Ein Kochler (31) betrügt das Jobcenter um Bürgergeld. Er bekommt sechs Monate Bewährungsstrafe. Er fällt nicht zum ersten Mal mit Betrügereien auf.
Kochel am See/Wolfratshausen – „Könnte man sagen, er war recht schlampig?“, fragte der Richter die Zeugin. „Schlampig ist das richtige Wort“, bestätigte die Dame vom Jobcenter. Der Mann schräg vor ihr auf der Anklagebank neigte leicht verschämt den Kopf. Der 31-Jährige aus Kochel am See musste sich wegen Betrugs vor dem Amtsgericht Wolfratshausen verantworten.
Er fällt nicht zum ersten Mal negativ auf: Für 31-jährigen Kochler steht vor Gericht einiges auf dem Spiel
Er hatte 1038 Euro Bürgergeld zu viel bezogen, weil er es im März vergangenen Jahres versäumt hatte, der Behörde mitzuteilen, dass er wieder eigenes Geld verdient. „Ich räume es ein, aber es war keine Absicht, es ist einfach untergegangen“, beteuerte der Mann.
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Weil es nicht das erste Mal war, dass er wegen Betrügereien die Justiz beschäftigte, stand für den selbstständigen Handelsvertreter einiges auf dem Spiel. Zuletzt war er 2021 zu einer zehnmonatigen Haftstrafe mit Bewährung verurteilt worden, weil er sich als Broker ausgegeben und Menschen, um das Geld gebracht hatte, das er für sie investieren sollte. „Aus 3000 Euro könne er innerhalb eines Jahres 10 000 Euro machen“, hieß es damals in der Anklageschrift. Tatsächlich bediente der Angeklagte mit dem Geld seine Spielsucht. Somit stand er in dem neuen Verfahren unter offener Bewährung.
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Bewährungshelfer: „Schlampigkeit zieht sich wie ein roter Faden durch sein Leben“
„Ich glaube, er misst der Sache nicht die Bedeutung bei, die sie haben sollte. Und dann fällt sie ihm auf die Füße“, gab der Bewährungshelfer seine Einschätzung des Beschuldigten ein und bestätigte die Mutmaßung des Gerichts: „Schlampigkeit zieht sich wie ein roter Faden durch sein Leben. Er agiert sehr nachlässig mit Finanzen.“ Aber Anzeichen für „bewusste kriminelle Handlungen“ sehe er bei dem 31-Jährigen nicht, so der Bewährungshelfer.
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Der Angeklagte hatte Glück. Während für die Staatsanwältin feststand: „Eine Bewährung kommt nicht mehr in Betracht“, folgte das Gericht dem Antrag des Verteidigers, der es für angemessen hielt, seinem Mandanten „die dunkelrote Karte“ in Form einer nochmaligen Bewährung zu zeigen. Andernfalls wäre nicht nur der Täter bestraft, sondern auch dessen Frau und Kinder. Richter Helmut Berger verurteilte den Kochler zu sechs Monaten Gefängnis, setzte die Strafe aber für vier Jahre zur Bewährung aus. Auf weitere Anordnungen, etwa die zusätzliche Zahlung einer Geldbuße, verzichtete der Richter, weil ihm keine geeignete Maßnahme einfiel. „Was kann man gegen Schlampigkeit als Auflage festsetzen? Ich denke, da werden wir an unsere Grenzen stoßen.“ (rst)