Freundschaftsdienst endet in Katastrophe: 19-Jährige stirbt bei Unfall - Junger Fahrer vor Gericht
Ein 20-jähriger Auszubildender steht vor Gericht wegen fahrlässiger Tötung. Er verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug und verursachte einen tödlichen Unfall.
Wolfratshausen/Starnberg – Den Rettungskräften bot sich ein schreckliches Bild: Ein BMW war seitlich gegen einen Baum gekracht, der sich circa 80 Zentimeter ins Fahrzeug geschoben hatte. Der schwer verletzte Fahrer konnte gerettet werden, für die ebenfalls 19-jährige Beifahrerin kam jede Hilfe zu spät: Sie starb, noch bevor Notarzt und Polizei am Unfallort eintrafen. Nun, ein gutes Jahr später, musste sich der Unfallfahrer vor dem Jugendgericht am Amtsgericht verantworten: Die Staatsanwaltschaft legt dem 20-jährigen Auszubildenden aus Starnberg fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung zur Last.
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In einer Rechtskurve verlor er die Kontrolle über das Fahrzeug
Richterin Friederike Kirschstein-Freund erteilte nach Verlesung des Anklagesatzes den richterlichen Hinweis, dass auch „eine Verurteilung wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge“ in Betracht kommen könne. Dieser Einschätzung liegt eine Whatsapp-Aufzeichnung aus jener Nacht zugrunde, die auf dem Handy der Verstorbenen gefunden wurde: Demnach soll der junge Mann am 22. Mai vorigen Jahres den fast 20 Jahre alten BMW teilweise mit bis zu 132 km/h über die kurvenreiche Staatsstraße 2070 zwischen dem Ickinger Ortsteil Dorfen und Höhenrain gesteuert haben – erlaubt sind 100 Stundenkilometer. In Folge überhöhter Geschwindigkeit soll er in einer Rechtskurve die Kontrolle über das Auto verloren haben. Laut einem Gutachter, der den Unfallhergang untersuchte, hatte sich der BMW in der Autobahnunterführung quer zur Fahrbahn gedreht und war schließlich in dieser Stellung gegen den Baum geschleudert.
Fahrer saß unter dem Einfluss von Cannabis am Steuer
Am ersten Verhandlungstag ergaben sich keine Hinweise darauf, dass es sich bei dem von dem furchtbaren Unfall sichtlich gezeichneten Angeklagten um einen rücksichtslosen Raser handelt. Fakt ist jedoch, dass der Beschuldigte unter dem Einfluss von Cannabis am Steuer saß. Eine Blutprobe ergab einen Wert von 4,5 Nanogramm THC. Dass er zu jener Zeit gelegentlich gekifft habe, um zu entspannen, private Probleme zu betäuben und schlafen zu können, räumte der Angeklagte ein. Und auf Frage seines Verteidigers, wem er die Schuld für das Geschehene gebe, antwortete der Starnberger ruhig und klar: „Ich bin das Fahrzeug gefahren und verantwortlich für ihren Tod.“
Der Angeklagte habe keinerlei Erinnerung an den Unfall
Über seinen Anwalt hatte der 20-Jährige zu Beginn der Verhandlung erklären lassen, dass „an den Unfallhergang keine Erinnerung vorliegt“. Dem angehenden Kfz-Mechatroniker sei die Strecke bekannt gewesen, Grund für Eile habe es in jener Nacht nicht gegeben. Er könne Kurvenverläufe einschätzen und wisse nicht, was zu dem Unfall geführt habe. Der Angeklagte hatte bei dem Unfall selbst neben weiteren Verletzungen ein schweres Schädel-Hirn-Trauma erlitten, welches den teilweisen Gedächtnisverlust nachvollziehbar macht.
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Bis zum Unfall war es wohl ein Tag wie viele andere. Nach der Arbeit habe er sich mit Freunden an einer Tankstelle getroffen. „Das war unser Treffpunkt, wir haben geraucht und geredet, aber es gab keinen Alkohol und keine Drogen“, berichtete der Angeklagte. Irgendwann sei die Freundin, mit der er sich nach eigener Aussage eine feste Beziehung erhofft hatte, dazu gestoßen. Sie habe die Idee geäußert, von einem Bekannten einen Satz gebrauchter Autoreifen abzuholen. „Ich habe mich bereit erklärt, mit ihr die Reifen zu holen“, begründete er, warum die zwei an jenem Montag zu später Stunde noch nach Dorfen gefahren waren. Gegen 23 Uhr sei man wieder ins Auto gestiegen, habe sich angeschnallt und sei zurückgefahren. Daran konnte sich der 20 Jahre alte Starnberger noch erinnern. Zehn Minuten später mündete der Freundschaftsdienst in einer Katastrophe. Der Prozess wird fortgesetzt.