache legte der Vorsitzende Richter den Streitwert auf 12 500 Euro fest.

Schwarzbauten in Wolfratshausen
Die Untere Bauaufsichtsbehörde besteht auf dem Abriss der drei Schwarzbauten am Isarspitz in Wolfratshausen. © Sabine Hermsdorf-Hiss

Verwaltungsgericht lässt Berufung gegen Entscheidung nicht zu

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Schon in der rund einstündigen Verhandlung am Donnerstag hatte Oswald den Klägern und dem Vertreter des Freistaats, der Jurist Rainer Schömig, deutliche Hinweise mit Blick auf die Entscheidung gegeben, die er zu treffen gedenke: „Der Bauherr ist selbst verantwortlich, ob er sich an die Baupläne hält. Tut er das nicht, muss er die Konsequenzen tragen, auch wenn die wirtschaftlich relativ groß sind.“ 

Oswald ist mit der Causa Isarspitz bestens vertraut, er hatte bereits im Sommer 2021 bei einem Ortstermin in Weidach festgestellt, dass die Abweichungen von der vom Landratsamt erteilten Baugenehmigung so gravierend seien, dass für die Häuser eine gänzlich neue Genehmigung erteilt werden müsste. Darauf habe der Bauherr de jure allerdings keinen Anspruch. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Klage des Bauherrn, gegen das Urteil des VG Berufung einlegen zu können, in letzter Instanz ab.

Das Verwaltungsgericht hat bestätigt, dass die Beseitigungsanordnungen gegen die drei Schwarzbauten am Isarspitz rechtmäßig sind.

Oswald betonte am Donnerstag, dass er überzeugt sei, dass die Untere Bauaufsichtsbehörde den Sachverhalt vor ihrer folgenschweren Entscheidung ausreichend abgewogen habe. Das Urteil, über das am Freitag Kläger und Beklagte informiert worden sind, ist noch nicht rechtskräftig. Zwar hat das VG keine Berufung zugelassen, doch Bauherr, Eigentümerin sowie die letzte von ehemals drei Mietparteien haben jeweils die Option, beim Verwaltungsgerichtshof auf die Zulassung der Berufung zu klagen. Dafür haben sie laut VG-Sprecher Prinzler einen Monat Zeit.

Wolfratshausens Rathauschef ist „froh“, dass die Klagen abgewiesen wurden

„Ich bin froh, dass das Verwaltungsgericht die Klagen abgewiesen hat“, sagt Wolfratshausens Bürgermeister Klaus Heilinglechner. Am Sachverhalt „hat sich ja auch nichts geändert“, so der Rathauschef rückblickend auf die vergangenen Monate. Er werde „mit Spannung“ verfolgen, „wie sich das Ganze weiterentwickelt“. Denn „dass morgen Früh die Bagger anrollen“, glaube er nicht. Heilinglechner mutmaßt, dass Bauherr und Eigentümerin wiederum Rechtsmittel einlegen, bis beide irgendwann merken würden, „dass das keinen Sinn macht“.

Der Bürgermeister betont erneut, dass die Stadt nicht Herrin des Verfahrens sei. Wie berichtet lehnte der Bauausschuss des Stadtrats die Errichtung der drei Einfamilienhäuser im Außenbereich in Weidach kategorisch ab. Das Landratsamt ersetzte schließlich das sogenannte gemeindliche Einvernehmen. Nachdem sich die Häuser als Schwarzbauten entpuppt hatten, sagte die Kommune auch Nein zu der nachträglichen Aufstellung eines Bebauungsplans für besagten Außenbereich. Durch einen Bebauungsplan könnten die Immobilien legalisiert werden.

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Die Pressesprecherin des Landratsamts, Marlis Peischer, bilanziert: „Das Verwaltungsgericht hat bestätigt, dass die Beseitigungsanordnungen gegen die drei Schwarzbauten am Isarspitz rechtmäßig sind. Dies hat das Gericht auch hinsichtlich der Duldungsanordnung der Beseitigung gegen die Mieter festgestellt. Das heißt, diese Anordnung ist ebenfalls rechtmäßig.“ Nun warte die Kreisbehörde „die Urteilsbegründung im Detail ab und ob die Kläger gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen. Dann können wir mehr dazu sagen“. (cce)

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