Zahlreiche Grundeigentümer in Weilheim müssen ab Januar wohl mehr Grundsteuer zahlen. Denn für viele gelten ab 2025 höhere Messbeträge – und die Stadt wird ihre Hebesätze vorerst nicht senken.
Es gab viel Aufregung, als der Bund 2019 die Grundsteuer reformierte – nachdem das Bundesverfassungsgericht 2018 geurteilt hatte, dass die bisherigen Regelungen teilweise nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar seien. Der bayerische Landtag hat in der Folge ein eigenes Landesgesetz beschlossen, alle Betroffenen mussten neue Grundsteuererklärungen abgeben und bekamen vom Finanzamt dann neue Messbeträge mitgeteilt. Auch weil der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer B in Bayern ab 2025 keine Rolle mehr spielt, ergaben sich teils deutliche Differenzen zu den bisherigen Beträgen.
Der Kämmerer prophezeit: „Jetzt wird die nächste Aufregung kommen“
Die Gemeinden müssen nun zum Januar 2025 neue Grundsteuerbescheide erlassen. Basis dafür sind die vom Finanzamt neu festgesetzten Messbeträge; diese werden mit den jeweiligen Hebesätzen der Kommune multipliziert. Wie hoch diese Sätze sind, kann jede Kommune selbst entscheiden. Klare Aufforderung des Gesetzgebers war aber, dass die Gemeinden die neuen Messbeträge nicht für höhere Einnahmen ausnutzen sollten. Die Grundsteuerreform, so hieß es, solle letztlich „aufkommensneutral“ sein.
Was das für Weilheim bedeutet, skizzierte Stadtkämmerer Christoph Scharf am vergangenen Mittwoch im Hauptausschuss des Stadtrates. Und er prophezeite: „Jetzt wird die nächste Aufregung kommen, wenn wir unsere Grundsteuerbescheide rausschicken.“ Eigentlich müsste die Stadt zum Januar nämlich ihre Hebesätze senken, um „Aufkommensneutralität“ zu schaffen. Rein rechnerisch könnte der Hebesatz bei der Grundsteuer A (landwirtschaftliche Grundstücke) von 380 auf 331 Prozentpunkte und der für die Grundsteuer B (andere Grundstücke) von 400 auf 395 Punkte gesenkt werden.
Es fehlen noch viele Steuererklärungen
Aber: Diese Berechnung basiert auf einer Hochrechnung, und es gibt dabei allerlei Unsicherheiten, wie Scharf erläuterte. Tatsächlich hätten noch nicht alle Betroffenen ihre neue Grundsteuererklärung abgegeben und das Finanzamt deshalb noch nicht alle Messbeträge berechnen können. Bei der Grundsteuer A fehlten noch rund 20 Prozent der Angaben, bei der Grundsteuer B acht Prozent. Laut Bayerischem Städtetag seien zudem bis zu 20 Prozent der von den Finanzämtern elektronisch gemeldeten Daten „nicht plausibel“, vor allem wegen Mängeln in den Steuererklärungen. Und einige wichtige Daten bekämen die Kommunen erst in den nächsten ein, zwei Jahren mitgeteilt.
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Folglich bräuchte es in den kommenden Jahren erneute Nachjustierungen und Änderungen, so Scharf, und dadurch würde „zusätzliche Verwirrung“ entstehen. Denn die Stadt hat ja erst 2023 ihre Hebesätze erhöht (wir berichteten). Der Stadtkämmerer empfahl deshalb, die neue „Hebesatzsatzung“ – sie ist Grundlage für die neuen Grundsteuerbescheide – unter Beibehaltung der bisherigen Hebesätze zu erlassen. Dem hat der Hauptausschuss bei der Vorberatung am Mittwoch einhellig und ohne Diskussion zugestimmt. Beschlossen wird das Ganze kommende Woche im Stadtrat.
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„Belastungsverschiebungen zwischen den Steuerpflichtigen sind unvermeidbar“
In den Folgejahren werde man auf die Veränderungen voraussichtlich „mit einer Anpassung der Hebesätze reagieren müssen“, sagte Scharf – und betonte, dass die Stadt bei der Umsetzung der Grundsteuerreform „insgesamt eine aufkommensneutrale Gestaltung“ anstrebe. Allerdings seien „systembedingte Belastungsverschiebungen zwischen den Steuerpflichtigen unvermeidbar“, so der Kämmerer: „Jede grundlegende Neuausrichtung der Grundsteuer führt zu Veränderungen im Vergleich zur aktuellen Grundsteuerbelastung.“
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Was das fürs erste bedeutet, zeigte Scharf anhand einiger Exempel. Sank der Messbetrag für eine Eigentumswohnung beispielsweise von über 31 auf knapp 19 Euro, so sind dafür in Weilheim künftig rund 50 Euro weniger Grundsteuer pro Jahr fällig. Erhöhte sich der Messbetrag für ein Einfamilienhaus etwa von 44,13 auf 59,83 Euro, muss der Eigentümer künftig 62,80 Euro mehr bezahlen.